Betreuungskräfte sind unverzichtbare Akteure im Gesundheitswesen, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen unterstützen und begleiten. Ihr Engagement verbessert die Lebensqualität vieler Betroffener.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Beruf der Betreuungskraft – von der Ausbildung über die Aufgaben bis hin zu den vielfältigen Karrierechancen.
Eine Betreuungskraft unterstützt Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im Alltag, sowohl in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern als auch in privaten Haushalten. Dabei steht nicht nur die körperliche Pflege, sondern auch die psychosoziale Betreuung im Mittelpunkt, um ein möglichst selbstständiges und erfülltes Leben zu ermöglichen.
Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen:
Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen und bei der täglichen Hygiene.
Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und, wenn nötig, beim Füttern.
Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und bei Bewegungsübungen.
Soziale Interaktion: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und Freizeitaktivitäten organisieren.
Beschäftigungstherapie: Durchführung von Aktivitäten wie Malen, Basteln, Kochen und Bewegungsübungen zur Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit.
Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 53c SGB XI dauert etwa 160 Stunden und umfasst theoretische sowie praktische Inhalte. Notwendige Voraussetzungen sind:
Empathie und Geduld: Einfühlungsvermögen und Geduld im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.
Kommunikationsfähigkeit: Effektive Kommunikation mit den betreuten Personen und deren Angehörigen.
Körperliche Fitness: Gute körperliche Verfassung aufgrund der körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten.
Die Ausbildung umfasst verschiedene Themenbereiche:
Grundlagen der Pflege: Kenntnisse in Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Gerontologie: Wissenschaft des Alterns und altersbedingte Veränderungen.
Ernährungslehre: Richtige Ernährung für ältere und kranke Menschen.
Hygiene: Wichtige Hygienemaßnahmen im Pflegealltag.
Kommunikation und Konfliktlösung: Techniken zur effektiven Kommunikation und Konfliktbewältigung.
Beschäftigungstherapie: Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten.
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 160 Stunden. Die Kosten können je nach Anbieter variieren, werden jedoch häufig von der Agentur für Arbeit oder anderen Trägern übernommen.
Nach der Grundausbildung gibt es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, um die Kenntnisse zu vertiefen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Mögliche Weiterbildungen sind:
Demenzbetreuung: Schulungen zum Umgang mit Demenzkranken.
Palliativpflege: Betreuung von Menschen in der letzten Lebensphase.
Rechtskunde: Rechtliche Grundlagen in der Pflege.
Kommunikation und Konfliktlösung: Vertiefung der Kommunikationsfähigkeiten.
Weiterbildungen verbessern die Karrierechancen erheblich. Betreuungskräfte können in leitende Positionen aufsteigen oder sich auf bestimmte Fachbereiche spezialisieren. Es gibt auch die Möglichkeit, sich zur Pflegefachkraft weiterzubilden oder eine Umschulung zur Betreuungsassistentin zu machen.
Betreuungskräfte arbeiten in verschiedenen Einrichtungen:
Pflegeheime: Unterstützung der Bewohner bei der Körperpflege, Mobilität und sozialen Interaktionen.
Krankenhäuser: Unterstützung des Pflegepersonals und Betreuung der Patienten.
Private Haushalte: Individuelle Betreuung und Unterstützung im häuslichen Umfeld.
Die Arbeit kann emotional und körperlich belastend sein. Der Umgang mit kranken und pflegebedürftigen Menschen erfordert ein hohes Maß an Resilienz und Stressbewältigung. Regelmäßige Supervision und der Austausch mit Kollegen sind wichtig, um die psychische Gesundheit zu erhalten.
§ 43b SGB XI regelt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen, während § 53c SGB XI die Betreuung und Unterstützung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld umfasst. Betreuungskräfte nach § 43b sind hauptsächlich in Pflegeheimen tätig und kümmern sich um Freizeitaktivitäten und Beschäftigungstherapie. Betreuungskräfte nach § 53c arbeiten oft in privaten Haushalten und unterstützen die Pflegebedürftigen im täglichen Leben.
Um Betreuungskraft zu werden, absolvieren Sie eine Ausbildung nach § 53c SGB XI, die 160 Stunden umfasst. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie zur Arbeit als Betreuungskraft qualifiziert.
Die praktische Ausbildung erfolgt meist in Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten. Sie setzen das theoretisch erworbene Wissen in die Praxis um. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst.
Wichtige persönliche Eigenschaften sind:
Empathie und Geduld: Einfühlungsvermögen und Geduld im Umgang mit den betreuten Personen.
Kommunikationsfähigkeit: Effektive Kommunikation mit den betreuten Personen und ihren Angehörigen.
Körperliche Fitness: Gute körperliche Verfassung aufgrund der körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten.
Die Betreuungskraft ist ein Beruf mit vielen Facetten und Herausforderungen, aber auch mit viel Erfüllung und Sinn. Wenn Sie eine Berufung im Bereich der Pflege und Betreuung sehen und gerne mit Menschen arbeiten, kann dieser Beruf genau das Richtige für Sie sein. Nutzen Sie die vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen, um sich in diesem wichtigen Berufsfeld weiterzuentwickeln.
Absolvieren Sie eine Ausbildung nach § 53c SGB XI, die 160 Stunden umfasst. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie zur Arbeit als Betreuungskraft qualifiziert.
Die Aufgaben umfassen die Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie die Organisation von Freizeitaktivitäten und die individuelle Betreuung und Aktivierung der betreuten Personen.
Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, darunter Schulungen zur Demenzbetreuung, Palliativpflege, Rechtskunde und Kommunikation. Diese Weiterbildungen verbessern die fachlichen Kompetenzen und die beruflichen Chancen.
Die Ausbildung dauert in der Regel 160 Stunden und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte.
Zu den Voraussetzungen gehören Empathie, Geduld, Kommunikationsfähigkeit und körperliche Fitness. Eine formale Ausbildung nach § 53c SGB XI ist ebenfalls erforderlich.
Bild: (© Alexander Raths – stock.adobe.com)
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