Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber (AGB)
Anbieter: Onyx Consulting GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden (nachfolgend „Anbieter" oder „HeroJob"), Betreiberin der Online-Plattform HeroJob.de (nachfolgend „Plattform").
Stand: Juni 2026
Diese AGB gelten für die entgeltlichen Leistungen, die Arbeitgeber auf der Plattform buchen. Für die allgemeine (unentgeltliche) Nutzung der Plattform durch Arbeitgeber gelten die Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber; für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Datenschutzerklärung.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle entgeltlichen Leistungen, die der Anbieter Arbeitgebern auf der Plattform HeroJob.de bereitstellt. Sie gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen; im Falle eines Widerspruchs gehen für die entgeltlichen Leistungen diese AGB vor. Abweichende Bedingungen des Arbeitgebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(2) Es gelten die Begriffsbestimmungen der Nutzungsbedingungen. Ergänzend bezeichnet Credits vom Arbeitgeber im Voraus erworbene Verrechnungseinheiten für kostenpflichtige Leistungen.
(3) Die Plattform ist gegenüber Arbeitgebern als gewerblichen Nutzern ein Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung).
(4) Die entgeltlichen Leistungen nach diesen AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) mit Sitz in Deutschland, die für Zwecke ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Arbeitgeber macht bei Registrierung und Beauftragung vollständige und zutreffende Unternehmens- und Rechnungsangaben (insbesondere Firma, Rechtsform, Sitz, Rechnungsanschrift und, soweit vorhanden, USt-IdNr.) und teilt Änderungen unverzüglich mit. Bei konkreten Anhaltspunkten für unzutreffende oder unplausible Angaben ist der Anbieter berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern sowie die Erbringung kostenpflichtiger Leistungen bis zur Klärung auszusetzen und Rechnungen zu berichtigen; eine hierdurch veranlasste Umsatzsteuernachbelastung trägt der Arbeitgeber.
§ 2 Entgeltliche Leistungen
(1) Gegen Entgelt bietet der Anbieter Arbeitgebern insbesondere folgende Leistungen an:
- Premium-Stellenanzeigen: kostenpflichtige Hervorhebung einzelner Stellenanzeigen.
- HeroTalents (Kandidatensuche): abonnementbasierter Dienst, mit dem Arbeitgeber in den als suchbar markierten Bewerberprofilen aktiv nach Kandidaten suchen und diese kontaktieren können.
- Smart Campaigns: performancebasierte Bewerberkampagnen mit nachgelagerter Abrechnung (Postpaid).
- ReachBoost: kostenpflichtiges Reichweiten-Addon (abonnementbasiert), das die Ausspielung und Reichweite ausgewählter Inhalte verstärkt.
- Arbeitgeber-Branding: abonnementbasierte Hervorhebung des Arbeitgeber-Auftritts (Branding-Elemente auf Stellen- und Unternehmensseiten).
- Kreditbasierte KI-Funktionen: insbesondere das KI-Bewerber-Ranking nach Maßgabe von § 6.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der jeweiligen Leistung, nicht den Erfolg einer Stellenbesetzung. Im Übrigen gilt § 13 (Keine Gewähr, Verfügbarkeit) der Nutzungsbedingungen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, soweit dies für den Arbeitgeber zumutbar ist; § 9 bleibt unberührt.
(4) Für die zeitlich befristete Bereitstellung und anschließende Entfernung der Unterlagen eingestellter Bewerberinnen und Bewerber gilt § 7 Abs. 5 der Nutzungsbedingungen.
(5) Datenzugang (Art. 9 P2B-VO): Der Arbeitgeber hat während der Vertragslaufzeit über sein Konto Zugang zu den von ihm bereitgestellten Daten (insbesondere Anzeigen und Unternehmensprofil), zu den durch die Nutzung erzeugten aggregierten Leistungsdaten seiner Anzeigen (z. B. Aufrufe, Bewerbungseingänge) sowie zu den ihm übermittelten Bewerberdaten nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Ein Zugang zu Daten anderer Nutzer oder zu personenbezogenen Daten von Bewerbern außerhalb des jeweiligen Bewerbungsverfahrens besteht nicht. Nach Beendigung entgeltlicher Leistungen richtet sich der fortbestehende Zugang nach dem unentgeltlichen Nutzungsverhältnis; für Unterlagen eingestellter Bewerber gilt § 7 Abs. 5 der Nutzungsbedingungen.
§ 3 Vertragsschluss über kostenpflichtige Leistungen
(1) Die Registrierung und die kostenlose Grundnutzung richten sich nach den Nutzungsbedingungen. Kostenpflichtige Leistungen werden gesondert beauftragt.
(2) Mit der verbindlichen Beauftragung einer kostenpflichtigen Leistung bzw. dem Erwerb von Credits kommt insoweit ein entgeltlicher Vertrag zustande. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Beauftragung in der Plattform ausgewiesenen Leistungen und Preise.
§ 4 Vergütung, Credits, Zahlung
(1) Preise sind als Brutto-Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) ausgewiesen, sofern nicht anders angegeben.
(2) Credits: Arbeitgeber können Credits im Voraus erwerben (Mengenstaffel mit sinkendem Stückpreis). Erworbene Credits werden mit der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen verrechnet. Zusätzlich erworbene Kontaktpakete (HeroTalents) können bis zum Ablauf des 31.12. des dritten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres eingelöst werden (gesetzliche Verjährungsfrist). Danach sind wir berechtigt, die Einlösung noch nicht genutzter Kontakte aus dem Zusatzpaket zu verweigern. Ist das HeroTalents-Abonnement zwischenzeitlich nicht aktiv, kann das Zusatzkontingent in dieser Zeit nicht genutzt werden; die Einlösefrist läuft während dieser Zeit weiter. Bei Reaktivierung innerhalb der Einlösefrist ist das bis dahin nicht genutzte Zusatzkontingent wieder nutzbar. Bestehen mehrere Zusatzpakete, werden Kontakte aus dem Paket mit dem frühesten Einlösedatum zuerst verbraucht. Das konkrete Einlösedatum wird vor dem Kauf und im Konto angezeigt. Über den bevorstehenden Ablauf der Einlösefrist informieren wir den Arbeitgeber mindestens 60 Tage vorher per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Im Abonnement enthaltene monatliche Kontaktkontingente bleiben hiervon unberührt; sie gelten jeweils für die laufende Abrechnungsperiode.
(3) Zahlungsabwicklung: Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) abgewickelt. Mit der Beauftragung akzeptiert der Arbeitgeber die Einbindung dieses Dienstleisters.
(4) Smart Campaigns werden nachgelagert (Postpaid) auf Basis der erzielten Leistung abgerechnet; die Rechnung ist nach Zugang fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, kostenpflichtige Leistungen auszusetzen.
§ 5 Ranking und Transparenz
(1) Die Anordnung und Hervorhebung von Stellenanzeigen richtet sich nach mehreren Parametern. Bezahlte Leistungen können die Sichtbarkeit und Darstellung einer Stellenanzeige beeinflussen.
(2) Wesentliche Parameter für Anordnung und Hervorhebung sind insbesondere: das gebuchte Anzeigen- oder Kampagnenmodell (bezahlte Hervorhebung), die Aktualität und Relevanz der Anzeige zur Suchanfrage sowie weitere Qualitäts- und Vollständigkeitsmerkmale. Aktiv mit Budget beworbene Anzeigen werden gegenüber kostenlosen Eigen- und importierten Partneranzeigen bevorzugt dargestellt.
(3) Das KI-Bewerber-Ranking (§ 6) sortiert eingegangene Bewerbungen ausschließlich zur Entscheidungsunterstützung des Arbeitgebers. Eine bezahlte Beeinflussung der Bewerber-Reihenfolge findet nicht statt.
(4) Im Einzelnen wirken sich bezahlte Produkte auf die Anordnung von Stellenanzeigen wie folgt aus: Premium-Stellenanzeigen erhalten eine bevorzugte Platzierung in einer höheren Rang-Gruppe und eine Hervorhebung; Smart Campaigns werden als oberste Rang-Gruppe der Suchergebnisse dargestellt — die Position innerhalb dieser Gruppe richtet sich nach dem eingesetzten Budget — und zusätzlich als gekennzeichnete Anzeige in relevanten Job-Alarm-E-Mails ausgespielt; ReachBoost blendet Anzeigen auf themenverwandten Stellen- und Unternehmensseiten ein und verändert die Reihenfolge der Suchtreffer nicht; Arbeitgeber-Branding hebt die Darstellung des Arbeitgeber-Auftritts hervor, ohne die Trefferreihenfolge zu verändern. Unentgeltliche Parameter für die Reihenfolge sind insbesondere die Relevanz zur Suchanfrage (Übereinstimmung mit dem Suchbegriff), der Standort und Umkreis sowie die Aktualität der Anzeige. Diese unentgeltlichen Parameter bestimmen — in dieser Reihenfolge ihrer Bedeutung (Relevanz vor Standort/Umkreis vor Aktualität) — auch die Sortierung innerhalb der jeweiligen Rang-Gruppe. Die Prüfung von Anzeigen auf diskriminierende Inhalte (AGG) ist der Veröffentlichung vorgeschaltet und kein Parameter der Reihenfolge. Die Offenlegung erfolgt nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150; eine Offenlegung der zugrunde liegenden Algorithmen im Detail erfolgt nicht.
(5) Ändert der Anbieter die wesentlichen Ranking-Hauptparameter in einer Weise, die sich erheblich auf die Sichtbarkeit bereits laufender entgeltlicher Leistungen auswirkt, teilt er dies dem Arbeitgeber vor Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilungs- und Vorlauffristen nach § 9 gelten entsprechend.
§ 6 KI-gestützte Funktionen für Arbeitgeber
(1) Das KI-Bewerber-Ranking erstellt eine vorläufige Einschätzung eingegangener Bewerbungen anhand qualifikationsbezogener Merkmale (u. a. Übereinstimmung mit den Stellenanforderungen, Berufserfahrung, Inhalt des Anschreibens). Die Einschätzung ist rein beratend. Sie ändert nicht automatisch den Status einer Bewerbung; jede Auswahlentscheidung trifft der Arbeitgeber. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
(2) Zum Schutz der Bewerber werden vor der Verarbeitung durch KI-Dienste Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) automatisiert entfernt; eine inhaltliche Moderation ist vorgeschaltet. Eingesetzte Dienstleister: siehe Datenschutzerklärung.
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO sowie unmittelbar oder mittelbar diskriminierende Merkmale werden für das Ranking nicht als Bewertungskriterium verwendet. Ergänzende, vom Arbeitgeber definierte Ranking-Kriterien werden vor Ausführung auf Diskriminierungsfreiheit (AGG) geprüft; unzulässige Kriterien (z. B. Alter, Geschlecht, Herkunft, Gesundheit) werden zurückgewiesen. Die Prüfung ist eine unterstützende Hinweisfunktion; eine vollständige rechtliche Prüfung schuldet der Anbieter nicht. Für den Inhalt seiner Anzeigen und Kriterien und die Einhaltung des AGG bleibt der Arbeitgeber verantwortlich; er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm zu vertretenden AGG-widrigen Inhalten beruhen.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Vorschläge oder Einschätzungen.
§ 7 Laufzeit, Kündigung und Sperrung entgeltlicher Leistungen
(1) Abonnements (insbesondere HeroTalents, ReachBoost, Arbeitgeber-Branding) haben die bei Buchung angezeigte Laufzeit; sie verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn sie nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode in Textform oder über die Kontoverwaltung gekündigt werden. Im Übrigen gelten die bei Buchung angezeigten Konditionen.
(2) Der Anbieter kann entgeltliche Leistungen bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen, bei Rechtsverstößen oder bei Missbrauch beschränken, aussetzen oder beenden. Gegenüber Arbeitgebern als gewerblichen Nutzern beachtet der Anbieter die Begründungs- und Vorlaufpflichten der P2B-Verordnung; insbesondere wird eine Beschränkung oder Aussetzung begründet und eine Beendigung mit einer Frist von 30 Tagen unter Angabe der Gründe mitgeteilt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
(3) Die Beendigung des unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses richtet sich nach den Nutzungsbedingungen.
§ 8 Haftung
Für die Haftung des Anbieters gilt § 14 der Nutzungsbedingungen entsprechend.
§ 9 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Arbeitgebern werden Änderungen mindestens 15 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; diese Frist ist eine Mindestfrist und verlängert sich angemessen, wenn die Änderung auf Arbeitgeberseite technische oder kommerzielle Anpassungen erfordert. Rückwirkende Änderungen erfolgen nicht, es sei denn, sie sind für den Arbeitgeber ausschließlich vorteilhaft oder gesetzlich geboten. Nutzt der Arbeitgeber die entgeltlichen Leistungen nach Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen, sofern er nicht innerhalb der Frist widerspricht. Auf die Bedeutung des Weiternutzens und des Widerspruchs sowie auf das Beendigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(2) Das Recht des Arbeitgebers, den Vertrag über die entgeltlichen Leistungen vor Wirksamwerden der Änderung zu beenden, bleibt unberührt.
(3) Bei bereits laufenden entgeltlichen Leistungen (insbesondere Abonnements oder bereits beauftragten Einzelleistungen) werden Änderungen des Preises oder der vertraglichen Kernleistung nicht allein durch Weiternutzung wirksam; sie gelten insoweit erst für neue Beauftragungen oder Verlängerungen oder bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Wiesbaden.
(3) Streitbeilegung für gewerbliche Nutzer: Der Anbieter unterhält ein internes Beschwerdemanagement gemäß Art. 11 der P2B-Verordnung; Beschwerden können an info@onyx-consulting.de gerichtet werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Onyx Consulting GmbH · Abraham-Lincoln-Straße 44 · 65189 Wiesbaden · Amtsgericht Wiesbaden HRB 31079