Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung

Als Arbeitnehmer haben Sie möglicherweise bereits von der außerordentlichen Kündigung gehört, einer drastischen Maßnahme, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.

  • Doch was genau bedeutet das für Sie?

  • Welche Gründe rechtfertigen eine solche Kündigung, und wie können Sie sich gegebenenfalls dagegen wehren?

In diesem Artikel finden Sie umfassende Informationen zur außerordentlichen Kündigung, ihre Voraussetzungen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Diese Informationen helfen Ihnen, sich bestens vorzubereiten und Ihre Interessen zu wahren.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erfolgen und unterscheidet sich grundlegend von der ordentlichen Kündigung, bei der Kündigungsfristen strikt eingehalten werden müssen. Diese Art der Kündigung erfordert einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Lesetipp: Fristlose Kündigung

Unterschied zur ordentlichen Kündigung

Während die ordentliche Kündigung mit Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist erfolgt, ist die außerordentliche Kündigung fristlos. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird. Die außerordentliche Kündigung erfordert besondere Voraussetzungen, insbesondere einen wichtigen Grund, der das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsteilen erheblich beeinträchtigt.

Lesetipp: Kündigung Arbeitsvertrag

Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

Wichtige Gründe für den Arbeitnehmer

Ein wichtiger Grund für den Arbeitnehmer liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispielsweise entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (Aktenzeichen: 2 AZR 123/18), dass wiederholte und unbezahlte Überstunden, wenn sie eine gewisse Intensität und Dauer erreichen, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können.

Solche Gründe können schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitgebers sein, wie ausbleibende Lohnzahlungen, grobe Beleidigungen oder Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber schriftlich über den Grund für die außerordentliche Kündigung informieren und dabei den genauen Sachverhalt darlegen.

Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestört ist. Dabei muss der Verdacht auf konkrete Tatsachen gestützt sein. Vor Ausspruch der Verdachtskündigung muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Anhörung gegeben werden, um sich zu den Vorwürfen äußern zu können. Diese Anhörung dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und ist ein essenzieller Bestandteil eines fairen Verfahrens.

Lesetipp: Verhaltensbedingte Kündigung

Interessenabwägung

Die Interessen beider Vertragsteile müssen abgewogen werden, um zu entscheiden, ob die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Dabei sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Schwere der Pflichtverletzung und die bisherigen Leistungen des Mitarbeiters. Die Kündigung darf keine Strafe für vergangenes Fehlverhalten darstellen, sondern muss die Prognose beinhalten, in welchem Maße die Störungen das zukünftige Arbeitsverhältnis belasten könnten.

Fristen und Formalitäten bei der Kündigung

1-Wochen-Frist und 2-Wochen-Frist

Nach Kenntnis eines möglichen Kündigungsgrundes hat der Kündigende eine Woche Zeit, um notwendige Ermittlungen durchzuführen. Diese Frist dient dazu, den Verdacht zu überprüfen und gegebenenfalls Beweise zu sammeln. Ist der Verdacht begründet, folgt eine gesetzlich vorgeschriebene 2-Wochen-Frist, in der die außerordentliche Kündigung formuliert und dem Arbeitnehmer zugestellt werden muss. Diese Fristen sind gesetzlich fixiert und ihre Einhaltung ist für die Wirksamkeit der Kündigung essenziell.

Schriftform und Zustellung der Kündigung

Die außerordentliche Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Das Kündigungsschreiben sollte klar und eindeutig formuliert sein und den Willen zur Kündigung unmissverständlich erkennen lassen. Es muss von einer vertretungsberechtigten Person eigenhändig unterschrieben sein. Die Zustellung kann per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung erfolgen, um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Außerordentliche Kündigung im Arbeitsverhältnis

Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristlos und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen. Sie kann von keiner der beiden Arbeitsvertragsparteien vertraglich ausgeschlossen werden und ist somit ein besonders starkes Mittel zum Schutz des Arbeitsverhältnisses vor unzumutbaren Belastungen.

Rechtliche Konsequenzen und Schadensersatz

Die außerordentliche Kündigung kann neben dem Verlust des Arbeitsplatzes auch weitere schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Arbeitnehmer verliert in der Regel sofort seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen. Zudem kann der Arbeitgeber Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers nachgewiesen wird. Auf der anderen Seite kann der Arbeitnehmer bei unberechtigter Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben und gegebenenfalls Schadensersatz für die entgangenen Gehälter verlangen.

