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Wer bekommt die Kündigung: Chef oder Personalabteilung?

Wer bekommt die Kündigung: Chef oder Personalabteilung?

In der Welt der Arbeit können sich Situationen ergeben, in denen Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung einreichen müssen. Eine der häufigsten Fragen dabei ist: Wer bekommt meine Kündigung – mein Chef oder die Personalabteilung?

In diesem Artikel möchten wir Ihnen helfen, diese Unsicherheit zu klären und Ihnen eine Anleitung geben, wie Sie als Arbeitnehmers eine wirksame und korrekte Kündigung einreichen können.

Chef vorab mündlich informieren

Informieren Sie sich zunächst über Ihre Kündigungsfrist, die normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Sollte dort keine genaue Angabe zur Frist gemacht worden sein, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist in der Regel 28 Tage zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Achten Sie darauf, Ihre Kündigungsabsicht Ihrem direkten Vorgesetzten persönlich mitzuteilen, noch bevor Sie mit dem Verfassen Ihres Kündigungsschreibens beginnen. Dieser Schritt ist eine Frage des Anstands und ermöglicht es Ihnen, Ihre Entscheidung sachlich zu erläutern und zu betonen, dass Ihre Kündigung nicht aus Unzufriedenheit resultiert.

Vergessen Sie nicht, Ihre Wertschätzung für die gute Zusammenarbeit auszudrücken – auch wenn Ihnen dies in manchen Fällen schwerfallen mag.

Ein solches Gespräch dient dazu, die Beziehung zu Ihrem Vorgesetzten intakt zu halten und gleichzeitig Ihr Image im Unternehmen zu wahren. Es bietet zudem die Gelegenheit, eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Fragen zu klären.

LesetippChef enttäuscht von meiner Kündigung – was tun?

Wohin muss das Kündigungsschreiben?

Nach dem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten ist es wichtig, dass Ihre Kündigung auch formell und schriftlich eingereicht wird. In den meisten Fällen ist es ratsam, Ihre Kündigung entweder an die Personalabteilung oder an die Geschäftsführung zu senden, je nach den Vorgaben in Ihrem Arbeitsvertrag. Die Adresse, an die die Kündigung geschickt werden soll, sollte aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich sein.

In bestimmten Fällen kann eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z. B. Nichtzahlung von Löhnen, Verletzung der Fürsorgepflicht, sexuelle Belästigung oder nicht gewährter Urlaub. Es ist wichtig, dass für eine fristlose Kündigung gültige Gründe vorliegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Die schriftliche Kündigung kann entweder per Post versendet oder persönlich überreicht werden. Wenn Sie sich für den Postweg entscheiden, ist es empfehlenswert, ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Dadurch haben Sie eine Verfolgungsmöglichkeit und einen Nachweis für den Eingang Ihrer Kündigung. Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Kündigung persönlich zu übergeben, achten Sie darauf, dass Sie sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen. In diesem Fall dient die schriftliche Bestätigung als Nachweis dafür, dass Ihre Kündigung ordnungsgemäß übergeben wurde.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kündigung in schriftlicher Form einreichen, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und ein eindeutiges Dokument für die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu haben. Indem Sie die geeignete Versandmethode wählen und einen schriftlichen Nachweis erhalten, stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung korrekt zugestellt wurde und Sie über entsprechende Belege verfügen. Dies kann hilfreich sein, falls es zu späteren Unstimmigkeiten oder Fragen bezüglich der Kündigung kommen sollte.

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Vor Ihrem endgültigen Austritt

Nachdem Sie Ihre Kündigung mit Ihrem Vorgesetzten besprochen und schriftlich eingereicht haben, sollten Sie sich um einen gelungenen Abschied und ein professionelles Ausscheiden aus dem Unternehmen bemühen. Diese Veränderung in Ihrem Leben, sei es aus persönlichen Gründen wie Umzug, Krankheit oder Unzufriedenheit im Job, oder aus beruflichen Gründen wie bessere Jobangebote, erfordert besondere Aufmerksamkeit. Betonen Sie sowohl im persönlichen Gespräch als auch im Kündigungsschreiben, dass Sie bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses weiterhin mit Engagement und Einsatz bei der Arbeit sein werden. Zeigen Sie Bereitschaft, Ihre Aufgaben geordnet an einen Nachfolger zu übergeben und unerledigte Projekte zu Ende zu führen. Dadurch tragen Sie zur reibungslosen Übergabe Ihrer Verantwortlichkeiten bei und hinterlassen einen positiven Eindruck.

Es ist empfehlenswert, eine Abschieds-E-Mail an Ihre Kollegen und Kolleginnen zu schreiben und sie über Ihre Kündigung zu informieren. Dadurch wird Ihr Ausscheiden offen kommuniziert und unangenehme Überraschungen oder peinliche Momente können vermieden werden. Nutzen Sie diese Mitteilung auch, um sich bei Ihren Kollegen und Kolleginnen für ihre Unterstützung während Ihrer Zeit im Unternehmen zu bedanken und die gute Zusammenarbeit zu würdigen.

Falls die Umstände es zulassen, können Sie kurz vor Ihrem Austritt zu einem kleinen Umtrunk oder einer Abschiedsfeier einladen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, sich persönlich bei Ihren Kollegen und Kolleginnen zu verabschieden und Ihre Wertschätzung für die Zusammenarbeit auszudrücken. Selbst wenn es Ihnen in manchen Fällen schwerfallen mag, ist es wichtig, einen positiven letzten Eindruck zu hinterlassen. Schließlich wissen Sie nie, ob Sie in der Zukunft, aus welchem Grund auch immer, wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren möchten. In solchen Fällen ist es von Vorteil, wenn Sie in guter Erinnerung geblieben sind.

Durch das Streben nach einem gelungenen Abschied und einem professionellen Ausscheiden aus dem Unternehmen zeigen Sie Respekt gegenüber Ihren Kollegen und Kolleginnen sowie Ihrem Arbeitgeber. Dadurch tragen Sie dazu bei, positive Beziehungen aufrechtzuerhalten und mögliche Türen für die Zukunft offen zu halten. Indem Sie sich um einen positiven letzten Eindruck bemühen, stellen Sie sicher, dass Sie in guter Erinnerung bleiben und die Möglichkeit haben, auf ein positives Arbeitszeugnis oder Empfehlungsschreiben zurückzugreifen.

LesetippSchlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Fazit

Bei einer Kündigung ist es wichtig, den richtigen Ansprechpartner zu informieren und die Kündigung sowohl mündlich als auch schriftlich zu kommunizieren. Vorab sollte der direkte Vorgesetzte persönlich über die Kündigungsabsicht informiert werden. Die schriftliche Kündigung sollte gemäß den Vorgaben im Arbeitsvertrag an die richtige Stelle im Unternehmen gerichtet werden. Wählen Sie eine angemessene Versandmethode und stellen Sie sicher, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über den Eingang der Kündigung erhalten. Zeigen Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Engagement und übergeben Sie Ihre Aufgaben geordnet.

Arbeitnehmer können aus verschiedenen Gründen ordentlich kündigen, wie beispielsweise aus persönlichen Gründen oder aufgrund von wichtigen Gründen wie gesundheitlichen Einschränkungen. Es ist wichtig, die Kündigung im Guten und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen zu vollziehen, um mögliche Sperren beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Eine interne Kommunikation und eine Abschiedsfeier bieten die Möglichkeit, sich bei den Kollegen zu bedanken und einen guten Eindruck zu hinterlassen. Ein respektvolles Ausscheiden aus dem Unternehmen kann Türen für die Zukunft offenhalten.

Fragen und Antworten

Wen informiert man zuerst bei einer Kündigung?

Bei einer Kündigung informiert man zuerst seinen direkten Vorgesetzten bzw. Chef über die Absicht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wer ist der Ansprechpartner beim Arbeitgeber bei einer Kündigung?

Der Ansprechpartner bei einer Kündigung kann je nach Unternehmen variieren. In den meisten Fällen ist es jedoch der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung. Es ist ratsam, diese Information im eigenen Arbeitsvertrag oder in der betrieblichen Regelung nachzulesen.

Wem muss ich die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist übergeben?

Die Kündigung sollte gemäß den Vorgaben im Arbeitsvertrag an die entsprechende Stelle im Unternehmen übergeben werden. Dies kann entweder die Personalabteilung oder die Geschäftsführung sein. Beachten Sie dabei die genaue Adresse oder Anweisungen, die Ihnen im Arbeitsvertrag zur Übermittlung der Kündigung gegeben werden.

Bild: (© Butch – stock.adobe.com)

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