Kündigung Arbeitsvertrag

Kündigung Arbeitsvertrag

Sind Sie mit Ihrem Job bereits seit Langem unzufrieden, ist es an der Zeit, die Kündigung einzureichen. Damit das Kündigungsschreiben und das Einreichen der Kündigung so nahtlos wie möglich verlaufen, geben wir Ihnen eine Starthilfe mit auf den Weg. Denn wir wissen, wie schwierig die ersten Schritte sein können. Mit unserem Muster des Kündigungsschreibens können Sie Ihre Kündigung direkt aufsetzen. Auch werden Sie erfahren, welche Aspekte Sie für eine fristgerechte Kündigung zu beachten haben.

Kündigungsgründe

Viele Menschen sind mit ihrem Job unzufrieden. Es sind jedoch nur wenige, die den Schritt in etwas Neues wagen. Ein Jobangebot mit höherem Gehalt oder mehr Verantwortung führt oft dazu, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle nach vielen Jahren wechselt. In der heutigen Zeit ist dies häufiger der Fall und Jobs werden schneller gewechselt als vor zwanzig Jahren.

Auch bringt das moderne Zeitalter mit sich, dass Menschen Glück und Zufriedenheit suchen. Dies spiegelt sich auch im Beruf wider. Stellt ein Arbeitnehmer fest, dass ihn die Aufgaben im Beruf nicht erfüllen, kann dies schnell zu einer Kündigung von seiner Seite führen. Dies ist auch der Fall, wenn die Aufgaben ihn unter- oder überfordern oder zu einer Krankheit führen.

Die verschiedenen Kündigungsgründe möchten wir Ihnen hier erklären:

Das Arbeitsklima ist schlecht

Ein Arbeitsklima mit freundlichen Kollegen und einem netten Chef ist der Wunsch aller Arbeitnehmer. Dabei kann es jedoch immer zu einem Konflikt oder einer unangenehmen Situation kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in einem Team mit mehreren Kollegen zusammengearbeitet wird. Ein schlechtes Arbeitsklima führt dazu, dass Streitigkeiten zunehmen und die Laune der Mitarbeiter sich zunehmend verschlechtert.

Wer in einem solchen Arbeitsklima seine Arbeit verrichtet, wird auf Dauer nicht glücklich sein. Daher wird die Suche nach einem neuen Job schnell aufgenommen. Besonders Mobbing und Diskriminierung seitens der Kollegen oder die schlechte Laune des Chefs sind in vielen Fällen der Auslöser für eine Kündigung. Die Probezeit kann in solchen Fällen helfen, da hier innerhalb kurzer Zeit gekündigt werden kann.

Ein Jobangebot mit höherem Gehalt/mehr Verantwortung

Personalberater und Headhunter sind täglich auf der Suche nach neuen Profilen für ihre Datenbanken. Sie arbeiten mit Unternehmen zusammen, die nach neuem Personal suchen. Es ist keine Seltenheit, dass ein Personalberater die sozialen Netzwerke wie XING oder LinkedIn nutzt, um passende Profile anzuschreiben. Vielleicht haben auch Sie schon Jobangebote von Personalberatern erhalten.

Befindet sich der Arbeitnehmer in einem unglücklichen Arbeitsverhältnis, ist die Chance groß, dass er die Einladung zu einem Jobinterview annimmt. In der Regel hat er nichts zu verlieren und kann einen Einblick in das weitere Berufsspektrum erhalten. Weiterhin kann er die Gelegenheit nutzen, um seine Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren und seine Soft Skills zu testen.

Die Work-Life-Balance stimmt nicht

In der heutigen Zeit ist es besonders für junge Erwachsene wichtig, dass sie ausreichend Zeit für Familie, Freunde und Hobbys haben. Die jüngeren Generationen sehnen sich nach einem Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit. Findet sich ein Arbeitnehmer in einem Arbeitsumfeld wieder, in dem er viele Überstunden machen muss, kann dies langfristig zu einem negativen Arbeitsklima führen.

