Schlechtes Arbeitszeugnis

Schlechtes Arbeitszeugnis – was tun? Änderung verlangen!

Nicht immer läuft das Ende eines Arbeitsverhältnisses harmonisch ab. Insbesondere bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers kann es vorkommen, dass schlechte Arbeitszeugnisse ausgestellt werden. Es kann aber auch passieren, dass ein Arbeitgeber verbittert ist, wenn ein guter Mitarbeiter von sich aus kündigt.

Als letzte Vergeltung kann er in so einem Fall ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen. In kleinen Betrieben, in denen es keine eigene Personalabteilung gibt, kann es schlichtweg der Fall sein, dass jemand aus Unwissenheit ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat.

Unabhängig davon, wie es letztlich zu dem schlechten Zeugnis gekommen ist, ist es kein Grund, den Mut zu verlieren. Es gibt Hoffnung auf Verbesserung, wenn Sie ein schlechtes Zeugnis erhalten haben.

Mit den Tipps in diesem Artikel finden Sie zunächst heraus, ob Ihr Zeugnis wirklich als schlecht einzustufen ist. Für den Fall, dass es so ist, zeigen wir Möglichkeiten auf, welche die deutsche Rechtslage für Arbeitnehmer vorsieht, die mit ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind.

Person nimmt ihr Arbeitszeugnis unter die Lupe um es zu bewerten

Bewertung des Arbeitszeugnisses

Zuerst sollten Sie das Arbeitszeugnis ganz objektiv analysieren und überprüfen. Arbeitszeugnisse werden genau wie Schulzeugnisse mit den Noten eins (1) bis sechs (6) bewertet, was der Beurteilung sehr gut (1) bis ungenügend (6) entspricht.

Jeder einzelne Abschnitt des Zeugnisses sollte separat analysiert werden. Danach betrachten Sie zusätzlich die Gesamtbewertung. Als schlecht gilt alles, was schlechter als drei beziehungsweise befriedigend ist. Wenn Sie also auf ein sehr gutes Zeugnis gehofft und nur ein befriedigendes erhalten haben, ist das Zeugnis zwar schlechter als erwartet, aber objektiv nicht schlecht.

Inhalt des Arbeitszeugnisses

Die Gliederung von qualifizierten Arbeitszeugnissen unterliegt einem festgelegten Schema.

Am Anfang stehen ganz neutrale Fakten wie:

  • Name des Arbeitnehmers

  • Name des Unternehmens

  • Eintrittsdatum des Arbeitnehmers

Nach dieser neutralen Einleitung folgt der erste bewertende Abschnitt:

  • Aufgaben und wie diese erfüllt wurden

  • Leistungen, Fähigkeiten, Fachwissen und die Arbeitsbereitschaft

  • Das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden

  • Bewertung von Sozialkompetenz und Servicebereitschaft

Hinweis

Bei führenden Positionen wird zusätzlich die Führungskompetenz beurteilt. Bei Personen, die mit Geld umgehen, ist ein entsprechender Hinweis auf Ehrlichkeit im Arbeitszeugnis Pflicht. Besondere Erfolge können in diesem Abschnitt ebenfalls aufgelistet werden. 

Ein bedeutungsvoller Bestandteil von Arbeitszeugnissen ist auch die Schlussformel:

  • Ein Satz zur Gesamtbewertung des Mitarbeiters

  • Datum und der Grund des Ausscheidens des Mitarbeiters

Achtung Schlussformel

Mit einer schlechten Schlussformel kann ein zuvor sehr gutes Zeugnis noch relativiert und verschlechtert werden.

Infografik: Hinweise auf ein schlechtes Arbeitszeugnis

Formulierungen für ein schlechtes Arbeitszeugnis

Schwammige Ausdrücke und starke Verallgemeinerungen werden in Arbeitszeugnissen häufig verwendet, um schlechte Arbeitsleistungen zu beschreiben.

