6 Wochen krank

Länger als 6 Wochen krank - Bekomme ich trotzdem weiter Gehalt?

Manchmal kommt es vor, dass eine Erkrankung länger andauert als erwartet und Sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, stellt sich die Frage, ob und welchen Anspruch Sie auf weitergehende finanzielle Unterstützung haben.

Was bedeutet das für Ihren Lohn? Bekommen Sie dann trotzdem weiter Gehalt? Ab wann wird stattdessen Krankengeld gezahlt?

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte sie im Krankheitsfall haben. Nur so können sie sicherstellen, dass sie ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld auch tatsächlich erhalten. Wie es mit Ihrem Einkommen aussieht, wenn Sie über 6 Wochen krank sind, erfahren Sie hier.

Bis zu 6 Wochen krank – Lohnfortzahlung

Prinzipiell muss der Arbeitgeber, auch wenn Sie erkranken, weiter Ihr normales Gehalt zahlen. So ist es im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt. Bei Krankheit und an Feiertagen ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das gilt in Bezug auf Krankheit jedoch nur, sofern Sie schon mindestens vier Wochen ununterbrochen in dem Betrieb gearbeitet haben.

Eine weitere Bedingung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet sein darf. Wenn Sie also zum Beispiel verletzt sind, weil Sie absichtlich Sicherheitsvorschriften missachtet haben, haben Sie ggf. keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Generell gilt aber, dass Sie bis zu 6 Wochen krank (genauer gesagt arbeitsunfähig) sein können und währenddessen das volle Gehalt beziehen.

Krankengeld – Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?

Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, stellt sich die Frage, ob Sie Anspruch auf weitergehende finanzielle Unterstützung haben. Die gute Nachricht ist: Ja, das haben Sie! Sobald Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie länger krankgeschrieben sein werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dieses löst die Lohnfortzahlung ab und wird in der Regel von der Krankenkasse gezahlt. Es ersetzt einen Teil (ungefähr 70 %) Ihres Gehaltes.

Wem steht Krankengeld zu?

Grundsätzlich gilt: Wer länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Krankengeld. Wichtig zu beachten ist, dass es sich dabei um die gleiche Erkrankung handeln muss. Wenn Sie zwischendurch gesund waren, wird die Lohnfortzahlung wieder von vorn gerechnet.

Das bedeutet, dass, wenn Sie 6 Wochen krank sind, dann einen Tag arbeiten gehen und danach wieder krank sind, kein Krankengeld bezahlt wird. Stattdessen gehen die 6 Wochen Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag wieder von vorn los.

Sind Sie erst weniger als vier Wochen bei Ihrem Unternehmen beschäftigt, steht Ihnen, wie vorher erwähnt, keine Lohnfortzahlung zu. Tatsächlich ist es in diesem Fall jedoch möglich, dass Sie sofort Krankengeld erhalten. Krankengeld steht Ihnen außerdem auch zu, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Das Arbeitslosengeld wird für 6 Wochen wie die Lohnfortzahlung behandelt, aber ab dem 43. Krankheitstag wird es durch Krankengeld abgelöst.

Als Studierende oder Selbstständige erhalten Sie jedoch kein Krankengeld. Dieses ist also Arbeitnehmern, Auszubildenden und Beziehern von Arbeitslosengeld I vorbehalten.

Wie lange steht Ihnen Krankengeld zu?

Während die Lohnfortzahlung nur 6 Wochen lang garantiert ist, wird das Krankengeld über einen viel längeren Zeitpunkt gezahlt. Laut Sozialgesetzbuch können Sie für bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten. Genau genommen können Sie innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld beziehen. Dabei ist es unwichtig, wie lange am Stück Sie jeweils krank sind.

Das heißt, wenn Sie innerhalb von drei Jahren zweimal über 6 Wochen krank sind, steht Ihnen jedes Mal Krankengeld zu. Jedoch nur, bis Sie insgesamt für 78 Wochen Krankengeld erhalten haben.

Nach drei Jahren haben Sie dann erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, vorausgesetzt Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitssuchend.

