Beschreibung
Fahrkartenkontrolleur ÖPNV (m/w/d) – Quereinstieg mit 60-tägiger Qualifizierung
Ganz gleich, ob Sie aktuell arbeitssuchend sind, von Arbeitslosigkeit bedroht oder einfach einen beruflichen Neustart suchen: die Ausbildung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO bringt Sie auf einen sicheren Kurs in eine krisensichere Branche – auch ganz ohne Vorerfahrung. Nach bestandener Prüfung sichern Sie Betriebsanlagen, Mitarbeitende und Besucher in Ihrer Region.
Einsatzort: Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen | Gehalt: 3100 € – 3560 € brutto/Monat (Vollzeit, §34a-Tarifniveau)
Diese Qualifizierungsmaßnahme wird durch einen Bildungsgutschein (BGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters gefördert werden. Voraussetzung ist ein gültiger Gutschein – bei Vorliegen übernimmt der Kostenträger die vollständigen Kosten für Sie.
Die Qualifizierung dauert 60 Tage in Vollzeit. Sie sollten in dieser Zeit durchgehend verfügbar sein. Direkt danach steigen Sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein.
Das erwartet Sie während der Qualifizierung:
- Fachbücher und Lernmaterial inklusive
- Strukturierte Prüfungsvorbereitung durch erfahrene Dozenten
- Unterstützung bei der Bildungsgutschein-Beantragung
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung vor der IHK inklusive
Das erwartet Sie nach bestandener Prüfung:
- Nach erfolgreichem Abschluss werden Sie direkt in ein unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen.
- Tarifliche Vergütung mit Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste
- 26–30 Tage Jahresurlaub, Vollzeit- oder Teilzeitmodelle
Ihre Aufgaben (nach der Qualifizierung):
- Durchführung von Fahrscheinkontrollen im Nah- und Fernverkehr
- Freundlicher, konsequenter Umgang mit Fahrgästen
- Ahndung von Beförderungserschleichung nach Vorgabe
- Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen und Sicherheitsdienst vor Ort
Ihr Profil
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Deutschkenntnisse mindestens B1
- Wohnsitz in Deutschland
- Freundliches, durchsetzungsfähiges Auftreten
- Keine Vorerfahrung und keine Sachkunde nach §34a GewO erforderlich
So bewerben Sie sich:
Ihre Bewerbung dauert keine Minute – ein Lebenslauf genügt, ein Anschreiben brauchen wir nicht. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen, und melden uns zeitnah bei Ihnen.