Kündigung von Arbeitgeber erhalten

Kündigung von Arbeitgeber erhalten

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen kann. Dazu gehört unter anderem das Gefühl, dass der Mitarbeiter seine Arbeit nicht richtig macht oder dass der Arbeitgeber mit dem Verhalten des Mitarbeiters unzufrieden ist. In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es auch vorkommen, dass Firmen Stellen streichen müssen.

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, ist das zunächst einmal ein Schock. Aber Sie sollten die Kündigung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Informieren Sie sich darüber, welche Rechte Sie haben und gehen Sie gegebenenfalls gegen die Kündigung vor. Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Das heißt, Sie sollten überprüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten hat und ob er einen triftigen Kündigungsgrund hat.

Wenn die Kündigung unwirksam ist, haben Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Ist sie jedoch wirksam, haben Sie Anspruch auf eine Abfindung oder auf Arbeitslosengeld 1 oder 2.

Sie sollten auch prüfen, ob Sie vor der Kündigung überhaupt Fehler gemacht haben, die den Arbeitgeber veranlasst haben könnten, Sie zu kündigen. Wenn Sie denken, dass Sie einen Fehler gemacht haben, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Vielleicht gibt es doch noch eine Chance, dass Ihr Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht.

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen einer Reihe gesetzlicher Vorschriften folgen. So können Kündigungen nur aus wichtigem Grund erfolgen und müssen schriftlich gefertigt sein. Auch die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften ist die Kündigung unwirksam.

Gekündigt werden – was steht Ihnen zu?

Es ist nie eine angenehme Situation, wenn man seinen Job verliert. Doch wenn es dazu kommt, sollten Sie wissen, welche Rechte Sie haben. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie fair behandelt werden. In Deutschland gibt es strenge Regeln, was das Kündigen von Arbeitsverhältnissen betrifft.

Bevor einem Arbeitnehmer gekündigt werden kann, muss der Arbeitgeber einige formale Schritte einhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass er dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung zusendet und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme gibt.

Der Arbeitgeber muss auch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung versteht und ihm ermöglicht, sich mit einem Anwalt beraten zu lassen. 

Eine Kündigung kann unwirksam sein, weil man zum Beispiel schlecht behandelt wurde. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung ist es möglich, bei dem zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen. Das Gericht prüft dann die Kündigung und entscheidet, ob sie rechtmäßig ist oder nicht. Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie also das Recht, sich beraten zu lassen und gegen die Kündigung vorzugehen.

Fehler in Kündigungsschreiben

Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, gilt es, Fehler in Form und Inhalt zu vermeiden. Die häufigsten Fehler hierbei sind:

  1. Die Kündigung ist nicht eindeutig.

  1. Der Kündigende hat keine ausreichende Begründung angegeben.

  2. Der Kündigende hat den Empfänger der Kündigung nicht korrekt angeschrieben.

  3. Das Datum der Kündigung ist falsch oder unvollständig angegeben.

  4. Der Unterschriftbereich ist leer oder unvollständig ausgefüllt.

Dies sind nur einige der häufigsten Fehler, die bei der Abfassung einer Kündigung gemacht werden.

Die richtige Form einer Kündigung

Jede Kündigung, ob fristgerecht oder nicht, muss schriftlich erfolgen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, stellen Sie sicher, dass sie im Original vorliegt und von Ihrem Arbeitgeber unterschrieben wurde. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Handy ist nicht gültig.

Kann ein Arbeitgeber eine Kündigung mündlich aussprechen und ist sie dann trotzdem gültig?

Der Fall: Sie sind seit vielen Jahren bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt und haben in der Vergangenheit stets zu seiner vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Doch nun, ohne jegliche Vorwarnung, teilt Ihr Chef Ihnen mit, dass Sie ab sofort entlassen sind. Er gibt keine Begründung und verweist auch nicht auf eine schriftliche Kündigung.

Allerdings haben Sie bereits mehrere Kolleginnen und Kollegen erlebt, die in den vergangenen Monaten ebenfalls mündlich gekündigt wurden. Deshalb fragen Sie sich jetzt: Ist eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber überhaupt wirksam?

