Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH

STUDENTISCHE HILFSKRAFT (m/w/d)

ab sofort

Arbeitsort:
99510 Apolda

Stellenbeschreibung

ROBERT-KOCH-KRANKENHAUS Apolda GmbH

Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena

Für unsere Verwaltung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

STUDENTISCHE HILFSKRAFT (m/w/d) Zukunftssicherer Arbeitsplatz Unbefristete Arbeitsverträge

Betriebliche Altersvorsorge

Tarifliche Vergütung

Kostenlose Parkplätze Cafetaria Flache Hierachien
Familäre Arbeitsatmosphäre Flexible Arbeitszeiten Kostenlose Fortbildungen >>> hier online bewerben

Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH
Jenaer Straße 66 99510 Apolda

www.rkk.apolda.de

Für Ihre Rückfragen steht Ihnen der Personalleiter Herr Thomas Pfeiffer unter Telefon 03644 571024 gern zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das Online-Formular. Beim postalischen Einreichen von Bewerbungsunterlagen bitten wir zu beachten, dass kein Rückversand erfolgt.

Die Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbH ist eine Gesundheitseinrichtung der Grund- und Regelversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena. In den Fachabteilungen Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie, Innere Medizin, Anästhesiologie/Intensivtherapie, diagnostische und therapeutische Radiologie, Funktions- und Labordiagnostik sowie Physiotherapie versorgen wir jährlich rund 16300 ambulante und 8500 stationäre Patientinnen und Patienten in familiärer Atmosphäre

Ihr Profil:

  • immatrikulierter Student (m/w/d) der Humanmedizin oder fachverwandter Studiengänge (inkl. absolviertem Pflegepraktikum) ab dem 4. Semester oder
  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt
  • gute EDV Kenntnisse insbesondere in den Officeanwendungen

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung beim KV-Notdienst am Wochenende im Rahmen eines Minijobs

Die Tätigkeit erfolgt auf geringfügiger Basis und die Stelle ist zunächst befristet für 6 Monate zu besetzten mit Option der Entfristung. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur mit einem Nachweis Ihrer Masernimmunität / Masernschutzimpfung zustande kommen kann.

Kontakt

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