Mildere Alternativen zur außerordentlichen Kündigung

Interessenabwägung und Exit Interviews

Die außerordentliche Kündigung sollte stets das letzte Mittel sein. Vorher sollten alle milderen Alternativen in Betracht gezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Abmahnungen, Versetzungen oder Gespräche, in denen Lösungen für die aufgetretenen Probleme gesucht werden. Exit Interviews können genutzt werden, um die Hintergründe von Konflikten zu verstehen und zukünftige Kündigungen zu vermeiden. Dabei ist eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich, um die Rechte und Pflichten beider Vertragsteile zu berücksichtigen.

Lesetipp: Gegen Abmahnung vorgehen

Warum man gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen sollte

Eine außerordentliche Kündigung kann neben dem Verlust des Arbeitsplatzes auch weitere schwerwiegende Konsequenzen haben, wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Betroffene Arbeitnehmer sollten daher rechtzeitig rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. In vielen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein und zur Wiedereinstellung oder zu einer Abfindungszahlung führen.

Praxistipps für den Umgang mit außerordentlichen Kündigungen

Souverän in Kritikgesprächen

Kritikgespräche sollten konstruktiv und respektvoll geführt werden. Eine sachliche und offene Kommunikation kann Missverständnisse ausräumen und Konflikte entschärfen. Arbeitnehmer sollten dabei immer die Perspektive des Arbeitgebers berücksichtigen und nach gemeinsamen Lösungen suchen.

Vermeidung von Fallstricken

Beim Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung sind zahlreiche formale Voraussetzungen zu beachten. Arbeitnehmer sollten sich an den rechtlichen Vorgaben orientieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

Rechtliche Beratung und Unterstützung

Soforthilfe vom Anwalt und Kündigungsschutzklage

Bei Erhalt einer außerordentlichen Kündigung, sollten Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Dieser kann eine detaillierte Prüfung der Kündigungsgründe vornehmen und Ihnen eine umfassende Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage geben. Eine fristgerechte Beratung ist entscheidend, da Kündigungsschutzklagen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden müssen.

Beratung durch den Betriebsrat

Der Betriebsrat spielt eine wesentliche Rolle bei einer außerordentlichen Kündigung. Er hat ein Mitwirkungsrecht und muss vor Ausspruch der Kündigung formell angehört werden. Das Fehlen dieser Anhörung kann die Kündigung unwirksam machen. Der Betriebsrat bewertet dabei die Gründe des Arbeitgebers und kann eigene Stellungnahmen oder Bedenken geltend machen, die im Kündigungsprozess zu berücksichtigen sind.

Muster-Vorlage für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Hier ist eine Vorlage, die Sie als Arbeitnehmer verwenden können, um eine außerordentliche Kündigung beim Arbeitgeber einzureichen:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl und Ort]
[Ihre E-Mail-Adresse]
[Datum]

[Name des Arbeitgebers]
[Firma/Unternehmen]
[Adresse des Arbeitgebers]
[Postleitzahl und Ort]

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Arbeitgebers/Ansprechpartners],

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristlos und außerordentlich zum [Datum des letzten Arbeitstages].

Grund für die außerordentliche Kündigung ist [hier den wichtigen Grund einfügen, z. B. „ausbleibende Lohnzahlungen seit [Monat/Jahr]“, „mehrfache grobe Beleidigungen“, „Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften“]. Aufgrund dieses Umstandes ist mir eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich. Zudem bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und mir alle noch offenen Lohn- und Gehaltsansprüche bis zum [Datum] zu überweisen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Handschriftliche Unterschrift]
[Ihr Name]

Hinweise zur Verwendung der Vorlage

  • Persönliche Angaben: Fügen Sie Ihre eigenen Kontaktdaten sowie die des Arbeitgebers ein.

  • Kündigungsgrund: Der Grund für die außerordentliche Kündigung muss konkret und nachweisbar sein. Beschreiben Sie den Grund präzise und sachlich.

  • Datum des letzten Arbeitstages: Geben Sie das Datum an, an dem Sie die Arbeit beenden möchten.

  • Arbeitszeugnis und Gehaltsansprüche: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sowie um die Auszahlung noch offener Ansprüche.

Stellen Sie sicher, dass das Kündigungsschreiben persönlich unterschrieben ist und am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben wird, um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können.

Fragen und Antworten zur außerordentlichen Kündigung

Wann sind außerordentliche Kündigungen möglich?

Außerordentliche Kündigungen sind möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dies kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer der Fall sein.

In welchem Fall ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsteilen erheblich beeinträchtigen. Beispiele hierfür sind Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder Straftaten am Arbeitsplatz.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer außerordentlichen Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis wird mit Zugang der Kündigungserklärung sofort beendet.

Wann hat der Arbeitnehmer ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung?

Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Beispiele sind schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber, wie ausbleibende Lohnzahlungen oder grobe Beleidigungen.

Disclaimer

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