In der heutigen Zeit ist es üblich, dass Bewerber ihre fachlichen Qualifikationen in den Vordergrund stellen. Persönliche Informationen, insbesondere der Familienstand, werden oft als irrelevant angesehen. Aber ist das wirklich der Fall?
In diesem Artikel werden wir diese Frage klären und die verschiedenen Aspekte des Familienstands in der Bewerbung beleuchten.
Der Familienstand einer Person kann verschiedene Formen annehmen: ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend. Jeder dieser Zustände hat seine eigenen Implikationen und kann unterschiedliche Reaktionen von Arbeitgebern hervorrufen.
Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 ist der Familienstand keine Pflichtangabe mehr in Bewerbungen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale zu verhindern und allen Bewerbern gleiche Chancen zu bieten.
Einige argumentieren, dass der Familienstand nichts mit der Eignung einer Person für einen Job zu tun hat und daher in einer Bewerbung nicht erwähnt werden sollte. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber Vorurteile entwickeln könnten, sie könnten so etwa annehmen, dass eine Person mit kleinen Kindern häufiger fehlen könnte oder eine ledige Person in ihren Dreißigern Bindungsprobleme haben könnte.
Auf der anderen Seite gibt es die Ansicht, dass die Angabe des Familienstands in der Bewerbung ein Zeichen von Offenheit und Transparenz sein kann. Es könnte auch dazu beitragen, ein vollständigeres Bild von der Person zu vermitteln, die sich bewirbt.
Es gibt bestimmte Kontexte, in denen der Familienstand in der Bewerbung relevant sein könnte. Zum Beispiel könnten kirchliche Arbeitgeber Wert auf diese Information legen, da sie oft konservative Wertvorstellungen haben.
Letztlich hängt die Entscheidung, ob der Familienstand in der Bewerbung angegeben wird oder nicht, von der persönlichen Wahrnehmung des Bewerbers ab. Wenn es sich für den Bewerber richtig anfühlt, diese Information preiszugeben, dann sollte er das tun.
Wenn sich ein Bewerber dafür entscheidet, seinen Familienstand in der Bewerbung anzugeben, sollte dies im Lebenslauf geschehen, gleich zu Beginn unter den persönlichen Daten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Familienstand im Anschreiben keinen Platz hat.
Die Frage, ob Kinder in der Bewerbung erwähnt werden sollten, ist ebenfalls umstritten. Während einige argumentieren, dass die Erwähnung von Kindern zu Vorurteilen führen kann, sehen andere dies als Möglichkeit, relevante Erfahrungen zu demonstrieren, insbesondere in Berufen wie der Erziehung.
Die Entscheidung, den Familienstand in der Bewerbung anzugeben, ist eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des angestrebten Jobs, der persönlichen Werte und der spezifischen Umstände des Bewerbers. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten eines Bewerbers immer im Vordergrund stehen sollten.
Nein, seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 ist es nicht mehr üblich, den Familienstand in der Bewerbung anzugeben.
Die gängigen Familienstände sind ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend.
Nein, eine Verlobung ist ein gegenseitiges Heiratsversprechen und stellt noch keinen relevanten Familienstand dar.
Wenn ein Bewerber sich dafür entscheidet, seinen Familienstand in der Bewerbung anzugeben, sollte dies im Lebenslauf geschehen, gleich zu Beginn unter den persönlichen Daten.
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