Allerdings

Die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden in der Regel von der Dauer des Krankengelds abgezogen. Als Arbeitnehmer stehen Ihnen also praktisch gesehen nur 72 Wochen Krankengeld zu. Die 78 Wochen gelten nur dann, wenn Sie ab dem ersten Krankheitstag Krankengeld beziehen.

Über 6 Wochen krank durch Arbeitsunfall – Verletztengeld

Egal, wie und wo Sie sich verletzt haben: Ist die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet, sind Sie erst mal finanziell abgesichert. Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls krank sind, wird jedoch kein Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt. Stattdessen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein sogenanntes Verletztengeld. Meistens ist hier die Berufsgenossenschaft der Unfallversicherungsträger und muss daher für das Verletztengeld aufkommen.

Das Geld erhalten Sie dann aber trotzdem von der Krankenkasse. Das Verletztengeld beträgt meistens um 80 Prozent des gewöhnlichen Gehaltes. Auch hier gelten die 78 Wochen als maximale Zahlungsdauer. Eine Ausnahme bilden jedoch besonders schwere Unfälle. Wenn der Arbeitnehmer auch nach Ablauf der anderthalb Jahre noch in stationärer Behandlung ist, kann das Geld weiter gezahlt werden.

Krankengeld beantragen – Das müssen Sie beachten

Sie sind seit 6 Wochen krank und wollen nun Krankengeld beziehen? Wir erklären Ihnen, wie das geht.

Sie müssen für das Krankengeld tatsächlich keinen speziellen Antrag erstellen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, die Sie so früh wie möglich an die Krankenkasse schicken. Die Krankenkasse ist dann seit Beginn der Krankheit informiert und kontaktiert Sie gewöhnlicherweise nach 6 Wochen.

Die Information über Ihr normales Gehalt erhält sie vom Arbeitgeber. Bevor die 6 Wochen Lohnfortzahlung enden, wendet sich die Krankenkasse an diesen. Ihr Arbeitgeber füllt dann die Verdienstbescheinigung aus. Aufgrund dieser ermittelt die Krankenkasse dann, wie viel Krankengeld Ihnen tatsächlich zusteht.

Achtung! Um Krankengeld beziehen zu können, ist es nötig, dass Sie ununterbrochen krankgeschrieben sind. Ärzten ist es nicht möglich, Sie rückwirkend krankzuschreiben, also muss eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt nach Ende der vorherigen eingeholt werden. Das bedeutet aber glücklicherweise nicht, dass Sie, während Sie krank sind, alle paar Tage zum Arzt müssen, um eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.

Normalerweise werden Sie bis maximal 6 Wochen krankgeschrieben, wobei eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel maximal zwei Wochen gilt. Wenn jedoch klar ist, dass Sie in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitsfähig sein werden, kann der Arzt als Krankheitsdauer „bis auf Weiteres“ eintragen. In diesem Fall müssen Sie nicht immer wieder neue Bescheinigungen einholen.

Krankschreibung per Video

Eine weitere Möglichkeit, um krankgeschrieben zu werden, genauer gesagt als arbeitsunfähig erklärt zu werden, ohne zum Arzt zu gehen, ist per Videokonferenz. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt Sie schon von vorherigen Behandlungen kennt.

Die Videokrankschreibung ist eine neue Form der Krankschreibung, bei der der Arzt seinem Patienten die Krankschreibung nicht mehr in Papierform ausstellt, sondern dies per Video mitteilt. Dazu wird zwischen Arzt und Patient eine Videokonferenz über das Internet durchgeführt, in der der Arzt den Gesundheitszustand des Patienten überprüft und anschließend entscheidet, ob er ihm eine Krankschreibung ausstellen kann.

Eine Erstbescheinigung per Videokonferenz kann für höchstens eine Woche ausgestellt werden. Wenn Sie zu Krankheitsbeginn vor Ort in der Arztpraxis waren und nun eine Folgebescheinigung benötigen, ist das jedoch per Video möglich. Allerdings ist zu beachten, dass Patienten keinen Anspruch auf Videosprechstunden haben. Ob der Arzt Sie per Video krankschreibt oder nicht, entscheidet dieser selbst.