Besonders Stress ist heutzutage ein Faktor, mit dem viele Arbeitnehmer zu kämpfen haben. Damit dieser möglichst ausgeglichen ist, suchen Arbeitnehmer in ihrer Freizeit nach einer Ausgleichsmöglichkeit. Ist jedoch die freie Zeit zu knapp oder der Körper nach einem stressigen Arbeitstag erschöpft, kann dies auf Dauer zu einer chronischen Erschöpfung führen. Hierbei spricht man von einem Burn-out, welches z. B. durch zu viel Stress und Überstunden entstehen kann.

Wer den Job selbstständig kündigt, muss im Gegensatz zum Arbeitgeber keinen Grund angeben. Die Kündigung muss jedoch fristgerecht eingereicht werden.

Fristen für die Kündigung

In Deutschland regelt das BGB in § 622 die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese wirkt dann, wenn im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Kündigungsfrist angegeben ist. Es gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Angestellte und Arbeiter von vier Wochen bis Mitte oder Ende des Monats. Damit Sie gut vorbereitet sind, sollten Sie direkt in Ihrem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist prüfen. Auf diese Weise können Sie die nächsten Schritte vornehmen.

Damit Sie sich eine fristgerechte Kündigung besser vorstellen können, haben wir für Sie ein paar Beispiele:

Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag:

Wenn keine Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag genannt ist, findet die gesetzliche Kündigungsfrist Anwendung (vier Wochen zur Monatsmitte oder -ende): Reichen Sie die Kündigung am 30. September ein, wird sie zum 31. Oktober wirksam.

Die Kündigung muss mindestens 28 Tage vor dem Datum der Wirksamkeit eingereicht werden, damit sie gültig wird. Es gilt daher:

  • In Monaten mit 30 Tagen: Reichen Sie die Kündigung bis zum 2. des Monats ein, damit die Kündigung zum 30. wirksam wird.

  • In Monaten mit 31 Tagen: Sie müssen die Kündigung bis spätestens zum 3. des Monats eingereicht haben, damit die Kündigung zum 31. wirksam wird.

Wird die Kündigung am 4. Oktober eingereicht, wird sie erst zum 15. November wirksam. Achten Sie daher auf die fristgerechte Einreichung Ihrer Kündigung!

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag:

Ein Arbeitsvertrag dient dazu, alle wichtigen Details des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festzuhalten. Ein wichtiger Punkt ist hier die Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses. Häufig ist eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche enthalten. Berufe mit großer Verantwortung haben in der Regel eine Kündigungsfrist von mehreren Monaten.

Eine Sonderregelung in einigen Fällen kann bestimmen, dass Sie nur zum Quartalsende kündigen können. Daher ist es essenziell, die exakte Formulierung im Arbeitsvertrag zu kennen.

In der Probezeit:

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gibt es in der Regel kürzere Kündigungsfristen. Diese werden im Arbeitsvertrag festgehalten und sollten hier geprüft werden. Ist im Vertrag nichts enthalten, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung kann zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden und wird 14 Tage nach Einreichung wirksam. Dies gilt auch, wenn Sie am letzten Tag Ihrer Probezeit kündigen.

Fristlose Kündigung / Außerordentliche Kündigung:

In § 626 BGB „Kündigung aus wichtigem Grund“ ist die fristlose Kündigung geregelt. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Job von einem auf den anderen Tag kündigen können. Zu den wichtigen Gründen gehören unter anderem Gewaltandrohungen durch Vorgesetzte oder das Ausbleiben des monatlichen Gehalts. Es ist zu empfehlen, in diesen Fällen einen Anwalt aufzusuchen.

