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Fehltage in der Ausbildung werfen häufig wichtige Fragen auf: Wie oft dürfen Sie krank sein, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen? Was passiert, wenn Ihre Fehlzeiten hoch sind? Und dürfen Sie wegen Krankheit gekündigt werden?
Dieser Artikel klärt auf über die gesetzlichen Regelungen und Ihre Rechte als Auszubildende*r in Deutschland. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie oft Auszubildende krank sein dürfen, jedoch sollte die Fehlzeit 10 Prozent der Ausbildungszeit nicht überschreiten.
Grundlagen: Wie viele Fehltage sind erlaubt?
Keine gesetzliche Höchstgrenze für Fehltage
Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt keine konkrete Höchstgrenze für Fehltage fest. Jedoch gibt es praktische Grenzen: Fehlzeiten dürfen die Erreichung des Ausbildungsziels nicht gefährden. Eine gängige Faustregel besagt, dass Fehlzeiten 10 Prozent der gesamten Ausbildungszeit nicht überschreiten sollten, da sonst Ihre Prüfungszulassung gefährdet sein könnte.
Beispielrechnung:
Bei einer dreijährigen Ausbildung (ca. 660 Arbeitstage) entsprechen 10 Prozent etwa 66 Fehltagen. Bei einer 3-jährigen Ausbildung rund 66 Tage. Wird diese Grenze überschritten, kann die zuständige Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer) verlangen, dass versäumte Ausbildungsinhalte nachgeholt werden. In Ausnahmefällen kann sogar eine Verlängerung der Ausbildungszeit erforderlich sein.
Vorsicht bei unentschuldigtem Fehlen
Unentschuldigtes Fehlen stellt einen Verstoß gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten dar. Dies kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zur fristlosen Kündigung. Allerdings darf Auszubildenden nicht wegen Krankheit gekündigt werden, es sei denn, die Fehlzeiten sind zu häufig.
Krankmeldung: Ihre Pflichten bei Krankheit
Melden Sie sich rechtzeitig krank
Im Falle einer Krankheit sind Sie verpflichtet, Ihren Ausbildungsbetrieb unverzüglich zu informieren. Nach § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) muss die Krankmeldung spätestens am ersten Krankheitstag erfolgen – idealerweise vor Arbeitsbeginn.
Erforderliche Schritte:
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber (telefonisch, per E-Mail oder schriftlich).
Reichen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein, falls Ihre Krankheit länger dauert.
Wann ist eine AU-Bescheinigung nötig?
Nach § 5 EFZG muss eine ärztliche Bescheinigung spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, wie oft ein Attest vorgelegt werden muss. Im Ausbildungsvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen kann jedoch festgelegt werden, dass bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest erforderlich ist.
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Anspruch auf Lohnfortzahlung
Im Krankheitsfall haben Sie gemäß § 3 EFZG Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch Ihren Ausbildungsbetrieb für bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass Sie die Krankheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Auszubildende dürfen normalerweise nicht wegen einer Krankheit gekündigt werden, es sei denn, die krankheitsbedingten Fehltage überschreiten festgelegte Grenzen.
Krankengeld nach sechs Wochen
Dauert Ihre Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieses beträgt:
70 Prozent Ihres Brutto-Gehalts,
jedoch maximal 90 Prozent Ihres Netto-Gehalts.
Es ist wichtig zu beachten, dass Auszubildende in einem Zeitraum von zwei Jahren pro Jahr mindestens 45 bis 60 Kurzkrankheitstage nicht überschreiten sollten, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden.
Auswirkungen von Fehlzeiten auf die Prüfungszulassung
Gefährdung des Ausbildungsziels
Hohe Fehlzeiten können die Erreichung des Ausbildungsziels und die Zulassung zur Prüfung gefährden. Ihre Prüfungszulassung ist nur möglich, wenn Sie die Inhalte der Ausbildung vollständig erlernt haben (§ 43 BBiG). Versäumen Sie wesentliche Teile der Ausbildung, kann die zuständige Stelle eine Verlängerung Ihrer Ausbildungszeit anordnen.
Verlängerung der Ausbildungszeit
Falls Ihre Fehlzeiten die Abschlussprüfung gefährden, haben Sie das Recht, eine Verlängerung der Ausbildungszeit zu beantragen (§ 8 BBiG). Es gibt keine gesetzliche Regelung für die maximale Anzahl an Fehltagen, weshalb Betriebe häufig eigene Richtlinien haben. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Kammer.
