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Die Frage „Darf ich während der Freistellung woanders arbeiten?“ ist für viele Arbeitnehmer eine häufige. Wenn man sich in einer Phase der Freistellung befindet, die zwischen der Kündigung, dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder dem Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses liegt, ist es wichtig, die Bedeutung der Freistellung, die rechtlichen Aspekte und die Bedingungen zu kennen, unter denen man während der Freistellung eine neue Tätigkeit aufnehmen kann. Die Dauer der Freistellung kann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist variieren.
In diesem Artikel wird die Bedeutung der Freistellung erläutert und die relevanten rechtlichen Aspekte und die Bedingungen, unter denen eine neue Tätigkeit während der Freistellung möglich ist, dargelegt. Der Artikel basiert auf den derzeitigen rechtlichen Regelungen und kann Arbeitnehmern als wertvolle Orientierung dienen.
Was bedeutet Freistellung?
Eine Freistellung bezeichnet den Zustand, in dem Arbeitnehmer*innen vorübergehend oder dauerhaft von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung entbunden sind. Diese Entscheidung wird in der Regel vom Arbeitgeber angeordnet und kann sowohl bezahlt als auch unbezahlt erfolgen. Die Freistellung wird häufig im Zusammenhang mit Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder bei Konflikten am Arbeitsplatz eingesetzt. Eine Freistellung kann Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben, insbesondere wenn es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt, die als 'ruhendes Arbeitsverhältnis' bezeichnet wird.
Arten von Freistellungen
1. Bezahlte Freistellung
Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Gehalt, obwohl keine Arbeitsverpflichtung mehr besteht.
Beispiele: Freistellung während der Kündigungsfrist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, zur Abgeltung von Resturlaub oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.
2. Unbezahlte Freistellung
In dieser Form entfällt die Lohnzahlung, der Lohn wird also nicht weitergezahlt. Typische Beispiele sind längere Auszeiten wie Elternzeit oder persönliche Gründe.
3. Widerrufliche Freistellung
Hier behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, die Freistellung jederzeit zurückzunehmen. Der Arbeitnehmer kann somit bei Bedarf wieder zur Arbeitsleistung verpflichtet werden.
4. Unwiderrufliche Freistellung
In diesem Fall verzichtet der Arbeitgeber endgültig darauf, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Diese Form wird häufig bei Aufhebungsverträgen oder betriebsbedingten Kündigungen genutzt.
Bezahlung während der Freistellung
Bezahlte Freistellung: Der Arbeitgeber bleibt zur Gehaltszahlung verpflichtet. Arbeitnehmer haben in diesem Fall spezifische Ansprüche, die sie geltend machen können, um ihre Rechte zu schützen. Dies gilt insbesondere während der Kündigungsfrist oder bei der Abgeltung von Urlaub. Die genauen Regelungen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag oder individuellen Absprachen.
Unbezahlte Freistellung: Hier entfällt die Lohnzahlung, was auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben kann.
Rechte und Pflichten während der Freistellung
Auch während der Freistellung gelten bestimmte Rechte und Pflichten:
Rückgabe von Arbeitsmitteln: Laptop, Schlüssel und vertrauliche Unterlagen müssen an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Arbeitnehmer haben die Pflicht, alle Arbeitsmittel ordnungsgemäß zurückzugeben, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wahrung von Betriebsgeheimnissen: Arbeitnehmer*innen dürfen keine internen Informationen an Dritte weitergeben. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nebentätigkeit: Arbeitnehmer*innen dürfen während der Freistellung eine Nebentätigkeit aufnehmen, sofern kein Wettbewerbsverbot besteht und die Arbeitszeitgesetze respektiert werden.
Darf ich während der Freistellung woanders arbeiten?
Die rechtliche Lage
Ob eine Tätigkeit während der Freistellung gestattet ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Wettbewerbsverbot: Arbeitnehmer*innen dürfen keine Tätigkeit bei einem direkten Konkurrenzunternehmen aufnehmen, wenn ein Wettbewerbsverbot besteht, das sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag ergibt.
Zustimmung des Arbeitgebers: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine vorherige Zustimmung des Arbeitgebers für Nebentätigkeiten verlangen, selbst wenn kein Wettbewerbsverbot besteht.
Anrechnung anderweitigen Einkommens: Bei bezahlter Freistellung wird das Einkommen aus einer neuen Tätigkeit häufig auf das vorhandene Gehalt angerechnet, sofern keine abweichende Regelung besteht.