Sonderregelungen durch Tarifverträge:

Unterliegen Sie in Ihrer Arbeit einem Tarifvertrag, können die Kündigungsfristen deutlich kürzer oder länger ausfallen. Typische Bereiche für Tarifverträge sind z. B. die Zeitarbeit oder das Baugewerbe. Das Besondere an Tarifverträgen ist der Sonderkündigungsschutz für langjährig Beschäftigte. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und im Falle eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt werden. Da Tarifverträge sich stark voneinander unterscheiden, ist es zu empfehlen, einen tiefen Einblick in den Tarifvertrag vorzunehmen.

Form der Kündigung (Arbeitgeber informieren)

Eine Kündigung muss schriftlich verfasst und beim Arbeitgeber eingereicht werden. Entscheidend sind hier drei Faktoren: das aktuelle Datum, die Nennung der Kündigungsfrist sowie Ihre Unterschrift. Bevor Sie die schriftliche Kündigung einreichen, sollten Sie vorab mit Ihrem Vorgesetzten sprechen. Setzen Sie hierzu ein Gespräch auf und erklären Sie ihm den Grund für Ihre Kündigung. Anstatt mehrere Gründe zu nennen, können Sie es bei einem Grund belassen.

Da die mündliche Kündigung nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses führt, müssen Sie Ihre schriftliche Kündigung einreichen. Diese können Sie am Ende des Gesprächs an Ihren Vorgesetzten übergeben. Das Kündigungsschreiben muss von Ihnen im Original unterzeichnet werden. Es ist wichtig, dass Sie eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Kündigung erhalten. Lassen Sie sich daher eine schriftliche Bestätigung geben.

Die wichtigsten Schritte auf einen Blick:

  • Verfassen Sie die Kündigung schriftlich.

  • Wichtige Details sind das Datum, die Kündigungsfrist sowie Ihre Unterschrift.

  • Setzen Sie ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten auf.

  • Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Hilfreicher Tipp

Empfehlenswert ist es, das Kündigungsschreiben in zweifacher Ausfertigung anzufertigen und beide Exemplare zu unterschreiben. Ergänzen Sie unter dem Kündigungsschreiben einen Zusatz zur Kündigungsbestätigung, die der Vorgesetzte zu unterzeichnen hat. Händigen Sie beide Versionen an Ihren Vorgesetzten aus. Ein unterschriebenes Exemplar bleibt beim Arbeitgeber und das andere erhalten Sie für Ihre Unterlagen. Auf diese Weise erhalten Sie die direkte Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber über den Erhalt der Kündigung.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vergehen nach Einreichung der Kündigung meist noch mehrere Wochen oder Monate. In diesem Zeitraum sollten Sie keinesfalls die Beine hochlegen und Ihre Kollegen die Arbeit machen lassen. Auch wenn Sie sich auf die Zeit nach der Arbeit freuen, sollten Sie Ihrem Vorgesetzten zeigen, dass Sie eine gute Arbeit leisten. Nehmen Sie sich dies zum Vorsatz – bis zum letzten Arbeitstag!

Klären Sie alles Organisatorische für die nächsten Wochen. Ihr Arbeitgeber wird Sie unter Umständen in den Rekrutierungsprozess für die Besetzung Ihres Postens einschließen. Seien Sie aufgeschlossen und zeigen Sie sich hilfsbereit und loyal. Indem Sie Ihren Arbeitgeber bei der Personalsuche unterstützen, können Sie am Ende mit einem guten Gefühl aus dem Unternehmen ausscheiden. Vergessen Sie am Ende zudem nicht, nach Ihrem Zeugnis zu fragen.

Auch sollten Sie Ihren Resturlaub klären. Sprechen Sie hierzu die Personalabteilung an. Viele Arbeitgeber rechnen die ausstehenden Urlaubstage auf die Arbeitszeit an. Dies bedeutet, dass Sie das Unternehmen gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt verlassen können.

Die wichtigsten Punkte für die letzten Arbeitstage auf einen Blick:

  • Sprechen Sie mit der Personalabteilung über ausstehende Urlaubstage.