Beispiele für negative Arbeitszeugnis Formulierungen:

  • „Er/Sie zeigte ausreichend Engagement.“ (Note 4)

  • „Er/Sie zeigte im Großen und Ganzen Engagement.“ (Note 5)

  • „Er/Sie zeigte im Allgemeinen Einsatzbereitschaft.“ (Note 5)

  • „Er/Sie bemühte sich, Engagement zu zeigen.“ (Note 6)

Beispiele für gute Arbeitszeugnis Formulierungen:

  • „Er/Sie verfügt über ein hervorragendes Engagement“ (Note 1)

  • „Er/Sie zeigte stets ein hohes Engagement“ (Note 2)

  • „Er/Sie zeigte immer ein hohes Engagement“ (Note 2)

  • „Er/Sie besitzt ein ausgezeichnetes Engagement“ (Note 3)

Beim Lesen eines Arbeitszeugnisses sollten Sie unbedingt genau aufpassen. Denn auf den ersten Blick erscheint zum Beispiel die Formulierung „hat unseren Erwartungen entsprochen“ gar nicht allzu schlecht. In der Sprache der Arbeitszeugnisse ist dies jedoch eine Note ungenügende (6).

Es lohnt sich also, das gesamte Arbeitszeugnis ganz genau anzuschauen. Der winzige Unterschied zwischen „vollster Zufriedenheit“ und „voller Zufriedenheit“ entspricht schließlich einer ganzen Schulnote.

Neben den offensichtlichen Bewertungen der Arbeitsleistungen in den mittleren Abschnitten, gibt es noch mehr Möglichkeiten von versteckten schlechten Bewertungen, vorrangig im letzten Abschnitt. Die ideale Schlussformel enthält einen Dank, drückt Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses aus und enthält gute Wünsche für die Zukunft. Fehlt einer dieser drei Kernpunkte, ist dies ein schlechtes Zeichen für den Leser. Insbesondere weil im Gegensatz zu den anderen Bewertungen kein Recht auf diesen positiven Abschluss besteht, nutzen Arbeitgeber diese Stelle, um das Arbeitszeugnis insgesamt abzuwerten.

Wenn nur der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Datum genannt werden, ohne ein Wort des Dankes oder des Bedauerns, ist dies ein negatives Zeichen.

Wünscht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer viel Erfolg, ohne den Hinweis „weiterhin“, bedeutet dies, dass er bisher keinen Erfolg gehabt hat.

Fehlt im Schlusssatz das Bedauern über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bedeutet dies, dass der Arbeitgeber das Ausscheiden eher weniger bedauert.

Wichtig

Klagen gegen schlechte Schlussformeln bleiben allerdings bisher erfolglos.

Im Zweifel Arbeitszeugnis prüfen lassen

Wenn Sie unsicher sind, welche Note Ihr Arbeitszeugnis wirklich widerspiegelt, können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Die meisten Gewerkschaften und auch Handwerkskammern bieten manchmal sogar kostenlose Arbeitszeugnisberatungen für ihre Mitglieder an. Diese Experten analysieren das Zeugnis und helfen auch weiter, wenn sie bei der Prüfung feststellen, dass tatsächlich ein Fall für eine mögliche Zeugnisklage vorliegt.

Darf man ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

Eins vorab: Ja, wenn es konkret nachweisbar berechtigt ist, darf ein Arbeitgeber ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Aber die Nachweisbarkeit und die Berechtigung ist in vielen Fällen nicht gegeben und dann darf er es dementsprechend nicht.

Hinweis

In der deutschen Gewerbeordnung ist die Rechtsgrundlage für Arbeitszeugnisse festgelegt. Hinzu kommen zahlreiche Gerichtsurteile mit Präzedenzwerten, die in der Summe das heute geltende Recht in Bezug auf Arbeitszeugnisse ausmachen.

Folgende Kriterien müssen laut dieser Rechtsgrundlage erfüllt werden:

Wahrheit

In erster Linie muss ein Arbeitszeugnis, egal ob es sehr gut, befriedigend oder mangelhaft ausfällt, der Wahrheit entsprechen. Wenn die Kritik angemessen und zutreffend ist, ist der Arbeitgeber also sogar dazu verpflichtet, sie im Arbeitszeugnis zu äußern. Dies muss er aber belegen, wenn die Note schlechter als befriedigend ausfällt.

Vollständigkeit

Die Auskunft muss alle Ereignisse enthalten, die für die Beurteilung der Arbeitsleistung von Bedeutung sind und die der Leser des Arbeitszeugnisses üblicherweise erwartet. Auslassungen verletzen die Vorgaben der Wahrhaftigkeit und Klarheit des Zeugnisses, wenn sie beim Leser des Zeugnisses einen Eindruck erwecken können, der nicht der Wahrheit entspricht. Wenn einer oder mehrere der oben aufgeführten Abschnitte des Schemas für Arbeitszeugnisse fehlen, ist dies ein Verstoß gegen das Recht auf Vollständigkeit.