Verletztengeld beantragen

Das Verletztengeld müssen Sie glücklicherweise nicht selbst beantragen. Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls setzt sich üblicherweise Ihr Arbeitgeber mit der Unfallversicherung in Verbindung.

Die Berufsgenossenschaft, die für das Verletztengeld zuständig ist, sendet Ihnen dann ggf. gewisse Fragebögen zu. Oft müssen Sie auch bei einem Durchgangsarzt vorstellig werden, welcher besondere Kenntnisse in Bezug auf Unfälle hat.

Für die Beantragung des Verletztengeldes wird in der Regel ein ärztliches Attest benötigt, aus dem hervorgeht, dass Sie arbeitsunfähig sind. Dieses kann bei Ihrem Hausarzt oder bei einem Facharzt erstellt werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig, aus der hervorgeht, dass Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Weitere Unterlagen, die Sie eventuell benötigen, sind zum Beispiel Krankenakten oder Rentenbescheide.

Das steht Ihnen zu: Krankengeld berechnen

Das Sozialgesetzbuch bestimmt die Höhe des Krankengelds als 70 % Ihres regulären Brutto-Gehalts. Dieses darf nicht mehr sein als 90 % Ihres Netto-Gehalts. Der niedrigere dieser beiden Werte wird bevorzugt. Beiträge an die Sozialversicherung werden direkt vom Krankengeld abgezogen. Das könnte zum Beispiel so aussehen:

Brutto-Gehalt: 3.000 EUR

Netto-Gehalt: 2.200 EUR

70 % des Brutto-Gehalts: 2.100 EUR

90 % des Netto-Gehalts: 1.980 EUR

In diesem Fall würden Ihnen also zum Beispiel die 1.980 EUR zustehen – abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung, Rentenversicherung.

Deswegen lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Krankengeld Sie denn nun genau bekommen würden. Allerdings bieten viele Krankenkassen einen Krankengeldrechner im Internet an. Da geben Sie dann Ihre Informationen ein und erhalten eine genauere Schätzung.

Was kommt danach?

Was passiert, wenn Sie über 78 Wochen lang arbeitsunfähig sind? In diesem Fall sollten Sie sich arbeitslos melden und einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen. Warten Sie damit nicht bis kurz vor knapp.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Krankenkasse, wann das Krankengeld nicht mehr gezahlt wird und welche Optionen Sie danach haben. In der Regel haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Zeit, in der Sie auf Ihre Erwerbsminderungsrente warten. Wichtig ist zu wissen, dass Sie, sobald die Krankengeldzahlung endet, auch nicht mehr Mitglied der Krankenkasse sind.

Ausgenommen, wenn sie Leistungen der Arbeitsagentur beziehen. Wird Ihnen eine Rente gewährt, können Sie sich durch die Krankenversicherung für Rentner versichern.

Fazit

Wer bis zu 6 Wochen krank ist, hat zunächst Anspruch auf sein komplettes Gehalt, welches der Arbeitgeber weiterhin zahlen muss. Sind Sie danach immer noch arbeitsunfähig, kann Ihnen Krankengeld gezahlt werden.

Dabei handelt es sich um etwa 70 % des Gehaltes, welches Sie von der Krankenkasse erhalten. Das Krankengeld steht Ihnen innerhalb von einem Zeitraum von drei Jahren für bis zu 78 Wochen zu. Anders ist es, wenn Sie durch einen Arbeits- oder Wegeunfall arbeitsunfähig sind. In diesem Fall wird Ihnen Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft gezahlt.

Es gilt also: Wegen eines Unfalls oder einer längeren Erkrankung müssen Sie nicht gleich in Panik ausbrechen, was Ihre finanzielle Lage betrifft. Zunächst sind Sie erst mal abgesichert, sodass Sie sich rundum auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Bild: (© Monstar Studio – stock.adobe.com)

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