Kündigung wegen Krankheit: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich keine Kündigung wegen Krankheit
Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist für Auszubildende nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach § 22 BBiG kann ein Ausbildungsvertrag nur aus einem wichtigen Grund fristlos gekündigt werden.
Ein solcher Grund liegt vor, wenn:
Ihre Fehlzeiten extrem hoch sind,
keine Aussicht auf Besserung besteht, und
der Ausbildungsbetrieb erheblich beeinträchtigt wird.
Diese Kriterien müssen alle erfüllt sein. Kurzfristige Erkrankungen (z. B. Erkältungen) reichen in der Regel nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Auch längere Ausfallzeiten, etwa wegen eines Unfalls, führen nicht automatisch zu einer Kündigung, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.
Krankheitsbedingte Kündigung: Beispiele
Wenn Sie über einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens 45 bis 60 Krankheitstage pro Jahr aufweisen, könnte dies eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.
Eine Prognose über Ihre Arbeitsfähigkeit ist entscheidend: Ist nicht abzusehen, dass sich Ihre Gesundheit bessert, kann dies ein Kündigungsgrund sein. In den meisten Fällen das Bett zu hüten, ist für Auszubildende keine Seltenheit, und es ist wichtig zu wissen, dass sie in solchen Situationen nicht benachteiligt werden.
Rechte und Pflichten als Azubi
Meldepflichten einhalten: Melden Sie Fehlzeiten frühzeitig und reichen Sie Krankenscheine fristgerecht ein. Andernfalls riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen, die Ihre Prüfungszulassung in Ihrem Ausbildungsberuf beeinträchtigen können.
Anspruch auf Unterstützung: Ihr Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Sie trotz Krankheit so zu unterstützen, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen können.
Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung: Sie genießen während Ihrer Ausbildung einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Betrieb muss im Zweifel nachweisen, dass eine Kündigung unvermeidlich ist.
Tipps für den Umgang mit Fehlzeiten
Dokumentieren Sie Ihre Fehltage: Behalten Sie den Überblick über Ihre Fehlzeiten. Dies erleichtert die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und der zuständigen Kammer.
Nutzen Sie Ihre Erholungszeit: Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich ausreichend auskurieren. Ein verfrühter Wiedereinstieg kann die Genesung verzögern und weitere Fehlzeiten zur Folge haben.
Kommunizieren Sie klar: Offene und rechtzeitige Kommunikation mit Ihrem Betrieb zeigt Ihr Verantwortungsbewusstsein.
Holen Sie rechtliche Beratung ein: Bei Unsicherheiten über Ihre Rechte können Sie sich an die Gewerkschaft, die IHK oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Es ist wichtig, sich über alle relevanten Informationen zu Krankmeldung, Krankengeld und Unterstützungsangebote zu informieren.
Fazit: Ihre Rechte und Verantwortung
Fehltage in der Berufsausbildung sind ein sensibles Thema, das sorgfältige Beachtung erfordert. Wichtig ist: Sie dürfen nicht allein wegen Krankheit gekündigt werden. Hohe Fehlzeiten können jedoch die Prüfungszulassung und den Abschluss Ihrer Ausbildung gefährden. Durch rechtzeitige Krankmeldungen, offene Kommunikation und eine klare Dokumentation können Sie Missverständnisse vermeiden.
Denken Sie daran: Ihre Gesundheit hat immer Priorität, während Sie gleichzeitig die Verantwortung tragen, Ihre Berufsausbildung aktiv voranzutreiben und Ihre Pflichten zu erfüllen.
Fragen und Antworten
Wie viele Fehltage darf ich in der Ausbildung haben?
Es gibt keine gesetzliche Grenze für Fehltage, jedoch sollten sie 10 Prozent der Ausbildungszeit nicht überschreiten, um die Prüfungszulassung nicht zu gefährden. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das etwa 66 Fehltage.
Wie viele Fehltage darf man für die Abschlussprüfung haben?
Auch hier gibt es keine feste Regel. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Ausbildungsinhalte erlernt wurden. Hohe Fehlzeiten können zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führen.
Was passiert, wenn man in der Ausbildung zu oft krank ist?
Häufige Fehlzeiten können die Prüfungszulassung gefährden und eine krankheitsbedingte Kündigung möglich machen, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Dokumentieren Sie Fehlzeiten und reichen Sie Krankmeldungen rechtzeitig ein, um Probleme zu vermeiden.
Disclaimer
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