Teilzeitarbeit wie viele Stunden

Wie viele Stunden sind in Teilzeitarbeit erlaubt?

Die Arbeit in Teilzeit ist voll im Trend: flexiblere Arbeitszeiten und mehr Freizeit. Am Ende des Monats bleibt natürlich aber auch weniger Geld übrig als bei der Arbeit in Vollzeit. In Teilzeit zu arbeiten, hat also seine Vor- und Nachteile.

Welche das sind, wie viele Stunden in Teilzeit man arbeiten darf und mit welchem Gehalt Sie rechnen können, erfahren Sie hier!

Was bedeutet Teilzeit?

In Teilzeit zu arbeiten bedeutet nicht automatisch nur 20 Stunden in der Woche zu arbeiten. Laut dem Gesetz für Teilzeitarbeit (TzBfG) gelten Sie als teilzeitbeschäftigt, wenn Sie regelmäßig eine kürzere Wochenarbeitszeit haben als Kollegen, die in Vollzeit beschäftigt sind.

Teilzeit ist definiert als ein Arbeitszeitmodell, bei dem Mitarbeiter weniger Stunden arbeiten als in einem Vollzeitjob. Die Regelung der Arbeitszeit ist dabei flexibel. Einige Teilzeitkräfte arbeiten an bestimmten Tagen, andere in Schichten. Es kann auch vorkommen, dass sie nur während der Schulferien oder an Wochenenden arbeiten. Die Häufigkeit und Dauer der Arbeit variiert.

Arbeiten in Ihrem Unternehmen also beispielsweise alle in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter 40 Stunden in der Woche und Sie hingegen arbeiten 38 Stunden, dann zählt das theoretisch bereits als Teilzeitstelle.

Hinweis

Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal sagen, wie viele Stunden eine Teilzeitbeschäftigung definieren. Gibt es in Ihrem Unternehmen keine regelmäßige Wochenarbeitszeit, dann gilt die durchschnittliche Arbeitszeit im Zeitraum eines Jahres im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle.

Teilzeit: Wie viele Stunden in der Woche darf ich arbeiten?

Wenn Sie in Teilzeit beschäftigt sind, hängt Ihre Stundenanzahl grundsätzlich davon ab, wie viel Ihre Kollegen in Vollzeit arbeiten. Für die Beschäftigung in Teilzeit besteht keine Mindestanzahl an Stunden. Ihre Wochenarbeitszeit können Sie flexibel mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen und in Ihrem Arbeitsvertrag schriftlich festhalten. 

Dabei können in Teilzeit sowohl 38 Wochenstunden, 20 oder als auch nur 10 Stunden vereinbart werden. 

Geht aus Ihrem Arbeitsvertrag nicht hervor, wie viele Stunden Sie in der Woche konkret arbeiten müssen, dann haben Sie einen Anspruch auf mindestens 10 Stunden in der Woche. Setzt Ihr Arbeitgeber Sie in Teilzeit für weniger als 10 Stunden in der Woche ein, haben Sie den Anspruch auf den Lohn für 10 Wochenstunden.

In diesem Fall wird Ihre Arbeitszeit mit Formulierungen wie:

  • „Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden“

  • „Teilzeit unregelmäßig“

  • „Arbeitszeit richtet sich nach den Belangen des Unternehmens.“

Im Arbeitsvertrag festgehalten.

Achtung

Wenn Sie weniger als 10 Stunden in der Woche arbeiten, gilt das allgemein als Minijob. Bei einem Minijob handelt es sich dabei allerdings auch um eine Teilzeitbeschäftigung mit geringeren Stunden pro Woche.

Setzt Ihr Arbeitgeber Sie regelmäßig für deutlich mehr Stunden in der Woche ein, können Sie eine Vertragsanpassung verlangen und Ihre durchschnittlichen Stunden anpassen lassen.

Sind in Teilzeit Überstunden erlaubt?

Wie Sie nun bereits wissen, kann die Stundenanzahl in Teilzeit variieren und richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Wie verhält es sich mit Überstunden bei einer Teilzeitbeschäftigung?

