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Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?Bei Fragen steht Ihnen Marius Köbbing unter 02642 20111 gerne zur Verfügung!
Stadt Remagen
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