Die Antwort: Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine mündliche Kündigung genauso wirksam wie eine schriftliche. Allerdings kann es in manchen Fällen problematisch sein, die Wirksamkeit einer mündlichen Kündigung nachzuweisen. Wenn Sie also möglichst sicher gehen und kein Risiko eingehen wollen, sollten Sie immer darauf bestehen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung schriftlich zusendet. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die Kündigung später bei Bedarf nachzuweisen.

Das sagt das Arbeitsrecht zu einer telefonischen Kündigung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können schriftlich kündigen oder aber mündlich, was allerdings persönlich erfolgen muss. Eine telefonische Kündigung ist ungültig, ebenso wie eine elektronische Kündigung per E-Mail oder SMS. Dies ergibt sich aus dem §623 BGB.

Formen von Kündigungen des Arbeitsplatzes

Jeden Tag gehen Millionen von Menschen auf der ganzen Welt zur Arbeit und hoffen, dass sie ihren Job noch haben, wenn sie Feierabend machen. Aber was passiert, wenn Sie eines Tages aufwachen und Ihr Chef Ihnen sagt, dass Sie entlassen werden? Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen und jede hat seine eigenen Regeln.

Eine personenbedingte Kündigung

Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer für die ausgeübte Tätigkeit ungeeignet ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Mitarbeiter häufig krank ist oder ständig Fehler macht.

Aber auch ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Eine personenbedingte Kündigung muss sorgfältig vorbereitet und begründet werden. Dafür muss der Arbeitgeber in der Regel zunächst einmal abmahnen und den Mitarbeiter zur Besserung auffordern.

Liegen dann weiterhin Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigen, kann diese ausgesprochen werden.

Eine verhaltensbedingte Kündigung

Diese liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten verstößt oder sich anderweitig schuldhaft verhält.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Pflichtverletzungen

  • Unpünktlichkeit

  • Sabotage am Arbeitsplatz

  • Die Weigerung, Überstunden zu leisten

Auch hier muss der Arbeitgeber in der Regel abmahnen und den Mitarbeiter zur Besserung auffordern, bevor er ihn kündigen kann. Liegen dann immer noch Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigen, kann diese ausgesprochen werden.

Eine betriebsbedingte Kündigung

Diese liegt vor, wenn im Betrieb Personal abgebaut wird und deshalb Mitarbeiter entlassen werden müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich das Unternehmen in einer Krise befindet oder Konkurs anmelden muss. Auch hier muss der Arbeitgeber in der Regel abmahnen und den Mitarbeiter zur Besserung auffordern, bevor er ihn kündigen kann. Liegen dann immer noch Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigen, kann diese ausgesprochen werden.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Neben den drei genannten gibt es noch weitere Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen.

Dazu gehören: die Nichterfüllung einer Probezeit, schwere Pflichtverletzungen, ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz oder der Ausschluss vom Arbeitsleben (zum Beispiel durch ein Strafverfahren).

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer in Deutschland

Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, können von ihrem Arbeitgeber unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen gekündigt werden. Dabei ist die Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers entscheidend. Nachfolgend findest du ein paar Beispiele zur Kündigungsfrist.

BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT – KÜNDIGUNGSFRIST

  • 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende

  • 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende

  • 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende

  • 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende

So wehren Sie sich gegen die Kündigung

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, haben Sie die Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zu wehren. In den meisten Fällen ist es für Arbeitnehmer sinnvoll, diesen Weg einzuschlagen, da man im Kündigungsschutzprozess oft noch etwas erreichen kann.

Zum Beispiel kann die Kündigung in manchen Fällen ganz aufgehoben werden oder der Arbeitnehmer erhält noch eine Abfindung. In anderen Fällen wird eine verhaltensbedingte Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung umgewandelt und der Arbeitnehmer bekommt keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Generell haben Arbeitnehmer im Verfahren vor dem Arbeitsgericht oft die besseren Karten als der Arbeitgeber.

Um zu entscheiden, ob sich ein juristischer Kampf lohnt und welches Risiko damit verbunden ist, sollten Sie Ihr Anliegen mit einem Anwalt besprechen.