In vielen Betrieben ist es üblich, dass Überstunden nur in Vollzeit anfallen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Viele Arbeitgeber erlauben auch ihren Angestellten in Teilzeit, Überstunden zu machen. Allerdings gibt es hierbei einige Punkte, die beachtet werden müssen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Überstunden freiwillig sind. Niemand kann dazu gezwungen werden, mehr zu arbeiten, als er oder sie möchte. Wenn Sie also Überstunden machen möchten, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Dieser kann Ihnen dann mitteilen, ob er Überstunden in Ihrer Stundenzahl erlaubt.

Auch hier gilt der Arbeitsvertrag als Richtlinie: Dort kann festgelegt werden, ob Sie wöchentlich oder monatlich eine bestimmte Anzahl an Überstunden bzw. Mehrarbeit leisten müssen. 

Ist im Arbeitsvertrag nicht geregelt, wie Überstunden zu behandeln sind, müssen diese im Tarifvertrag oder in einer sonstigen betrieblichen Vereinbarung vorgeschrieben werden. Ansonsten darf der Arbeitgeber Sie nicht dazu verpflichten, Überstunden abzuleisten. 

Leisten Sie bei Teilzeit mehr Stunden und es entstehen daraus Überstunden, werden diese mit Ihrem festgelegten Stundenlohn vergütet oder können abgesetzt werden.

Überschreitet Ihre Arbeitszeit die einer Vollzeitbeschäftigung, haben Sie Anspruch auf Zuschläge

Gut zu wissen

Wenn Sie regelmäßig mehr Stunden arbeiten als in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, kann man von einer stillschweigenden Neuregelung ausgehen. 

Das bedeutet, dass es sich dabei nicht mehr um Überstunden handelt, sondern um die geforderte Arbeitsleistung. Als Arbeitnehmer können Sie in diesem Fall von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein neuer Arbeitsvertrag mit der erhöhten Arbeitszeit und einem entsprechenden Gehalt aufgesetzt wird. 

Welche Teilzeit-Modelle gibt es?

Laut dem Bundesministerium für Arbeit gibt es 7 verschiedene Teilzeitmodelle

Durch die verschiedenen Modelle kann jeder Arbeitnehmer seine individuellen Bedürfnisse auf die Teilzeit und die vereinbarten Stunden anpassen.  Sie können beispielsweise pro Arbeitstag weniger Stunden oder weniger Tage in der Arbeitswoche arbeiten. 

Wir stellen Ihnen die klassischsten Modelle nachfolgend vor.

Teilzeit Classic: 20- oder 30-Stunden-Woche

Bei dem klassischen Teilzeit-Modell wird die tägliche Arbeitszeit stundenweise reduziert. Das bedeutet, dass regulär 5 Tage in der Woche gearbeitet wird. Insgesamt kommen Sie mit diesem Modell auf eine 20- oder 30-Stunden-Woche statt wie in Vollzeit üblich auf eine 40-Stunden-Woche.

Mit diesem Teilzeit-Modell gewinnt der Arbeitnehmer ein paar Stunden tägliche Freizeit und hat mehr Zeit für sein Privatleben, wie Familie oder Hobbys.

Die tägliche Arbeitszeit ist trotzdem regelmäßig und wird im Vorfeld mit dem Arbeitgeber festgelegt.

Die Teilzeit bei einer 30-Stunden-Woche verteilt sich auf fünf Wochentage, sodass jeden Tag 6 Stunden gearbeitet wird. Die Teilzeit kann aber auch auf eine 20-Stunden-Woche verteilt werden. Die Arbeitsstunden werden auch hier auf fünf Wochentage gleichmäßig aufgeteilt, sodass sich 4 Arbeitsstunden täglich ergeben. Der Arbeitnehmer hat damit pro Tag 4 Stunden mehr Freizeit als bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden.

Teilzeit Classic Vario: Kombination aus Teil- und Vollzeit

Das Arbeitsrecht sieht bei der Arbeit in Teilzeit kein bestimmtes Schema vor. Bei diesem Modell werden die Stunden auf 2 bis 5 Tage verteilt und es kann Teilzeit mit Vollzeit kombiniert werden.

