Über uns
Die reizvolle Stadt Mölln (rd. 19.500 Einwohner), Mittelzentrum im Kreis Herzogtum Lauenburg in der Metropolregion Hamburg, liegt eingebettet im schönen Naturpark „Lauenburgische Seen“ und verfügt durch eine Vielzahl kultureller und sportlicher Angebote sowie zahlreicher Vereine über einen hohen Freizeit- und Erholungswert.
Es besteht mit dem Amt Breitenfelde (11 Gemeinden, rd. 6.500 Einwohner) eine Verwaltungsgemeinschaft; Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist die Stadt Mölln. Für die Selbstverwaltungsaufgaben der dem Amt Breitenfelde angehörenden Gemeinden ist ein Team (Fachbereich) verantwortlich.
Zu den Aufgaben der Stelle gehört im Wesentlichen
(für den Bereich des Amtes Breitenfelde):
Erhebung der Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer
Erhebung der Abwasser- und Klärschlammgebühren
Veranlagungen Oberflächenwasserentsorgung
Bearbeitung von Widersprüchen
Mitwirkung bei Aussetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Steuern
Wasser- und Bodenverbände:
Abrechnung Verbandsumlagen
Erstellung der Bescheide
Einarbeitung von Änderungen am Flächenbestand in Infoma
Tausch und Genehmigung von Zählern (Gartenzähler, Zwischenzähler)
Eine Änderung oder Erweiterung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Diese Stellen erfordern
Die für die Stelle erforderlichen Qualifikationen können Sie durch Arbeitszeugnisse, Fortbildungen etc. nachweisen.
Wir bieten
Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich jetzt! Nutzen Sie einfach den Button „Jetzt bewerben“ oder senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung – inklusive Lebenslauf sowie Kopien relevanter Abschluss- und Arbeitszeugnisse bzw. Fortbildungsnachweise – bis zum 10. Oktober 2025 auf dem Postweg an:
Stadt Mölln – Der BürgermeisterWasserkrüger Weg 1623879 MöllnAlternativ können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail an bewerbungen@moelln.de senden.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität.
Wir sind im Sinne der Gleichstellungsregelungen insbesondere bestrebt, den Anteil von Frauen in allen unterrepräsentierten Bereichen und Funktionen zu erhöhen. Schwerbehinderte Menschen werden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen bei gleicher Eignung ebenfalls bevorzugt eingestellt.
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