  • Helfen Sie Ihrem Arbeitgeber im Hinblick auf die Besetzung Ihres Postens.

  • Geben Sie offene Aufgaben / Projekte an Kollegen weiter.

  • Erstellen Sie eine Liste mit den offenen Aufgaben.

  • Arbeiten Sie alles Aktuelle ab und geben Sie bis zum letzten Tag alles!

Es ist hilfreich, wenn Sie direkt nach der Übergabe der Kündigung nach Ihrem Zeugnis fragen. Auch können Sie um ein Zwischenzeugnis bitten, das Ihnen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz hilft. Achten Sie dabei darauf, dass Sie ein qualifiziertes Zeugnis erhalten, das auch Ihre sozialen Kompetenzen widerspiegelt. Ein normales Arbeitszeugnis stellt in der Regel nur die Bewertung und den Nachweis Ihrer Arbeitstätigkeit dar.

Muster Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte Details enthalten, die für eine fristgerechte Kündigung entscheidend sind. Dazu gehören unter anderem die vereinbarte Kündigungsfrist und der Kündigungszeitpunkt. Auch muss die Kündigung von Ihnen im Original unterzeichnet werden. Ein weiterer Aspekt ist die Kündigungsbestätigung. Diese kann entweder ein Teil des Kündigungsschreibens sein oder die Bestätigung erhalten Sie mit einem separaten Schreiben Ihres Arbeitgebers. Haben Sie die Kündigung an Ihren Arbeitgeber überreicht, muss dieser Ihnen eine Kündigungsbestätigung ausfertigen und aushändigen.

Die folgenden Details sollten im Kündigungsschreiben enthalten sein:

  • Name und Anschrift beider Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

  • Betreff: „Kündigung“

  • Kündigungsdatum (z. B. 1. Oktober 2022)

  • Wirksamkeitsdatum der Kündigung (z. B. 30. Oktober 2022)

  • Verweis auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung

  • Unterschrift des Arbeitnehmers

In der Gestaltung des Kündigungsschreibens sind Sie frei. Beginnen Sie damit, sich für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Den Kündigungsgrund müssen Sie schriftlich nicht nennen. Damit Sie sich ein Kündigungsschreiben besser vorstellen können, haben wir Ihnen eine Vorlage erstellt. Diese können Sie mit Ihren persönlichen Details ergänzen und direkt nutzen.

Hier finden Sie das Muster-Kündigungsschreiben (ohne Kündigungsbestätigung) zum Download:

[Name des Unternehmens]

[Straße und Hausnummer]

[PLZ und Ort]

Kündigung des Arbeitsvertrages vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren, 

lieber Herr / liebe Frau [Name des Vorgesetzten]

hiermit kündige ich den am [Datum] geschlossenen Arbeitsvertrag zwischen mir und [Name Arbeitgeber] fristgerecht zum [Datum].

Ich bitte darum, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen.

Des Weiteren möchte ich Sie darum bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Hier finden Sie das Muster-Kündigungsschreiben (mit Kündigungsbestätigung) zum Download:

[Name des Unternehmens]

[Straße und Hausnummer]

[PLZ und Ort]

Kündigung des Arbeitsvertrages vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren, 

lieber Herr / liebe Frau [Name des Vorgesetzten],

hiermit kündige ich den am [Datum] geschlossenen Arbeitsvertrag zwischen mir und [Name Arbeitgeber] fristgerecht zum [Datum].

Ich bitte darum, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen.

Des Weiteren möchte ich Sie darum bitten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und verbleibe mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Empfangsbestätigung

Hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung vom [Datum]


______________________________________

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Kündigung ohne neuen Job

Der einfachste Weg ist es, eine Kündigung erst nach einem der folgenden Szenarien einzureichen:

  • Wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde

  • Wenn die ersten Bewerbungsgespräche laufen oder 

  • Wenn eine feste Stelle in Aussicht ist.

