im Bereich der kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bergen auf Rügen sind zum sofortigen Beginn zwei Stellen als
Erzieher/in
in Teilzeit mit 35 Wochenstunden
zunächst befristet für 12 Monate zu besetzen.
Die Grundvoraussetzung für die Tätigkeit ist der Abschluss als pädagogische Fachkraft im Sinne des 8 2 Abs. 7 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V). Pädagogische Fachkräfte sind:
Bei den pädagogischen Fachkräften nach 8 2 Abs. 7 Nummer 11 und 12 KiföG M-V muss eine kindheitspädagogische Grundqualifizierung im Umfang von mindestens 250 Stunden sowie ein Praktikum in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von 8 Wochen gegenüber dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Einstellung nachgewiesen werden.
Von dem/der Bewerber/in werden Erfahrungen bei der Arbeit mit Kindern, das Erkennen und Wahrnehmen ihrer körperlichen und seelischen Bedürfnisse, das Interesse an der Entwicklung einzelner Kinder sowie gruppenoffenes Arbeiten und das Überprüfen, Abstimmen und Umsetzen eigener Erziehungsziele im Zusammenhang mit Einrichtungskonzeption gefordert.
Eigene Ideen, Flexibilität im Einsatz sowie die Mitarbeit bei der Gestaltung der Räume unter Beachtung der Bedürfnisse der Kinder und die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit den Erziehungspartnern werden erwartet.
Die Bereitschaft zu persönlicher und fachlicher Weiterbildung sowie die Fähigkeit zum teamorientierten Arbeiten werden vorausgesetzt.
Erwartet werden darüber hinaus:
Wir bieten Ihnen:
Die Ausschreibungsfrist läuft vom 13.10.2025 bis zum 27.10.2025.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind innerhalb der Ausschreibungsfrist einzureichen bei:
Stadt Bergen auf Rügen
Die Bürgermeisterin
Abteilung Personal/Organisation
Markt 5/6
18528 Bergen auf Rügen
Hinweis: Es werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung werden nicht erstattet.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und die personenbezogenen Daten gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten werden diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht. Sofern Sie Ihre Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten, legen Sie einen ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Bergen auf Rügen, 09. Oktober 2025
Anja Ratzke
Bürgermeisterin
Stadt Bergen auf Rügen
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