Arbeitszeitgesetze: Arbeitnehmer*innen dürfen durch die neue Tätigkeit nicht gegen das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) verstoßen. Überschreitungen der Höchstarbeitszeit könnten rechtliche Probleme verursachen.
Anrechnung von Einkünften während der Freistellung
Die Anrechnung von Einkünften während einer bezahlten Freistellung ist ein häufiges Thema, das einer genauen Betrachtung bedarf. In der Regel ist es so, dass sowohl der Arbeitsvertrag als auch geltende Tarifverträge vorschreiben, dass jegliche zusätzlichen Einkünfte aus einer Nebentätigkeit während der Freistellung dem Arbeitgeber gemeldet werden müssen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass keine Doppelvergütung entsteht und um zu klären, inwieweit diese Einkünfte auf das während der Freistellung gezahlte Gehalt angerechnet werden können. Besonders relevant ist dies, wenn die Freistellung im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung oder eines Aufhebungsvertrags erfolgt.
Das Ziel dieser Regelungen ist es, einen fairen finanziellen Ausgleich zu schaffen und zu verhindern, dass der Arbeitnehmer durch die Kombination von Gehalt und Nebeneinkünften in eine übermäßige finanzielle Begünstigung gerät. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine solche Anrechnung nicht automatisch erfolgt; vielmehr bedarf sie einer vertraglichen Grundlage. Daher ist es unerlässlich, die spezifischen Bestimmungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Freistellungsvereinbarung sorgfältig zu prüfen.
Zusätzlich spielt die Art der zusätzlichen Einkünfte eine entscheidende Rolle. Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten oder aus völlig anderen Branchen könnten unter Umständen anders behandelt werden als solche, die aus einer konkurrierenden Tätigkeit im gleichen Bereich stammen. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, dass Arbeitnehmer vor der Aufnahme eines Nebenverdienstes während einer Freistellung das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen oder gegebenenfalls juristischen Rat einholen.
Freistellung und Sozialversicherung
Unbezahlte Freistellung
Nach § 7 SGB IV endet die Sozialversicherungspflicht, wenn die unbezahlte Freistellung länger als einen Monat andauert. Arbeitnehmer*innen müssen sich in diesem Fall eigenständig versichern.
Bezahlte Freistellung
Hier bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Mitarbeiter während der bezahlten Freistellung weiterhin alle gesetzlichen Ansprüche erfüllt bekommt und die Prozesse klar definiert und dokumentiert sind.
Resturlaub und Abgeltung
Wird der Resturlaub nicht ausdrücklich durch die Freistellung abgebaut, haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG. Dies gilt insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Besondere Fälle und Praxisbeispiele
Wettbewerbsverbot und neue Tätigkeit: Ein Arbeitnehmer möchte während der Freistellung bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten. Ein bestehendes Wettbewerbsverbot untersagt dies, selbst wenn der Arbeitgeber die Freistellung unwiderruflich erklärt hat.
Nebentätigkeit ohne Zustimmung: Eine Arbeitnehmerin beginnt während der Freistellung eine Tätigkeit in einer anderen Branche, ohne den Arbeitgeber zu informieren. Falls der Arbeitsvertrag eine Zustimmungspflicht vorsieht, könnte dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fazit
Die Möglichkeit, während der Freistellung woanders zu arbeiten, hängt stark von den individuellen Vereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen ab.
Arbeitnehmer*innen sollten stets:
Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen.
Bestehende Wettbewerbsverbote beachten.
Klären, ob eine Zustimmungspflicht besteht.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.
Fragen und Antworten
Kann ich während einer Freistellung eine neue Arbeit annehmen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Es darf kein Wettbewerbsverbot bestehen, und oft ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Zudem dürfen die Arbeitszeitgesetze nicht verletzt werden. Verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen, wie befristete und unbefristete Verträge, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für bezahlte und unbezahlte Arbeitsverhältnisse, müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Was darf man während der Freistellung machen?
Während der Freistellung darf man Tätigkeiten nachgehen, die nicht gegen den Arbeitsvertrag oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, wie eine Nebentätigkeit, sofern kein Wettbewerbsverbot besteht.
Kann man zwei Gehälter beziehen?
Ja, bei einer unbezahlten Freistellung ist dies möglich. Bei bezahlter Freistellung wird das zusätzliche Einkommen oft auf das Gehalt angerechnet.
Kann man während der Kündigungsfrist schon woanders arbeiten?
Ja, jedoch nur, wenn kein Wettbewerbsverbot besteht und der Arbeitgeber zustimmt. Die Arbeitszeitgesetze müssen ebenfalls eingehalten werden.
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