Die Arbeitnehmer können in Teilzeit ihre Stunden auf die Wochentage verteilen. Bei einer 3- bis 4-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit beispielsweise 15 Stunden, welche auf einen Arbeitstag mit 6 Stunden, einen Tag mit 4 Stunden sowie einen Tag mit 5 Stunden aufgeteilt wird. Somit werden täglich mindestens zwei Stunden Freizeit gewonnen und pro Woche ergeben sich zwei komplett freie Tage.

Arbeiten Sie in Teilzeit 24 Stunden pro Woche, können Sie die Arbeitszeit auf 4 Wochentage mit je 6 Stunden aufteilen. Sie gewinnen so täglich ca. zwei Stunden Freizeit und haben pro Woche einen freien Tag.

Besteht Ihre Teilzeitbeschäftigung aus 34 Stunden pro Woche, können diese auf eine 5-Tage-Woche verteilt werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie an 2 Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden und an 3 Tagen 6 Stunden arbeiten. Die Aufteilung der Arbeitsstunden richtet sich nach der arbeitsvertraglichen Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber und kann frei gewählt werden.

Teilzeit Saison: Ausgleich der Über- und Unterauslastung

Nach diesem Modell in Teilzeit Stunden abzuleisten, bietet sich vorwiegend in Saisonbetrieben an. Besonders bei Saisonarbeit gibt es sogenannte Hoch- und Tiefphasen. Dachdecker werden etwa in den Sommermonaten eher benötigt als in Wintermonaten. Der Arbeitgeber kann somit bei einem geringen Auftragsvolumen Entlassungen verhindern.

Durch dieses Teilzeit-Modell entfällt die kostenintensive Suche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Die Mitarbeiter sind dauerhaft sozialversichert, sofern bei einer Freistellung von mehr als drei Monaten ein Wertguthaben vorliegt.

Innerhalb der Saison ist der Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt. Außerhalb der Saison gewinnt er somit Monate an Freizeit. Das monatliche Gehalt bleibt dabei das gesamte Jahr über gleich.

Es gibt zwei unterschiedliche Varianten der Saison-Teilzeit:

  1. Der Arbeitnehmer arbeitet 4 Monate pro Jahr in Vollzeit. Anschließend hat er 8 Monate frei und bekommt monatlich jeweils ein Drittel des monatlichen Vollzeitgehalts.

  2. Die jährliche Arbeitszeit beträgt 2x drei Monate pro Jahr. Dadurch gewinnt der Arbeitnehmer ebenfalls zweimal drei Monate pro Jahr an Freizeit. Ausgezahlt wird monatlich die Hälfte des Vollzeitlohns.

Teilzeit Jobsharing: Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle

Bei diesem Teilzeit-Modell teilen sich zwei Arbeitnehmer eigenverantwortlich eine Vollzeitstelle.

Aus diesem Modell ergibt sich vor allem der Vorteil, dass auch Mitarbeiter in Teilzeit ein Vollzeitprojekt übernehmen und durchführen können. Wichtig ist in jedem Fall eine regelmäßige Abstimmung sowie ein Informationsaustausch.

Bei Teilzeit, die Stunden auf mehrere Arbeitnehmer aufzuteilen, bietet sich vor allem bei Unternehmen mit langen Servicezeiten an. So kann eine bessere Kundenorientierung gewährleistet werden.

Beim Jobsharing kann entweder an 5 Tagen pro Woche jeweils halbtags oder aber an 2 bis 4 Tagen pro Woche in Teil- und Vollzeit kombiniert gearbeitet werden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Person können diese folgendermaßen aufgeteilt werden:

  • 5 Tage mit jeweils 4 Stunden pro Woche

  • 2 Tage mit jeweils 8 Stunden sowie 1 Tag mit je 4 Stunden pro Woche und 2 freie Tage

Wenn Sie sich in Teilzeit die Stunden einer Vollzeitstelle mit einem anderen Mitarbeiter teilen, müssen Sie übrigens nicht die Arbeitszeit des anderen Arbeitnehmers übernehmen, wenn dieser kündigt. Der Arbeitgeber muss sich in diesem Fall nach einem neuen Mitarbeiter umsehen, welcher diese Stelle besetzt.

