Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Wohnen am Arbeitsort Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Ingenieurin / Ingenieur – Bereich Technik & Immobilien (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 H. D. TVöD Bund, Kennung: ZEWO1202, Stellen‐ID 1351105)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Unsere gesellschaftliche und unternehmerische Aufgabe sehen wir darin, sozialverantwortliche Wohn- und Lebensräume zu schaffen. Dafür setzen wir im Geschäftsbereich Wohnen auf eine nachhaltige Quartiersentwicklung, CO2-freie Wärme zu bezahlbaren Preisen, Barriere-Reduzierung, Digitalisierung und natürlich ein hohes Maß an Mieterzufriedenheit.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz Dienstreisen, im Umfang von 5 –20 Tagen pro Jahr, auch im gesamten Bundesgebiet, an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Was erwarten wir?
Qualifikation:
Fachkompetenzen:
Weiteres:
Was bieten wir?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 8. Oktober 2025 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen‐ID 1351105.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche statt.
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Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Jansen unter der Telefonnummer +49 228 37787‐792 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Ackermann unter der Telefonnummer +49 228 37787‐3811.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Sofern nicht die geforderte Qualifikation vorliegt, kann ggf. die Eingruppierung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD i. V. m. § 12 Abs. 2 TV EntgO Bund eine Entgeltgruppe niedriger sein.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen.
www.bundesimmobilien.de
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