Abkürzung zzgl.

Abkürzung zzgl. – Erklärung und Bedeutung

Die Abkürzung „zzgl.“ begegnet uns häufig in schriftlichen Dokumenten, insbesondere im wirtschaftlichen und kaufmännischen Bereich. Sie steht für „zuzüglich“ und bedeutet so viel wie „hinzu“ oder „zusätzlich“.

Im Gegensatz zu umgangssprachlichen Kurzformen wie „u. a.“ (unter anderem) oder „z. B.“ (zum Beispiel) wird „zzgl.“ hauptsächlich in formalen Texten verwendet.

Überblick der Abkürzung zzgl.

  • Bedeutung: „zzgl.“ steht für „zuzüglich“, was „hinzu“ oder „zusätzlich“ bedeutet.

  • Verwendung: Hauptsächlich in der schriftlichen Kommunikation, insbesondere in der Wirtschaft und im Handel.

  • Synonyme: Plus, hinzukommend, ergänzend, mit Hinzurechnung von, samt.

  • Präposition: Im Genitiv verwendet, wie in „zzgl. der Versandkosten“.

  • Beispiele: Mietverträge, Rechnungen, Online-Shopping.

Die Abkürzung „zzgl.“ sorgt für Transparenz und Klarheit in der Preisgestaltung und -kommunikation und ist daher aus dem kaufmännischen Bereich nicht wegzudenken.

Rechtschreibung und grammatikalische Regeln

Die korrekte Rechtschreibung und Grammatik sind entscheidend für die richtige Verwendung von „zzgl.“. Da es sich um eine Abkürzung handelt, sollte sie immer mit einem Punkt enden und in der Regel in Verbindung mit einem Genitivobjekt stehen.

Beispiel:

  • Richtig: „zzgl. der Versandkosten“

  • Falsch: „zzgl Versandkosten“

Pluralbildung und Verwendung in verschiedenen Satzstrukturen

Die Abkürzung „zzgl.“ kann sowohl im Singular als auch im Plural verwendet werden, abhängig vom Kontext und den Kosten, die hinzugefügt werden.

Beispiele:

  • Singular: „zzgl. der Steuer“

  • Plural: „zzgl. der Steuern“

Definition und Ursprung der Abkürzung

Die Abkürzung „zzgl.“ bedeutet „zuzüglich“, was „hinzu“ oder „zusätzlich“ bedeutet. Sie findet hauptsächlich in der schriftlichen Kommunikation Anwendung, um zusätzliche Kosten oder Summen klar und präzise darzustellen.

Ursprung der Abkürzung

Die Herkunft des Wortes „zuzüglich“ liegt im Deutschen und wird seit jeher in der kaufmännischen Sprache verwendet. Es bildet das sprachliche Pendant zum Begriff „abzüglich“, der für Abzüge und Reduktionen steht.

Während „abzüglich“ Kosten reduziert, erhöht „zuzüglich“ sie, indem weitere Beträge hinzugerechnet werden.

Bedeutung und Verwendung von zzgl.

In der Wirtschaft und im Handel spielt die Abkürzung „zzgl.“ eine wichtige Rolle. Sie wird auf Rechnungen und bürokratischen Anschreiben verwendet, um anzuzeigen, dass zum angegebenen Preis oder anderen vereinbarten Kosten noch eine zusätzliche Summe hinzukommt. Dies sorgt für Transparenz und Klarheit in der Preisgestaltung und -kommunikation.

Beispiele:

  • Mietvertrag: „Die monatliche Miete beträgt 800 € zzgl. 200 € Nebenkosten.“

  • Rechnung: „Gesamtpreis: 1000 € zzgl. 19 % MwSt.“

zzgl. in der Umgangssprache

Im alltäglichen Sprachgebrauch findet die Abkürzung „zzgl.“ kaum Anwendung. Stattdessen wird das vollständige Wort „zuzüglich“ verwendet. Dies liegt daran, dass Abkürzungen wie „zzgl.“ in der gesprochenen Sprache schwer verständlich und weniger gebräuchlich sind.

Beispiel:

  • Gespräch: „Der Preis beträgt 100 Euro zuzüglich 20 Euro Versandkosten.“

zzgl. in anderen Bereichen

Neben der Wirtschaft und dem Handel wird „zzgl.“ auch in anderen Bereichen verwendet, wie beispielsweise in der Werbung oder im Internet. Hier dient es dazu, Preise und Kosten transparent zu machen und Missverständnisse zu vermeiden.