Verständlichkeit

Damit ist auch die Klarheit gemeint. Es bedeutet, dass keine geheimen Zeichen oder Formulierungen in das Zeugnis eingebaut werden dürfen. Zu solchen geheimen Formulierungen gehören beispielsweise gesellig (trinkt viel Alkohol) oder einfühlsam (homosexuell). Geheime Zeichen können vor allem in Form von Haken, die wie Ausrutscher aussehen, in die Unterschrift eingebaut werden. Mithilfe von Haken oder Kommas rechts neben der Unterschrift, welches wie ein Versehen aussieht, wird unerlaubterweise darauf hingedeutet, dass der Mitarbeiter einer rechtsgerichteten Organisation oder Partei angehört.

Wohlwollen

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Präzedenzfall den Arbeitgebern verboten, das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers ungerechtfertigt zu erschweren. Im Gegenteil, der Verfasser des Arbeitszeugnisses ist gesetzlich dazu verpflichtet, es mit guter Gesinnung zu schreiben. Wenn die Leistungen des Arbeitnehmers nur zeitweise schlecht waren, aber meistens gut, dann sollte also im Arbeitszeugnis trotz der Ausrutscher die gute Arbeit bewertet werden.

Korrekte Form

Nicht nur für den Inhalt, sondern auch für die Form des Arbeitszeugnisses gibt es feste Vorgaben. Arbeitszeugnisse müssen zum Beispiel auf ordentlichen Firmenbriefbögen geschrieben und handschriftlich unterschrieben werden. Rechtschreibfehler, ein fehlendes Datum, Flecken und eine Unterschrift mit Bleistift sind Gründe für berechtigte Beanstandungen bezüglich der Form.

Schlechtes Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber beanstanden

Als Erstes sollten Sie mit dem Verfasser des Arbeitszeugnisses sprechen. Eine höfliche Anfrage bringt oft mehr als das sofortige Androhen von juristischen Schritten. Manche missglückte Formulierungen sind einfach das Ergebnis von Unwissenheit und keine böse Absicht

Erst wenn der Arbeitgeber einer Änderung nicht zustimmt, sollten Sie einen schriftlichen Einspruch gegen das schlechte Arbeitszeugnis formulieren. Darin sollten alle Textstellen, die beanstandet werden, aufgelistet und konkrete Vorschläge für alternative Formulierungen gemacht werden. Sollte der Arbeitgeber daraufhin die vorgeschlagenen Korrekturen nicht vornehmen, kann man innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Wenn das Zeugnis aber nicht schlechter als die Durchschnittsnote drei ausfällt, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer.

Worst-Case-Szenario: Eine Klage auf Schadensersatz

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines fehlenden oder mangelhaften Zeugnisses keinen neuen Arbeitsplatz findet und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen. Der Arbeitnehmer muss allerdings den Nachweis erbringen, dass ein Arbeitgeber ihn einstellen wollte, dies aber wegen des fehlenden Zeugnisses nicht getan hat.

In den meisten Fällen reicht eine Erwähnung über die Kenntnis dieser Rechtslage dazu aus, den Arbeitgeber zu der gewünschten Änderung zu motivieren. Lässt Ihr ehemaliger Arbeitgeber es auf eine Klage ankommen, ist der Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht der nächste Schritt.

Was tun bei schlechtem Arbeitszeugnis?

Sie haben ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten? Dann verlangen Sie eine Änderung. Die Gesetzgeber haben faire Bedingungen für Arbeitnehmer geschaffen, die sie vor Willkür und Vergeltung seitens des Arbeitgebers schützen.

Die deutsche Rechtslage und Rechtsprechung sind in diesem Zusammenhang fallen eindeutig zugunsten des Arbeitnehmers aus. Trotzdem sollte zunächst ein emotionsloses Gespräch, bei dem alle Kränkung außen vor bleibt, mit dem ehemaligen Arbeitgeber geführt werden.

Die Grundlage dieses Gesprächs sollte die objektive Analyse des schlechten Arbeitszeugnisses sein, das Sie erhalten haben.

Ist der Arbeitgeber uneinsichtig, wirkt die Erwähnung einer Klage auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall oft Wunder. Ein guter Anwalt hilft Ihnen in jedem Fall, ihr Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis durchzusetzen.

Bild: (© eccolo – stock.adobe.com)

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