3 Wochen Kündigungsschutzklage-Frist beim Arbeitsgericht

Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses muss innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht vorliegen, damit Sie Klage gegen die Kündigung einreichen können. In der Regel ist das Arbeitsgericht am Sitz des Unternehmens zuständig. Das hat den Vorteil, dass der Richter das Unternehmen bereits kennt. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Unternehmen häufiger arbeitsrechtlich falsch entscheidet.

3 Schritte, um Ihre Kündigungsschutzklage einzureichen

  1. Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat

  2. Klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob Sie einen Anspruch auf Kündigungsschutz haben

  3. Reichen Sie die Klage bei Gericht ein

Gegen Kündigung wehren – Beweise sichern!

Sie haben Angst, dass Sie bald gekündigt werden? An Ihrer Arbeitsleistung kann es nicht liegen und auch nicht an Ihrer Einstellung. Dennoch haben Sie das Gefühl, dass etwas im Argen liegt? Sichern Sie sich ab – mit Beweisen. 

Die Klage beim Arbeitsgericht

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten diese anfechten? Dann sollten Sie sich umgehend Beweise für Ihre Situation sichern. Denn auch wenn Sie im Recht sind, können Sie einen Prozess verlieren, wenn Sie die Beweise dafür nicht vorlegen können. Sichern Sie sich also rechtzeitig Zeugenaussagen, E-Mails oder andere Unterlagen, die Ihre Situation belegen.

Arbeitslosengeld beantragen

Falls Sie Ihren Job verloren haben, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Zunächst sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, sobald Sie Ihre Kündigung erhalten haben. Dies ist wichtig, damit Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlieren.

Sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben, erhalten Sie einen Beratungsbescheid, in dem steht, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Falls Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen können Sie online oder in einer Arbeitsagentur stellen.

Bei der Agentur für Arbeit wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Sie bekommen einen Bescheid mit dem genauen Betrag, den Sie monatlich erhalten. Sollten Sie Fragen zum Thema Arbeitslosengeld haben oder Hilfe bei der Beantragung benötigen, können Sie sich jederzeit an die Agentur für Arbeit wenden.

Welche Dokumente werden für die Arbeitslosengeld-Beantragung benötigt?

Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen einen Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen. Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ein ausgefüllter Antrag auf Arbeitslosengeld

  • Ein aktueller Lohnzettel

  • Ein Nachweis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis

  • Gegebenenfalls Nachweise über vorherige Beschäftigungsverhältnisse

Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, muss der Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate in den vergangenen 30 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Diese Zeit kann aus mehreren Jobs zusammengerechnet werden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Arbeitslosengeld zu beantragen. Schwierigkeiten bei der Antragsstellung

Probleme bei der Antragstellung können zu Verwirrung und Frustration führen. In diesem Fall kann es hilfreich sein, sich an eine Sozialberatung von einem Verband wie Caritas oder Diakonie zu wenden. Sie können auch die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern um Hilfe bitten.

Jobcenter: Ablehnung eines Antrags – was nun?

Es ist möglich, gegen die Ablehnung eines Antrags beim Jobcenter vorzugehen. Dies kann bereits bei der ersten Instanz, also beim Jobcenter selbst, in Form einer Widerspruchsbescheinigung geschehen. Sollte dieser Widerspruch jedoch abgelehnt werden, kann man sich an das Sozialgericht wenden. Dies ist die nächsthöhere Instanz und hat das letzte Wort in dieser Angelegenheit.

Welche Absicherungen gibt es für erkrankte Arbeitnehmer?

Es gibt verschiedene Absicherungen für erkrankte Arbeitnehmer. Hier richtet es sich danach, wie lang sie krank sind und welchen Status sie haben.

Krankengeld

Wer krank wird, hat Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse bezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Nettogehalts. Allerdings nur für bis zu sechs Wochen. Danach muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um weiterhin Anspruch auf Krankengeld zu haben.

Krankenversicherung

Auch die Krankenversicherung übernimmt bei Erkrankung einen Teil der Kosten. Allerdings ist hier der Leistungsumfang je nach Versicherung unterschiedlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es einen sogenannten Krankengeldanspruch. Dieser beträgt 90 Prozent des Bruttoeinkommens und gilt für die ersten sechs Wochen der Erkrankung.