Beispiele:

  • Werbung: „Jetzt nur 49,99 € zzgl. Versandkosten!“

  • Online-Shopping: „Preis: 29,99 € zzgl. MwSt.“

Synonyme und verwandte Begriffe

Synonyme sind Wörter, die eine ähnliche Bedeutung haben und daher als Alternativen verwendet werden können. Für die Abkürzung „zzgl.“ gibt es mehrere Synonyme, die je nach Kontext genutzt werden können.

Beispiele für Synonyme:

  • plus

  • hinzukommend

  • ergänzend

  • mit Hinzurechnung von

  • samt

Verwandte Begriffe und Präpositionen

Die Präposition „zzgl.“ wird im Genitiv verwendet. Dies bedeutet, dass sie mit einem bestimmten Fall verbunden ist, der die Zugehörigkeit oder Beziehung anzeigt.

Beispiele:

  • zzgl. der Versandkosten

  • zzgl. der Nebenkosten

In einigen Fällen kann auch ein alleinstehendes, stark gebeugtes Substantiv verwendet werden, wie beispielsweise „zzgl. Porto“.

Beispiele und praktische Anwendung

Um die Anwendung von „zzgl.“ besser zu verstehen, sind konkrete Beispiele aus verschiedenen Bereichen hilfreich.

Beispiel 1: Mietvertrag

Ein typisches Beispiel für die Verwendung von „zzgl.“ findet sich in Mietverträgen. Hier werden neben der Grundmiete häufig zusätzliche Kosten aufgeführt, die ebenfalls zu zahlen sind.

Beispiel:

  • „Die monatliche Miete beträgt 800 € zzgl. 200 € Nebenkosten.“

Beispiel 2: Rechnung im Handel

In Rechnungen ist „zzgl.“ weit verbreitet, um Mehrwertsteuer oder andere zusätzliche Gebühren auszuweisen.

Beispiel:

  • „Gesamtpreis: 1000 € zzgl. 19 % MwSt.“

Beispiel 3: Online-Shopping

Im Online-Handel ist es wichtig, die Versandkosten klar auszuweisen. Hier hilft „zzgl.“, die Kostenstruktur transparent darzustellen.

Beispiel:

  • „Preis: 29,99 € zzgl. Versandkosten.“

Fazit

Die Abkürzung „zzgl.“ bedeutet „zuzüglich“ und wird hauptsächlich in der schriftlichen Sprache verwendet. Sie spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, im Handel und in der Werbung, indem sie zusätzliche Kosten klar und verständlich darstellt. Synonyme wie „plus“ oder „hinzukommend“ können je nach Kontext als Alternativen genutzt werden.

Weitere gängige Abkürzungen im Alltag

Abkürzungen sind aus unserem täglichen Leben nicht wegzudenken und erleichtern die Kommunikation erheblich. Hier sind einige weitere Beispiele, die häufig verwendet werden:

  • FYI (For Your Information): Diese Abkürzung wird oft in E-Mails verwendet, um den Empfänger darauf hinzuweisen, dass die folgende Information für ihn von Interesse sein könnte.

  • EOB (End of Business): Besonders im beruflichen Kontext wird diese Abkürzung genutzt, um das Ende des Geschäftstages zu markieren.

  • vsl. (voraussichtlich): Diese Abkürzung findet man oft in Zeitplänen oder Terminankündigungen, um auf eine wahrscheinliche, aber nicht definitive Zeitangabe hinzuweisen.

  • ggf. (gegebenenfalls): Eine praktische Abkürzung, um anzugeben, dass etwas unter bestimmten Umständen zutreffen könnte.

  • i. A. (im Auftrag): Wird häufig in Geschäftsbriefen verwendet, um anzugeben, dass jemand im Auftrag einer anderen Person oder Organisation handelt.

  • Stv. (Stellvertreter): Diese Abkürzung zeigt an, dass jemand als Vertreter oder Stellvertreter für eine andere Person fungiert.

Diese Abkürzungen sind nur einige Beispiele für die vielen Kürzel, die unseren Alltag vereinfachen und die Kommunikation beschleunigen.

Bild: (© wsf-f – stock.adobe.com)

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