Befristung: unbefristet
Arbeitszeit: Voll- und Teilzeit
Stellenanzeigen ID: 687
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.
Pflegefachkraft (m/w/d) in der Zentralen Notaufnahme
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen. Der Einsatz erfolgt nach dem üblichen Arbeitszeitmodell des Bereiches.
Als Supramaximalversorger gewährleistet das Universitätsklinikum Dresden in ganz Ostsachsen und darüber hinaus die Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen in der höchsten Versorgungsstufe. Unsere personellen und technischen Kapazitäten sind darauf ausgerichtet - ganzjährig, rund um die Uhr - Notfallmedizin auf dem neuesten Stand anzubieten. Als eigenständiger Bereich des Uniklinikums versorgt die Zentrale Notaufnahme jährlich rund 50.000 Notfallpatient*innen – Tendenz steigend. Hierfür steht ein speziell geschultes Team aus erfahrenen Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegekräften aller Fachrichtungen des Klinikums zur Verfügung. Unser Ziel ist es, die Diagnostik und Therapie aller Notfallpatient*innen der Region und darüber hinaus weiter zu optimieren.
Passt perfekt - Ihr Profil:
Überzeugt auf ganzer Linie - Unser Angebot:
Ihre Ansprechpartnerin der
Direktion Human Resources für Rückfragen
Katrin Hantke
Tel.: 0351-458 5585
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Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
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