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Aufhebungsvertrag

Bitte um Aufhebungsvertrag (Gründe, Inhalt und Muster)

Nicht jedes Arbeitsverhältnis ist für die Ewigkeit gemacht. Sowohl von Arbeitgeberseite als auch von Arbeitnehmerseite kann der Wunsch aufkommen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Möglichkeit dafür bietet ein Aufhebungsvertrag.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der eine bestehende Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien auflöst. Er findet vorwiegend im Arbeitsrecht Anwendung.

Gut zu wissen

Die Begriffe Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag und Auflösungsvereinbarung werden synonym verwendet. Sie bedeuten also alle das Gleiche.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die auch dann wirksam ist, wenn nur eine Partei zustimmt. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.

Ein Aufhebungsvertrag hingegen ist eine zweiseitige Erklärung, bei der beide Parteien einverstanden sein müssen. Kündigungsfristen entfallen bei dieser Variante.

Recht auf einen Aufhebungsvertrag

Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Da beide Parteien zustimmen müssen, ist es wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und sein Einverständnis einholen. Andersherum kann Ihr Arbeitgeber Sie natürlich auch nicht zu einem Aufhebungsvertrag zwingen. Sie sind also nicht verpflichtet, auf den Vorschlag eines Aufhebungsvertrags einzugehen.

Gründe für einen Aufhebungsvertrag

Die Gründe für einen Aufhebungsvertrag können vielfältig sein. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können um einen Aufhebungsvertrag bitten. Im Folgenden sehen wir uns einige mögliche Gründe genauer an.

Grund 1: Keine Kündigungsfrist

Ein Aufhebungsvertrag wird in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln Vereinbarungen aus, mit denen beide Parteien einverstanden sind. So kann auch der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses frei gewählt werden. Das ist hilfreich, wenn Sie als Arbeitnehmer zum Beispiel einen neuen Job anfangen möchten, ohne die gesetzliche Kündigungsfrist abzuwarten.

Grund 2: Unliebsame Mitarbeiter loswerden

Unternehmen wählen den Weg des Aufhebungsvertrags gerne, um sich ohne rechtlich haltbaren Kündigungsgrund von Mitarbeitern zu trennen. In Deutschland wird der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer großgeschrieben. Als Arbeitgeber ist es nicht leicht, Angestellten abseits bestimmter Härtefälle zu kündigen. Ist die Firma mit der Leistung des Mitarbeiters unzufrieden oder es gibt persönliche Spannungen, kann ein Aufhebungsvertrag daher eine Lösung sein.

Grund 3: Einer drohenden Kündigung zuvorkommen

Schwebt die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber bereits wie eine dunkle Wolke über Ihnen? Dann sollten Sie sich überlegen, mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag an ihn heranzutreten. Dieser lässt sich bei kommenden Vorstellungsgesprächen deutlich genauer erklären als eine Kündigung ohne neuen Job. Bei einer Entlassung könnte der potenzielle neue Arbeitgeber davon ausgehen, dass schlechtes Verhalten oder eine Straftat der Grund war. Bei einem Aufhebungsvertrag hingegen gibt es viele mögliche Gründe, über die man in einem persönlichen Gespräch reden kann.

Ist ein Aufhebungsvertrag innerhalb der Ausbildung möglich?

Ja, auch während der Ausbildung können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Häufige Gründe für diesen Fall sind gesundheitliche Probleme oder Unzufriedenheit mit der Ausbildung. Um die übliche Kündigungsfrist zu umgehen, kann ein Aufhebungsvertrag die Lösung sein.

Wichtig

Bei minderjährigen Beschäftigten müssen beide Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift dem Aufhebungsvertrag zustimmen.

Kann ich auch in der Probezeit um einen Aufhebungsvertrag bitten?

In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist ohnehin nur zwei Wochen, weshalb ein Aufhebungsvertrag für gewöhnlich nicht nötig ist.

In einem Fall macht ein Aufhebungsvertrag aber auch in der Probezeit Sinn, nämlich wenn diese verlängert werden soll. Dauert Ihre Einarbeitung länger als geplant oder ist sich Ihr Arbeitgeber noch nicht sicher, ob er Sie weiter beschäftigen will, kann mittels eines Aufhebungsvertrags eine Probezeitverlängerung erreicht werden. Sie müssen dieser Vorgehensweise nicht zustimmen, sollten aber bedenken, dass Ihnen bei Ablehnung vermutlich die Kündigung droht.