Wer ohne all dies seinen aktuellen Job kündigt und ins Blaue läuft, geht bestimmte Risiken ein. Möchten Sie Ihren Job so schnell wie möglich kündigen? Dann gehen Sie systematisch vor und überstürzen Sie nichts.

Auch wenn Ihnen die Arbeit Bauchschmerzen bereitet, sollten Sie Ruhe bewahren und einen Plan zur Hand haben. Ein wichtiger Schritt, den Sie unternehmen sollten, ist es, sich möglichst schnell einen neuen Job zu suchen. Wer seinen aktuellen Job ohne einen neuen Job kündigt, geht das Risiko einer Arbeitslosigkeit ein. Diese kann sich über mehrere Monate erstrecken und dazu führen, dass Sie für diese Zeit kein Einkommen erhalten. Viele Menschen müssen in dieser Zeit von ihren finanziellen Ersparnissen leben.

Hinweis Arbeitslosengeldsperre

Es gilt: Wer seinen aktuellen Job ohne neuen Job selbstständig kündigt, erhält für drei Monate eine Arbeitslosengeldsperre. Daher sollten Sie finanziell gut aufgestellt sein oder diese Sperre möglichst umgehen.

Welche Folgen hat eine Kündigung ohne neuen Job?

Da sich eine Kündigung nicht so leicht rückgängig machen lässt, ist es wichtig, mit klarem Kopf vorzugehen. Eine Kündigung wirkt sich nicht nur auf Ihren beruflichen Werdegang aus, sondern auch auf Ihr Privatleben. Wer noch keinen neuen Job in der Tasche hat, sollte sich daher tiefgehende Gedanken zum Zeitpunkt der Kündigung machen. Sind Sie bereit, für mehrere Monate arbeitssuchend zu sein?

Ebenso wird in Ihrem Lebenslauf eine Lücke entstehen, die Sie im späteren Verlauf Ihrer beruflichen Laufbahn gegenüber den Personalern erklären müssen. In der heutigen Zeit wird eine berufliche Auszeit von bis zu einem Jahr jedoch immer häufiger gesehen und stellt keine Seltenheit dar. Dies wissen auch Personaler und Unternehmen. Viele Arbeitnehmer nehmen sich bewusst eine Auszeit, um Zeit für sich selbst und die Familie zu haben.

Andere nutzen die Auszeit, um die Welt zu bereisen oder ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren. Es gibt somit auch Chancen der Kündigung ohne neuen Job. Die Erkenntnisse und Erfahrungen daraus können Sie für Ihren zukünftigen Job gekonnt einsetzen.

Die Risiken auf einen Blick:

  • Eine Kündigung lässt sich nicht einfach zurückziehen.

  • Es besteht eine dreimonatige Arbeitslosensperre.

  • Sie können finanzielle Engpässe durchleben.

  • In Ihrem Lebenslauf kann eine Lücke entstehen.

Die Chancen auf einen Blick:

  • Sie können die Auszeit für sich und Ihre Familie nutzen.

  • Sie können wertschöpfende Erfahrungen sammeln.

  • Sie sind flexibel und offen für Neues.

Checkliste: Arbeitsvertrag kündigen

Am Ende des Tages entscheidet Ihre Vorgangsweise darüber, wie Sie aus dem Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber ausscheiden. Denken Sie an die wichtigsten Schritte und kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag Schritt für Schritt. 

Hier erhalten Sie alle wichtigen Schritte als Checkliste:

  • Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist.

  • Setzen Sie das Kündigungsschreiben auf.

  • Kündigen Sie Ihre Kündigung bei Ihrem Chef an.

  • Reichen Sie die Kündigung ein.

  • Beantragen Sie Ihr Arbeitszeugnis.

  • Beenden Sie Ihre offenen Projekte oder geben Sie diese an Kollegen weiter.

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