Ist dies nicht möglich oder der Arbeitsplatz soll aus betrieblichen Gründen gestrichen werden, darf der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen anderen Teilzeitarbeitsplatz oder gar eine Vollzeitstelle anbieten kann. Kommen Sie dabei nicht auf einen gemeinsamen Nenner, ist eine Kündigung rechtens.

Job-Sharer können auch nicht dazu verpflichtet werden, bei einer Beschäftigung in Teilzeit die Stunden des anderen Arbeitnehmers zu übernehmen, sollte dieser krankheits- oder urlaubsbedingt ausfallen. Möglich ist eine verlängerte Arbeitszeit beispielsweise nur, wenn dringende betriebliche Gegebenheiten dies erfordern.

Dies ist unter anderem der Fall, wenn durch den Ausfall des Teilzeitmitarbeiters die Produktion unterbrochen werden müsste. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Vertretung für den Mitarbeiter zumutbar sein muss.

Teilzeit: Die Vorteile und Nachteile

Was in Teilzeit arbeiten bedeutet, haben wir nun aufgeklärt – aber welche Vor- und Nachteile bringt Ihnen die Arbeit in Teilzeit?

Wenn Sie aktuell noch studieren oder zur Schule gehen, wollen Sie vielleicht mit einem Minijob oder einem Job in Teilzeit Ihre Finanzen aufbessern. Oder Sie können sich beruflich noch nicht festlegen und möchten bei einem Teilzeitjob erst einmal Berufserfahrung sammeln. Um die Vorteile und Nachteile der Teilzeit zu kennen, haben wir sie für Sie konkret gegenübergestellt.

10 Vorteile von Teilzeit Jobs

  1. Bessere Work-Life-Balance

  2. Flexiblere Arbeitszeiten

  3. Mehr Flexibilität bei Familie und Beruf

  4. Mehr Zeit für Aus- und Weiterbildung

  5. Mehr Zeit für andere berufliche Projekte

  6. Höhere Lebensqualität

  7. Effektiveres Arbeiten

  8. Höhere Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit

  9. Mehr Sicherheit bei angehender Selbstständigkeit

  10. Mehr Zeit für Freizeit und Hobbys

10 Nachteile von Teilzeit

  1. Niedrigeres Einkommen

  2. Niedrigere Aufstiegschancen

  3. Weniger Chancen auf Weiterbildungsmöglichkeiten

  4. Weniger Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)

  5. Weniger Rente

  6. Keine soziale Absicherung bei Minijob

  7. Kein Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit

  8. Höhere Belastung bei gleichem Arbeitsaufwand

  9. Weniger Kontakt zu Team oder Kollegen

  10. Mangelnder Informationsfluss

Fazit zur Teilzeitbeschäftigung

Die weitverbreitete Annahme, dass eine Teilzeitbeschäftigung immer bedeutet, halbtags zu arbeiten, stimmt also nicht. Es gibt weder eine gesetzlich festgelegte Mindeststundenanzahl bei Teilzeitarbeit noch eine Obergrenze. Es kommt auf das jeweilige Unternehmen an und wie viele Stunden ein Mitarbeiter dort in Vollzeit arbeitet.

Wie viele Stunden pro Woche vorgesehen sind, regelt also der Arbeitsvertrag. Je nach Arbeitgeber können Teilzeitbeschäftigte nicht dieselben Zusatzleistungen wie Vollzeitbeschäftigte erhalten. Weniger Stunden pro Woche zu arbeiten, führt jedoch bei einem Arbeitnehmer zu einer höheren Flexibilität und einer besseren Work-Life-Balance.

Dem Arbeitgeber wiederum ist es, mit in Teilzeit beschäftigten Mitarbeitern möglich, mehr Personal einstellen zu können. Dadurch kann auch mit Teilzeitbeschäftigten eine hohe Produktivität gewährleistet werden.

Lesetipp: Unterschied: Vollzeit und Teilzeit

Bild: (© Elnur – stock.adobe.com)

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