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Die Frage, ob ein neuer Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber anrufen darf, ist für viele Bewerber eine bedeutende Überlegung im Prozess der Jobsuche. Einerseits wollen Bewerber ihre neue berufliche Chance ergreifen, andererseits besteht die Angst, dass der aktuelle Arbeitgeber Wind von den Wechselplänen bekommt, bevor die Möglichkeit sicher ist. Diese Sorge kann erheblichen Stress verursachen und Ihre Entscheidungsfindung negativ beeinflussen.
In diesem Artikel befassen wir uns eingehend mit den rechtlichen Aspekten des Themas und erläutern die Bedingungen, unter denen ein neuer Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber anrufen kann oder nicht. Ebenso geben wir Ihnen praktische Tipps, um sich während des Bewerbungsprozesses rechtzeitig und angemessen zu schützen.
Warum rufen neue Arbeitgeber beim ehemaligen Arbeitgeber an?
Es gibt zahlreiche Gründe, aus denen ein neuer Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber anrufen könnte. In einer Zeit, in der unter anderem Fachkräfte immer gefragter sind, möchten Unternehmen sicherstellen, dass sie die besten Talente einstellen. Der Kontakt zum vorherigen Arbeitgeber wird in der Regel als ein Schritt angesehen, um die komplette Informationsbasis über den Bewerber zu erhalten.
Gründe für den Anruf beim alten Arbeitgeber
Verifizierung der Lebenslaufangaben: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Angaben im Lebenslauf stimmen. Der neue Arbeitgeber möchte sicherstellen, dass alle angegebenen Positionen, Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten korrekt sind, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Beurteilung des Verhaltens am Arbeitsplatz: Oft sind Fachkompetenz und Qualifikationen nicht die einzigen Faktoren, die bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters berücksichtigt werden. Informationen über das Verhalten des Bewerbers, wie Teamarbeit, Anpassungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, mit Druck umzugehen, sind ebenfalls wichtig. Ein Anruf beim alten Arbeitgeber kann Aufschluss darüber geben, wie der Bewerber in einem Team funktioniert hat.
Referenzen: Manche Unternehmen verlangen für bestimmte Positionen Referenzen oder Arbeitszeugnisse von früheren Arbeitgebern. Diese Referenzen können die Erfahrungen anderer Menschen widerspiegeln und eine tiefere Einsicht in die Arbeitsleistung und die Persönlichkeit des Bewerbers bieten.
Trotz dieser Gründe stellt sich die zentrale Frage: Darf der neue Arbeitgeber einfach beim alten anrufen, ohne dass der Bewerber dem zustimmt?
Rechtliche Aspekte beim Anruf beim alten Arbeitgeber
In Deutschland ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein fundamentales Prinzip, das vor allem durch das Grundgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt wird. Dies bedeutet, dass jeder Einzelne die Kontrolle über seine persönlichen Daten hat und frei darüber entscheiden kann, an wen diese Daten weitergegeben werden.
Darf der neue Arbeitgeber ohne Zustimmung des Bewerbers anrufen?
Nein, der neue Arbeitgeber ist rechtlich nicht berechtigt, ohne Ihre ausdrückliche und freiwillige Zustimmung Informationen bei Dritten, einschließlich Ihres ehemaligen Arbeitgebers, einzuholen.
Diese Regelung ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des deutschen Datenschutzrechts, die Ihre Privatsphäre schützt. Bevor Ihr potenzieller Arbeitgeber Kontakt zu Ihrem bisherigen Arbeitgeber aufnimmt, muss er Ihre Einwilligung einholen.
Diese Zustimmung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein, wie in Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO festgelegt. Außerdem haben Sie gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, zu erfahren, welche Informationen über Sie weitergegeben wurden und welche Fragen Ihr neuer Arbeitgeber gestellt hat.
Einwilligung des Bewerbers
Die Einholung von Informationen über den Bewerber darf ausschließlich erfolgen, wenn der Bewerber zuvor eindeutig und freiwillig eingewilligt hat. Diese Einwilligung muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen und klar sowie unmissverständlich formuliert sein.
Sie können diese Zustimmung im Bewerbungsprozess erteilen, beispielsweise durch eine entsprechende Erklärung im Bewerbungsformular oder während des Vorstellungsgesprächs. Da es häufig um persönliche und sensible Daten geht, haben Sie gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, zu erfahren, welche Informationen über Sie weitergegeben wurden und welche Fragen Ihr neuer Arbeitgeber gestellt hat.
Bedeutung des Einwilligungsvorbehalts
Ein Einwilligungsvorbehalt schützt Sie aktiv vor unerwünschten Nachfragen und bewahrt Ihre Privatsphäre. Besonders wenn Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, ist es wichtig, dass niemand ohne Ihre Zustimmung von Ihren Wechselplänen erfährt. Dies könnte nicht nur Ihre aktuelle Position gefährden, sondern auch Ihre Verhandlungsposition bei zukünftigen Arbeitgebern schwächen.
Was darf der alte Arbeitgeber preisgeben?
Auch wenn der neue Arbeitgeber Ihre Zustimmung hat, ist auch der alte Arbeitgeber an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden, die den Datenschutz und Ihre Persönlichkeitsrechte schützen. Hierbei gelten strenge Richtlinien und Vorschriften.
Pflicht zur Wahrheit und Wohlwollen
Der alte Arbeitgeber hat eine Verantwortung und muss sich bei der Weitergabe von Informationen an bestimmte Grundsätze halten:
Wahrheitspflicht: Der alte Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskünfte zu erteilen. Falsche oder irreführende Informationen können rechtliche Konsequenzen für den alten Arbeitgeber nach sich ziehen. Arbeitgeber müssen beachten, dass Falschaussagen oder bewusste Falschaussagen rechtliche Schritte nach sich ziehen können.
Wohlwollenspflicht: Der alte Arbeitgeber muss außerdem darauf achten, dass er den Bewerber nicht absichtlich negativ darstellt. Eine negative Darstellung könnte die Chancen des Bewerbers auf eine neue Anstellung stark beeinträchtigen. Dies bedeutet, dass der alte Arbeitgeber Informationen in einer fairen und gerechten Weise weitergeben sollte, damit die berufliche Zukunft des Bewerbers nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt wird.
Diese Balance zwischen Wahrheit und Fairness ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre berufliche Karriere durch unfaire oder falsche Aussagen nicht gefährdet wird.
Unterschied zwischen Ex-Chef und Ex-Arbeitgeber
Es ist ebenfalls wesentlich, zwischen „Ex-Chef“ und „Ex-Arbeitgeber“ zu unterscheiden. Der Ex-Chef ist meistens die Person, die direkt über Ihre Arbeitsleistung Bericht erstattet, während der Ex-Arbeitgeber das gesamte Unternehmen repräsentiert.
Rolle des Ex-Chefs
Ihr Ex-Chef hat in der Regel einen detaillierten Überblick über Ihre Arbeitsweise, Fähigkeiten und beruflichen Erfolge. Dies umfasst Ihre spezifischen Beiträge zum Team, Ihre Rolle in Projekten und Ihre Fähigkeit, in einem dynamischen Arbeitsumfeld zu arbeiten. Ein Ex-Chef kann wertvolle Auskünfte erteilen, die den neuen Arbeitgeber darüber informieren, wie gut Sie in der Lage sind, eine neue berufliche Rolle auszufüllen.
Rolle des Ex-Arbeitgebers
Der Ex-Arbeitgeber ist jedoch in einer anderen Position und kann Informationen bereitstellen, die allgemeine Daten über das Arbeitsverhältnis und die Bedingungen der Anstellung betreffen. Dazu zählen Vertragsdetails, Beschäftigungsdauer oder Unternehmensbewertungen. Es ist wichtig zu erkennen, dass beide Perspektiven unterschiedliche Einflüsse auf Ihre Bewerbung haben können und daher angemessen berücksichtigt werden sollten.
Wie können Sie vorbeugen?
Um böse Überraschungen zu vermeiden und Ihre Chance auf eine neue Position nicht zu gefährden, sollten Sie einige präventive Maßnahmen in Betracht ziehen:
Versöhnlicher Abgang
Achten Sie darauf, einen versöhnlichen Abgang zu Ihrem alten Arbeitgeber zu pflegen. Ein positives Verhältnis kann dazu beitragen, dass der alte Arbeitgeber keine negativen Informationen über Sie weitergibt. Machen Sie einen guten letzten Eindruck und lassen Sie die Tür offen, um möglicherweise in der Zukunft wieder zusammenzuarbeiten.
Wahrheitsgemäße Angaben im Lebenslauf
Achten Sie darauf, dass alle Angaben in Ihren Lebenslauf und in den Bewerbungsunterlagen stets korrekt sind. Falsche Informationen könnten beim Anruf des neuen Arbeitgebers ans Licht kommen und Ihren Bewerbungsprozess nachhaltig negativ beeinflussen. Vermeiden Sie Übertreibungen und Falschaussagen, denn Ehrlichkeit ist der beste Ansatz.
Offene Kommunikation
Kommunizieren Sie offen mit Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber über Ihre Situation. Wenn Sie Bedenken bezüglich eines Anrufs beim alten Arbeitgeber haben, lohnt es sich, dies zu erklären. Dies zeigt Ihre Transparenz und kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden. Es kann auch die Beziehung zu Ihrem neuen Arbeitgeber von Anfang an stärken.
Vertraulichkeitsbitte im Anschreiben
Wenn Sie sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewerben, bitten Sie bereits im Anschreiben um vertrauliche Behandlung Ihrer Bewerbung. Formulieren Sie klar, dass Sie darum bitten, den alten Arbeitgeber nicht zu kontaktieren, um mögliche Schwierigkeiten im aktuellen Job zu vermeiden. Dies zeigt Ihren Wunsch nach Diskretion und gibt Ihnen zusätzlich Sicherheit.
Fazit
Aus den rechtlichen Bestimmungen in Deutschland geht hervor, dass ein neuer Arbeitgeber ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht beim alten Arbeitgeber anrufen darf. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht in der Regel im Vordergrund, wodurch Sie als Bewerber die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten und Informationen behalten.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte stets darauf geachtet werden, korrekte Informationen in die Bewerbungsunterlagen aufzunehmen und ein positives Verhältnis zu früheren Arbeitgebern zu pflegen. Proaktive Kommunikation und klare Hinweise auf den Wunsch nach Vertraulichkeit können Sie erheblich unterstützen.
Ein offenes und ehrliches Auftreten kombiniert mit klarer Kommunikation fördert erfolgreichere Bewerbungsprozesse, ohne dass unangenehme Rückfragen beim alten Arbeitgeber notwendig wären. Mit diesen Ratschlägen und Hintergrundinformationen sind Sie bestens vorbereitet, um den Bewerbungsprozess erfolgreich zu meistern und Ihre Karriere auf das nächste Level zu bringen.