Tipp

Ein Aufhebungsvertrag innerhalb der Probezeit ist als Entgegenkommen Ihres Arbeitgebers zu werten und gibt Ihnen eine zweite Chance, um diesen doch noch von Ihren Qualitäten zu überzeugen.

Inhalt eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag muss in Schriftform vorliegen. So wird sichergestellt, dass sich beide Parteien über die Bedingungen des Vertrages im Klaren sind. Im Vertrag können eine Menge Themen geregelt werden, die zum Beispiel arbeits- oder steuerrechtlich relevant sind. Im Folgenden sehen wir uns einige mögliche Regelungen an.

Zuerst die Punkte, die unbedingt genannt werden sollten:

  • Namen und Anschriften der beteiligten Parteien

  • Datum der Vertragsunterzeichnung

  • Eine Erklärung darüber, welcher Vertrag aufgehoben wird

  • Beendigungszeitpunkt: Das Ende der Beschäftigung kann in einem Aufhebungsvertrag frei gewählt werden. Es ist jedoch sinnvoll, wenn möglich, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.

  • Beendigungsgrund: Um in späteren Gesprächen mit der Arbeitsagentur oder dem potenziellen neuen Arbeitgeber auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie den Grund für den Aufhebungsvertrag genau formulieren. Trennen Sie sich im Schlechten von Ihrem Arbeitgeber, ist es ratsam, einem Anwalt die Formulierung zu überlassen. Sollte Ihr Arbeitgeber den Vertrag ausarbeiten, kann Ihr Anwalt ihn prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben.

  • Abwicklung des Resturlaubs: Sollten noch Urlaubstage offen sein, muss eine Vereinbarung über die Abgeltung getroffen werden.

  • Eine Unterschrift jeder Partei: Beide Beteiligten müssen persönlich unterschreiben, eine digitale Signatur ist nicht gültig.

Es gibt außerdem viele Punkte, die optional sind, die Sinnhaftigkeit muss je nach Ausgangslage eingeschätzt werden.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Erledigungsklausel: Mit dieser Klausel bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Ausdruck, dass auf alle weiteren Ansprüche verzichtet wird.

  • Freistellung: Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, eine Freistellung zu vereinbaren. Diese gilt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kann entweder bezahlt oder unbezahlt ablaufen.

  • Zeugnis: Dem Aufhebungsvertrag kann der Entwurf eines Arbeitszeugnisses beigelegt werden. So wird sichergestellt, dass es im Nachhinein keine Probleme mit dem vom Arbeitgeber gewählten Wortlaut gibt.

  • Vereinbarungen über die Zahlung von Abfindungen oder Übergangsentschädigungen: Es gibt kein Recht auf eine Abfindung. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag eine Abfindung festgelegt sein oder Sie können sich mit Ihrem Arbeitgeber in einem Gespräch darauf einigen, sollte dies unbedingt schriftlich festgehalten werden. Gleiches gilt für Übergangsentschädigungen.

Übrigens

Um die Höhe der Abfindung zu berechnen, wird häufig diese Formel verwendet: 50% des monatlichen Bruttolohns des Arbeitnehmers x Anzahl der Beschäftigungsjahre im Betrieb.

Da eine Abfindung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt sie von Ihrem Verhandlungsgeschick und Ihrem Arbeitgeber ab. Es gilt zu bedenken, dass die Abfindung versteuert werden muss. Die vereinbarte Summe wird also höher sein als die Summe, die letztendlich auf Ihrem Konto ankommt.

Bitte um Aufhebungsvertrag Muster

Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag ist nicht immer angenehm. Sofern Sie einige Punkte beachten, stehen die Chancen für eine Einigung mit Ihrem Vorgesetzten aber gut. Im Folgenden sehen wir uns zwei Arten an, auf die man um einen Aufhebungsvertrag bitten kann.

Mündlich

Wenn Sie mündlich um einen Aufhebungsvertrag bitten möchten, sollten Sie zunächst Ihren Arbeitgeber kontaktieren und sachlich erklären, warum Sie kündigen möchten. Sie sind zwar nicht verpflichtet, einen Grund zu nennen, es ist aber ratsam. Ihr Arbeitgeber ist schließlich auch nur ein Mensch. Er wird sicherlich mehr Verständnis für Ihre Bitte aufbringen können, wenn Sie ihm eine Erklärung dafür geben.

Sollte Ihr Arbeitgeber sich erst mit dem Betriebsrat oder weiteren Vorgesetzten besprechen müssen, sollten Sie eine Frist für die Rückmeldung vereinbaren und diese schriftlich festhalten. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Ihr Arbeitgeber wird Ihre Bitte um einen Aufhebungsvertrag entweder annehmen oder ablehnen. Sollte er ablehnen, müssen Sie sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Bei einer Zustimmung wird im nächsten Schritt ein Vorschlag für den Vertrag erarbeitet. Kommt dieser von Ihrem Chef, ist es ratsam, sich die Vereinbarung genau durchzulesen und sie gegebenenfalls von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Tipp

Sie können nach Erhalt des Aufhebungsvertrages ruhig um etwas Zeit bitten, um ihn sich in Ruhe anzusehen. Nehmen Sie ihn mit nach Hause, lesen Sie alles sorgfältig durch und besprechen Sie sich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt, falls Sie auf Nummer sichergehen wollen.

Schriftlich

Manchmal sind die Fronten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so verhärtet, dass ein ruhiges persönliches Gespräch nur schwer möglich ist. In so einem Fall können Sie Ihre Bitte um einen Aufhebungsvertrag schriftlich einreichen.

Sehr geehrter Herr [NACHNAME],

ich möchte Sie bitten, das seit dem [DATUM] bestehende Arbeitsverhältnis zum [DATUM] aufzulösen.

Derzeit beträgt mein Resturlaub [X] Tage, diese würde ich noch vor dem geplanten Beschäftigungsende in Anspruch nehmen.

Sollten Sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, kündige ich meinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Frist zum [DATUM]. In diesem Fall würde ich vom [DATUM] bis zum [DATUM] von dem mir zustehenden Resturlaub Gebrauch machen.

Weiterhin bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Bitte teilen Sie mir bis zum [DATUM] mit, ob Sie meinem Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen werden. 

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster-Mitarbeiter

Unterschrift

Muster für einen Aufhebungsvertrag (Vorlage des Vertrages)

Aufhebungsvertrag

des Arbeitsverhältnisses zwi­schen

Musterfirma

Musterstraße 1

- im fol­gen­den: „Ar­beit­ge­ber“ -

und

Herrn/Frau Mustername

Mustergasse 2

- im fol­gen­den: „Ar­beit­neh­mer“ -

§ 1 Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses

Das seit dem „Datum” bestehende Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird zum „Datum” in gegenseitigem Einvernehmen beendet.

§ 2 Frei­stel­lung, Ur­laubs­ge­wäh­rung

Der Ar­beit­ge­ber stellt den Ar­beit­neh­mer ab dem „Datum” unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich frei. Die noch zustehenden Resturlaubsansprüche von X Tagen werden der Freistellung angerechnet.

§ 3 Ge­halts­an­sprü­che

Bis zur durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer _______ EUR (in Wor­ten: ________________ EUR) brut­to pro Mo­nat zu zahlen.

§ 4 Ab­fin­dungszahlung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer eine Abfindungszahlung in Höhe von _______ EUR (in Wor­ten: ________________ EUR) brut­to zukommen zu lassen. Die Abfindung ist mit der letzten Gehaltsabrechnung zur Zahlung fällig.

§ 5 Rück­ga­be von Fir­men­ei­gen­tum

Der Arbeitnehmer hat alle firmeneigenen Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden bis zum „Datum” zurückzugeben.

§ 6 Zeug­nis

Der Ar­beit­ge­ber stellt dem Ar­beit­neh­mer ein auf den Zeit­punkt der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses da­tier­tes qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis mit der üb­li­chen Dan­kes- und Be­dau­erns­for­mel aus. Außerdem enthalten ist die zu­sam­men­fas­sen­de Leistungs­be­ur­tei­lung „sehr gut“. Der Ar­beit­neh­mer hat das Recht, ei­nen eigenen Ent­wurf vorzulegen, von dem der Ar­beit­ge­ber nur aus einem wich­ti­gem Grun­de ab­wei­chen kann.

§ 7 Pflicht zur Mel­dung bei der Agen­tur für Ar­beit

Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er gemäß §38 Absatz 1 SGB III verpflichtet ist, sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Desweiteren ist der Arbeitnehmer verpflichtet, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Aus­gleichs­klau­sel

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages sämtliche wechselseitigen finanziellen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die der unwirksam gewordenen Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Ort, Datum und Unterschrift beider Beteiligten

Hinweis

Ein Aufhebungsvertrag ist eine individuelle Vereinbarung. Unser Muster dient lediglich als Beispiel und sollte auf Ihren speziellen Fall angepasst werden. Dazu kann ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag hat viele Vorteile, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Einige davon sind:

  • Der Aufhebungsvertrag ist unabhängig von Kündigungsfristen. Dadurch kann das Arbeitsverhältnis zügig beendet werden.

  • Durch einen Aufhebungsvertrag wird Streitigkeiten vorgebeugt. Alles Wichtige wird schriftlich fixiert und kann im Nachhinein nicht mehr angefochten werden.

  • Aufhebungsverträge sind oft mit Abfindungen oder Ausgleichszahlungen verbunden. So können Sie als Arbeitnehmer sich ohne Zeitdruck neu orientieren.

  • Sollten Sie den Aufhebungsvertrag nutzen, um damit einer Kündigung zuvorzukommen, werden Sie es in zukünftigen Bewerbungsgesprächen leichter haben. Eine Kündigung durch den ehemaligen Arbeitgeber ist für viele Firmen ein Ausschlusskriterium. Ein Aufhebungsvertrag wird oft neutral betrachtet und lässt sich in einem persönlichen Gespräch erklären.

  • Bei den Konditionsverhandlungen haben beide Parteien ein Mitspracherecht. Im Gegensatz zu einer Kündigung können Sie in diesem Fall noch versuchen, das Beste für sich herauszuholen.

Nachteile eines Aufhebungsvertrags

  • Wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, besteht in der Regel kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Die normalerweise geltenden Sonderkündigungsfristen für Schwangere und Schwerbehinderte finden keine Anwendung.

  • Ihre Ansprüche auf eine Zusatzrente, betriebliche Altersvorsorge oder Ähnliches entfallen.

Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld?

Ein Aufhebungsvertrag führt in der Regel zu einer Sperrzeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Durch Ihre Unterschrift haben Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst herbeigeführt, so die Argumentation des Arbeitsamtes.

Ausnahmen können geltend gemacht werden, wenn wichtige Gründe für den Aufhebungsvertrag vorlagen. Darunter fallen zum Beispiel eine drohende Kündigung durch den Arbeitgeber oder ein bereits abgeschlossener neuer Arbeitsvertrag. Um die Sperrung des Arbeitslosengeldes zu vermeiden, sollten Sie solche wichtigen Gründe auf jeden Fall schriftlich im Aufhebungsvertrag festhalten.

Tipp

Um ganz sicher zu sein, dass Ihnen keine Sperrzeit droht, können Sie mit dem Arbeitsamt Rücksprache halten, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Ihre Krankenversicherung endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beginnen Sie direkt im Anschluss einen neuen Job, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um die Meldung bei der Krankenkasse und Sie sind nahtlos weiter versichert.

Bei einer Arbeitslosigkeit mit Sperrfrist durch das Arbeitsamt beginnt Ihre Krankenversicherung über die Bundesagentur für Arbeit erst ab der fünften Woche der Sperrfrist. Aber keine Sorge: Auch in den vier Wochen davor sind Sie dank der Nachversorgungspflicht durch die Krankenkasse abgesichert.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein. Bei der Entscheidung für einen Auflösungsvertrag sollten Sie darauf achten, alles Wichtige schriftlich festzuhalten und bei Unsicherheiten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Auch eine Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit ist sinnvoll, um herauszufinden, ob eine Sperrfrist droht.

Bild: (© e-pyton – stock.adobe.com)

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