Abfindung bei Kündigung

Abfindung bei Kündigung

Abfindungen werden in der Regel an Personen gezahlt, die ihren Job verloren und dabei helfen sollen, die finanzielle Lücke zu schließen, bis sie einen neuen Job gefunden haben. In welchen Fällen werden Abfindungen gezahlt und in der Regel wie hoch?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und alles Weitere, was Sie rund um das Thema Abfindungen bei Kündigung wissen müssen.

Definition: Was ist eine Abfindung?

Die einmalige Zahlung von Geld durch den Arbeitgeber an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird als Abfindung bezeichnet. Sie stellt eine Entschädigung seitens des Unternehmens dar, um die künftig ausbleibenden Gehaltszahlungen teilweise zu kompensieren und Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Suche eines neuen Jobs zu ermöglichen.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt nur wenige Fälle, in denen ein Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung besteht. In der Regel sind Abfindungen demnach freiwillige Vereinbarungen zwischen Unternehmen und betroffenem Mitarbeiter. Ausnahmefälle, in denen jedoch ein solcher Anspruch besteht, sind zum Beispiel:

Vertragliche Vereinbarungen

Wenn vertraglich festgelegt, gibt es Anspruch auf eine Abfindung. Diese Regelung kann im Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag getroffen worden sein.

Eine genaue Überprüfung des Arbeitsvertrages ist in jedem Fall ratsam, sobald die Kündigung eingegangen ist. Selbst wenn Abfindungsvereinbarungen nur selten schriftlich festgehalten werden, sollten Sie das Vorhandensein dieser Option zumindest prüfen. Denn in manchen Fällen sind Formulierungen enthalten wie:

„Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von … €, falls Sie aus einem der unten genannten Gründe gekündigt werden.“

Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Abfindungszahlung vorsieht und Sie die genannten Bedingungen erfüllen, steht Ihnen das Geld zu.

In einem Aufhebungsvertrag wird häufig festgehalten, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung anbietet, die Sie bei Verlassen des Unternehmens erhalten. Oft versucht der Arbeitgeber auf diese Weise, sich „aus dem Vertrag herauszukaufen“, da keine rechtsgültigen Gründe für Ihre Kündigung vorliegen.

Betriebsbedingte Kündigung

Betroffene Arbeitnehmer, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, haben laut § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) einen Anspruch auf eine Abfindung. Dies gilt allerdings nur für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen. Betriebliche Gründe für eine derartige Kündigung können innerbetrieblich wie Outsourcing oder Betriebsstilllegung sein, aber auch außerbetrieblich wie Absatzschwierigkeiten oder Rohstoffmangel.

Um eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen, muss das Unternehmen genau erklären können, warum eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist und die angeführten betrieblichen Gründe im Zweifelsfall beweisen können.

Zudem muss die Kündigung das Merkmal der Dringlichkeit erfüllen. Ein vorübergehender Umsatzrückgang oder eine schlechte wirtschaftliche Prognose allein reichen nicht aus. Vielmehr muss die Kündigung unvermeidlich sein und auch keine Möglichkeit bestehen, den Mitarbeitenden in einer anderen Rolle weiterzubeschäftigen.

Nachteilsausgleich

Die Arbeitnehmer können gemäß dem § 113 Betriebsverfassungsgesetzes eine Abfindung als Nachteilsausgleich von ihrem Unternehmen einklagen, wenn dieses ohne zwingenden Grund von einem bereits vereinbarten Interessenausgleich (meist mit dem Betriebsrat) abweicht und diese Abweichung zur Folge hat, dass Mitarbeitende entlassen werden.

Höhe der Abfindung berechnen

In den Verhandlungen über die Höhe der Abfindung spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle: Welche Position Sie innehatten und ob Sie unter anderem neue Produkte oder Prozesse für das Unternehmen entwickelt haben.

Abfindungshöhe bei betriebsbedingter Kündigung

Die Höhe einer Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung lässt sich anhand folgender Formel ganz einfach berechnen: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Abfindungshöhe = 0,5 (50 %) x Bruttomonatslohn x Beschäftigungsjahre 

Beispiel: Herr Mustermann war 6 Jahre im Unternehmen tätig, bei einem Monatsgehalt von 4.500 € brutto.

= Abfindungshöhe Frau Schmidt: 0,5 × 4.500 € x 6 Jahre = 13.500 €

So wird eine Abfindung versteuert

Abfindungen werden als sogenannte außerordentliche Einkünfte angesehen und unterliegen demzufolge gemäß § 2 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes der Steuerpflicht. Das Einkommensteuergesetz hat für diese außerordentlichen Einkünfte jedoch eine Steuerermäßigung in Form der sogenannten Fünftelregelung vorgesehen.

Die Berechnung wird in § 34 Abs. 1, Satz 2 EStG erklärt:

„Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer, für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.“

Mithilfe des Abfindungsrechners können Sie ganz einfach Ihre individuelle Steuerhöhe berechnen lassen und die Vorteile der Fünftelregelung näher betrachten.

Abfindung einklagen

Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch eingeklagt werden, falls die Kündigung unwirksam ist. In diesem Fall muss eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen. Denn bei einer Niederlage vor Gericht müsste Sie Ihr Arbeitgeber weiter beschäftigen, was augenscheinlich nicht im Interesse des Unternehmens liegt.

Beachten Sie: Ihre Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Andernfalls wird die Kündigung endgültig wirksam.

Einfluss Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund eines Aufhebungsvertrages endet und Sie dadurch Anspruch auf Abfindung erlangen, kann dies dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend unterbrochen wird. In diesem Fall verhängt die Agen­tur für Ar­beit eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in denen Sie keinen Anspruch auf Geld haben. Dies geschieht unabhängig von der Höhe der Abfindung und wird damit begründet, dass Sie den Aufhebungsvertrag freiwillig unterzeichnet haben.

Besteht aber Ausnahmetatbestand, können Sie die Sperrzeit umgehen. Da es sich hierbei häufig um eine unklare Angelegenheit handelt, die von Fall zu Fall entschieden werden muss, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen bezüglich Ihrer gesetzlichen Ansprüche.

Disclaimer

Es sei darauf hingewiesen, dass unser Webangebot nur zu informativen Zwecken dient und keine fachliche Rechtsberatung bietet. Der Inhalt des Angebots kann und soll keine Einzelberatung ersetzen, die auf Ihren speziellen Fall zugeschnitten ist. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Unsere Internetseite wird sorgfältig geprüft, kann aber nicht dafür garantieren, dass die Informationen allgemeiner Art eine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Um konkrete Rechtsfälle zu lösen, wenden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt.

Jobsuche

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: