Stets zur vollen oder zur vollsten Zufriedenheit?

Unterschied: Stets zur vollen oder zur vollsten Zufriedenheit?

Arbeitszeugnisse können oft verwirrend sein, vor allem wenn es um die Formulierungen geht. Eine der häufigsten Fragen, die wir hören, ist der Unterschied zwischen „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Lassen Sie uns das Geheimnis lüften.

Rechtliche Grundlagen von Arbeitszeugnissen

Arbeitszeugnisse sind nicht nur ein wichtiges Dokument für Ihre berufliche Laufbahn, sondern sie sind auch gesetzlich geregelt. In Deutschland ist das Recht auf ein Arbeitszeugnis im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Sie haben als Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes und vollständiges Arbeitszeugnis.

Das bedeutet:

  • Wohlwollend: Ihr Arbeitszeugnis sollte Ihre Leistungen positiv darstellen und darf Ihre berufliche Weiterentwicklung nicht behindern.

  • Wahrheitsgemäß: Alle Angaben im Arbeitszeugnis müssen der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben.

  • Vollständig: Ihr Arbeitszeugnis sollte alle relevanten Aspekte Ihrer Tätigkeit abdecken, einschließlich Ihrer Aufgaben, Leistungen und Fähigkeiten.

Die Bedeutung von „Stets“

Die Verwendung von zeitlichen Adverbien wie „stets“, „jederzeit“, „immer“, „permanent“ oder „durchgehend“ ist in Arbeitszeugnissen von großer Bedeutung. Sie sollten sowohl in der Gesamtbeurteilung als auch in den Einzelbewertungen vorkommen.

Achten Sie darauf, dass auch im abschließenden Absatz, bei der Wiederholung der Gesamtbeurteilung, ein „stets“ enthalten ist. Es ist jedoch wichtig, nicht zu übertreiben.

Ein „stets“ in jedem Satz kann das Zeugnis unglaubwürdig machen. Aber in jedem Abschnitt sollte es schon erscheinen.

Die Feinheiten der Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse können oft zu Konflikten führen, insbesondere wenn sie am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.

Dies ist oft eine Zeit der Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Erfahrene Fach- und Führungskräfte wissen, dass bereits die Gesamtnote 3 (befriedigend) zukünftigen Arbeitgebern nur durchschnittliche Leistungen signalisiert.

Daher versuchen sie, eine gute oder sogar sehr gute Gesamtnote im Arbeitszeugnis zu erreichen.

Verhandeln Sie Ihr Arbeitszeugnis

Es gibt keine Garantie, dass ein Arbeitszeugnis „sehr gut“ oder „gut“ ist. Wenn ein Zeugnis besser als „befriedigend“ sein soll, muss der Arbeitnehmer die Beweislast tragen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis verhandeln und darauf achten, dass es Ihre Leistungen korrekt und fair darstellt. Wenn Sie glauben, dass Ihr Zeugnis nicht Ihren Leistungen entspricht, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.

Dabei ist es wichtig, diplomatisch, aber hartnäckig zu sein.

Was Arbeitgeber dürfen und was nicht

Obwohl Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis auszustellen, gibt es bestimmte Grenzen.

Hier sind einige Dinge, die Ihr Arbeitgeber nicht tun darf:

  • Negative Aussagen: Ihr Arbeitgeber darf keine negativen Aussagen oder versteckte negative Botschaften in Ihr Arbeitszeugnis einfügen.

  • Irreführende Formulierungen: Ihr Arbeitgeber darf keine Formulierungen verwenden, die irreführend sind oder falsche Eindrücke erwecken.

  • Auslassungen: Ihr Arbeitgeber darf keine wichtigen Informationen oder Leistungen auslassen, die für Ihre berufliche Laufbahn relevant sind.

Wie man gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis vorgeht

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitszeugnis ungerecht oder ungenau ist, haben Sie das Recht, eine Korrektur zu verlangen.

Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Überprüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis: Lesen Sie Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig durch und identifizieren Sie alle Bereiche, die Sie für ungerecht oder ungenau halten.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Bedenken mit und bitten Sie um eine Überarbeitung des Arbeitszeugnisses.

  • Holen Sie sich rechtlichen Rat: Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, das Arbeitszeugnis zu ändern, sollten Sie einen Anwalt oder eine Beratungsstelle aufsuchen.

Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Sie haben ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten und wissen nicht, was Sie machen sollen? Verlangen Sie nach einer Änderung!

Alternative Formulierungen und der Geheimcode

Arbeitszeugnisse sind oft voller versteckter Botschaften und Geheimcodes. Es ist wichtig, diese zu verstehen und zu wissen, wie man sie entschlüsselt. Achten Sie darauf, dass Ihr Zeugnis keine versteckten negativen Botschaften enthält.

Ein Beispiel dafür ist die Formulierung:

Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

Dies kann als Hinweis auf unterdurchschnittliche Leistungen verstanden werden.

Die Unterschiede in den Formulierungen

Es geht um die Verwendung des Temporaladverbs „stets“ und um die Unterschiede zwischen den Formulierungen „zur vollen Zufriedenheit“ und „zur vollsten Zufriedenheit“. 

Wenn in der Gesamtnote „Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“ das Adverb „stets“ fehlt, ist dies ein klares Signal für die Note 3 (befriedigend).

Wenn jedoch „stets“ in dieser Form verwendet wird, handelt es sich um die Note 2 (gut): „Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“.

Und wenn aus „vollen“ das grammatikalisch umstrittene, aber arbeitsrechtlich zulässige und gängige „vollsten“ wird, wird damit in Zeugnissen die Gesamtnote 1 (sehr gut) ausgedrückt: „Die ihr übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“.

Die Notenskala im Arbeitszeugnis

In Arbeitszeugnissen werden Leistungen oft in einer Skala von 1 bis 6 bewertet, ähnlich wie in der Schule.

Hier sind einige Beispielformulierungen für jede Note:

Note 1 (Sehr gut)

  • „Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“

  • „Ihre Leistungen waren insgesamt stets sehr gut.“

  • „Sie hat alle Aufgaben stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit ausgeführt.“

Note 2 (Gut)

  • „Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“

  • „Ihre Leistungen waren insgesamt stets gut.“

  • „Sie hat alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.“

Note 3 (Befriedigend)

  • „Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“

  • „Ihre Leistungen waren insgesamt gut.“

  • „Sie hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.“

Note 4 (Ausreichend)

  • „Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“

  • „Ihre Leistungen waren insgesamt befriedigend.“

  • „Sie hat alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.“

Note 5 (Mangelhaft)

  • „Insgesamt hat sie Aufgaben meist zu unserer Zufriedenheit erledigt.“

  • „Ihre Leistungen waren insgesamt ausreichend.“

  • „Im Großen und Ganzen hat sie Aufgaben stets ausgeführt.“

Note 6 (Ungenügend)

  • „Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben leider nicht zu unserer Zufriedenheit erledigt.“

  • „Ihre Leistungen waren insgesamt nicht zufriedenstellend.“

  • „Sie hat die Aufgaben leider nicht zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.“

Typische Fehler und wie man sie erkennt

Arbeitszeugnisse können manchmal Fehler enthalten, die Ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen können. Es ist wichtig, dass Sie diese Fehler erkennen und korrigieren lassen.

Hier sind einige typische Fehler, die in Arbeitszeugnissen auftreten können:

  • Fehlende Informationen: Ihr Arbeitszeugnis sollte alle relevanten Aspekte Ihrer Tätigkeit abdecken. Wenn wichtige Informationen fehlen, wie bestimmte Aufgaben oder Verantwortlichkeiten, ist das ein Fehler.

  • Unklare oder irreführende Formulierungen: Die Sprache in Arbeitszeugnissen kann manchmal verwirrend sein. Wenn Formulierungen unklar oder irreführend sind, kann das ein Problem darstellen.

  • Rechtschreib- oder Grammatikfehler: Auch einfache Rechtschreib- oder Grammatikfehler können einen negativen Eindruck hinterlassen und sollten korrigiert werden.

Wie man Fehler im Arbeitszeugnis korrigiert

Wenn Sie Fehler in Ihrem Arbeitszeugnis entdecken, ist es wichtig, dass Sie diese korrigieren lassen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Fehler mit und bitten Sie um eine Korrektur des Arbeitszeugnisses.

  • Schriftliche Anfrage: Wenn Ihr Arbeitgeber nicht reagiert oder sich weigert, das Arbeitszeugnis zu ändern, sollten Sie eine schriftliche Anfrage stellen.

  • Rechtliche Schritte: Wenn Ihr Arbeitgeber sich immer noch weigert, das Arbeitszeugnis zu ändern, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Fallbeispiele für fehlerhafte Arbeitszeugnisse

Um Ihnen ein besseres Verständnis für die Art von Fehlern zu geben, die in Arbeitszeugnissen auftreten können, hier sind einige Fallbeispiele:

  • Fallbeispiel 1: Ein Arbeitszeugnis enthält die Formulierung „Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen“. Diese Formulierung kann als negativ interpretiert werden, da sie impliziert, dass der Mitarbeiter trotz seiner Bemühungen nicht erfolgreich war.

  • Fallbeispiel 2: Ein Arbeitszeugnis enthält keine Informationen über die spezifischen Aufgaben oder Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters. Dies ist ein Fehler, da es potenziellen Arbeitgebern nicht ermöglicht, ein klares Bild von den Fähigkeiten und Erfahrungen des Mitarbeiters zu bekommen.

  • Fallbeispiel 3: Ein Arbeitszeugnis enthält mehrere Rechtschreib- und Grammatikfehler. Dies kann einen unprofessionellen Eindruck hinterlassen und sollte korrigiert werden.

Fazit: Die Bedeutung für Arbeitszeugnisse verstehen

Die Unterscheidung zwischen „zur vollen“ und „zur vollsten Zufriedenheit“ ist in Arbeitszeugnissen von großer Bedeutung. Es ist entscheidend, die versteckten Botschaften und Geheimcodes zu verstehen, um ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis zu erhalten. Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag Ihnen dabei geholfen hat, diese Unterscheidung besser zu verstehen und Ihre Arbeitszeugnisse in Zukunft besser interpretieren zu können.

Bild: (© Stockfotos-MG – stock.adobe.com)

Disclaimer

Es sei darauf hingewiesen, dass unser Webangebot nur zu informativen Zwecken dient und keine fachliche Rechtsberatung bietet. Der Inhalt des Angebots kann und soll keine Einzelberatung ersetzen, die auf Ihren speziellen Fall zugeschnitten ist. Daher übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Unsere Internetseite wird sorgfältig geprüft, kann aber nicht dafür garantieren, dass die Informationen allgemeiner Art eine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Um konkrete Rechtsfälle zu lösen, wenden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt.

Jobsuche

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: