Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO)
Anlage 1 zu den Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber
zwischen der Onyx Consulting GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden, Betreiberin der Plattform HeroJob.de („HeroJob"), und dem jeweiligen Arbeitgeber, der ein Arbeitgeber-Konto auf der Plattform registriert („Arbeitgeber"). Diese Vereinbarung wird mit der Registrierung des Arbeitgeber-Kontos Vertragsbestandteil (§ 5 der Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber).
§ 1 Gegenstand und Umfang
(1) HeroJob und der Arbeitgeber legen für die Phase der Bewerbungserhebung und -übermittlung die Zwecke und wesentlichen Mittel der Verarbeitung teilweise gemeinsam fest — insbesondere durch die vom Arbeitgeber definierten Pflicht- und Screening-Fragen und die von HeroJob bereitgestellten Bewerbungsformulare und Übermittlungswege. Insoweit sind beide Parteien gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO.
(2) Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind:
- (a) die Verarbeitung der Bewerbung durch den Arbeitgeber nach Übermittlung (eigenständige Verantwortlichkeit des Arbeitgebers),
- (b) die eigene fortgesetzte Verarbeitung durch HeroJob (Speicherung, Anzeige, KI-Funktionen nach Ziffer 8 der Datenschutzerklärung — eigenständige Verantwortlichkeit von HeroJob),
- (c) Verarbeitungen, die HeroJob ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Arbeitgebers erbringt (hierfür gilt eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO).
§ 2 Verteilung der Pflichten
(1) Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO): HeroJob informiert die Bewerber:innen über die Verarbeitung in der Erhebungs- und Übermittlungsphase durch die Datenschutzerklärung der Plattform. Der Arbeitgeber stellt HeroJob die hierfür erforderlichen Angaben zu seiner Person und seinen Empfängern bereit und informiert eigenständig über seine anschließende Verarbeitung.
(2) Rechtsgrundlagen und Fragenkataloge: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm definierten Pflicht- und Screening-Fragen rechtmäßig sind, insbesondere keine unzulässigen Fragen und keine Verstöße gegen das AGG enthalten. HeroJob ist berechtigt, unzulässige Fragen zurückzuweisen oder auszublenden (§ 11 der Nutzungsbedingungen).
(3) Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO): HeroJob ist zentrale Anlaufstelle für Betroffenenanfragen, die die Erhebungs- und Übermittlungsphase betreffen (Kontakt: datenschutz@herojob.de). Geht eine solche Anfrage beim Arbeitgeber ein, leitet er sie unverzüglich an HeroJob weiter. Anfragen zur Verarbeitung im Bewerbungsverfahren des Arbeitgebers nach Übermittlung beantwortet der Arbeitgeber selbst; HeroJob leitet solche Anfragen unverzüglich an den Arbeitgeber weiter. Ungeachtet dieser Aufgabenverteilung können Betroffene ihre Rechte nach Art. 26 Abs. 3 DSGVO bei und gegenüber jeder der Parteien geltend machen.
(4) Sicherheit (Art. 32 DSGVO): HeroJob verantwortet die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Plattform (u. a. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung). Der Arbeitgeber verantwortet die Sicherheit der von ihm genutzten Zugänge und Endgeräte sowie die Vertraulichkeit der Zugangsdaten seiner Nutzer.
(5) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33, 34 DSGVO): Die Parteien informieren einander unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, über Vorfälle, die die gemeinsame Verarbeitungsphase betreffen. Meldungen an die Aufsichtsbehörde und Benachrichtigungen der Betroffenen für Vorfälle im Plattformbetrieb koordiniert und übernimmt HeroJob; für Vorfälle in der Sphäre des Arbeitgebers dieser selbst.
(6) Auftragsverarbeiter: Jede Partei setzt für ihren Verantwortungsbereich eigene Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO ein; die von HeroJob eingesetzten Dienstleister ergeben sich aus Ziffer 17 der Datenschutzerklärung.
(7) Verzeichnis- und Nachweispflichten: Jede Partei führt für ihren Verantwortungsbereich ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und dokumentiert die Erfüllung ihrer Pflichten (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
§ 3 Interner Ausgleich
Im Innenverhältnis stellt jede Partei die andere von Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und Rechtsverfolgungskosten frei, soweit diese auf einer von ihr zu vertretenden Verletzung dieser Vereinbarung oder der DSGVO beruhen. Die gesamtschuldnerische Außenhaftung nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO bleibt unberührt.
§ 4 Transparenz
Das Wesentliche dieser Vereinbarung wird den betroffenen Personen nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung gestellt unter: herojob.de/datenschutz/gemeinsame-verantwortlichkeit. Auf Anfrage an datenschutz@herojob.de wird eine Kopie übermittelt.
§ 5 Laufzeit und Schlussbestimmungen
(1) Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Nutzungsverhältnisses des Arbeitgebers und darüber hinaus, solange Daten aus der gemeinsamen Verarbeitungsphase verarbeitet werden.
(2) Änderungen dieser Vereinbarung folgen dem Änderungsverfahren des § 16 der Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber; Änderungen der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Onyx Consulting GmbH · Abraham-Lincoln-Straße 44 · 65189 Wiesbaden · Amtsgericht Wiesbaden HRB 31079