Der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld (ALG) 1 und 2

Arbeitslosengeld 1 (ALG1) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Arbeitnehmern zusteht, die ihren Job verloren haben und nun arbeitssuchend sind.

Arbeitslosengeld 2 (ALG2) ist eine Sozialleistung, die vom Staat an Arbeitnehmer gezahlt wird, die nicht in der Lage sind, ihr eigenes Einkommen zu erzielen.

Die beiden Leistungen sind jedoch nicht völlig gleich. Hier sind sechs Unterschiede zwischen ALG1 und ALG2:

  1. ALG1 ist für Arbeitnehmer bestimmt, die ihren Job aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder betriebsbedingten Gründen verloren haben. ALG2 ist für Arbeitnehmer bestimmt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

  2. Die Höhe von ALG1 ist abhängig vom Einkommen des Arbeitnehmers während der letzten zwölf Monate. Die Höhe von ALG2 hingegen ist unabhängig vom Einkommen und richtet sich nach dem Bedarf des Leistungsempfängers.

  3. ALG1 wird für maximal drei Jahre gezahlt. ALG2 hingegen kann unbegrenzt gezahlt werden, solange der Leistungsempfänger die Voraussetzungen erfüllt.

  4. Um ALG1 zu beantragen, muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag kündigen oder gekündigt bekommen. Um ALG2 zu beantragen, muss der Arbeitnehmer einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.

  5. Arbeitnehmer, die ALG1 erhalten, müssen sich verpflichten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sobald dies möglich ist. Arbeitnehmer, die ALG2 erhalten, müssen sich lediglich verpflichten, ihr Bestes zu tun, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

  6. Die Zahlung von ALG1 wird automatisch eingestellt, sobald der Arbeitnehmer eine neue Stelle antritt. Die Zahlung von ALG2 hingegen kann unter bestimmten Umständen auch weiterhin geleistet werden. Die Zahlung erfolgt, wenn der Leistungsempfänger wegen Krankheit oder Behinderung nur in Teilzeit arbeitet oder sein Einkommen gering ist.

Die oberste Priorität – das Finden eines neuen Jobs

Egal aus welchem Grund man seinen Job verlässt oder gekündigt wird – die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sollte schnellstmöglich angegangen werden. Dennoch ist das Finden eines neuen Jobs oft gar nicht so einfach und kann viel Zeit in Anspruch nehmen.

Individuelle Förderung

Für viele Arbeitnehmer ist es besonders wichtig, dass sie nach der Arbeitslosigkeit eine individuelle Förderung erhalten. Dies kann beispielsweise in Form einer Weiterbildung sein. Viele Menschen nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit auch, um sich weiterzubilden und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch hier kann die Arbeitsagentur unterstützen.

Das Zeugnis – für die Bewerbung unerlässlich

Ein gutes Zeugnis ist für die Bewerbung um eine neue Stelle unerlässlich. Zum einen ist es ein Indiz darauf, wie der Arbeitgeber die Arbeitsleistung bewertet und zum anderen kann es bei der Bewerbung direkt eingesetzt werden. Auch nach einer Kündigung sollte man den letzten Arbeitgeber darauf ansprechen.

Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand bringen – Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung

Der Arbeitsmarkt ist hart umkämpft und wer sich beruflich verändern möchte, der muss seine Bewerbungsunterlagen auf dem neuesten Stand halten. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie sich längere Zeit nicht mehr beworben haben oder in einem anderen Berufsfeld tätig waren.

Wie Sie Ihre Bewerbungsunterlagen aktualisieren und so Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen können, erfahren Sie nun.

Passen Sie Ihren Lebenslauf an

Der erste Schritt beim Aktualisieren Ihrer Bewerbungsunterlagen ist es, Ihren Lebenslauf anzupassen. Nehmen Sie sich hierfür genügend Zeit und überarbeiten Sie Ihren Lebenslauf gründlich. Achten Sie darauf, dass alle Angaben aktuell und richtig sind und fügen Sie neue Stationen wie Weiterbildungen oder berufliche Veränderungen hinzu. So können Sie sicherstellen, dass der Personaler einen vollständigen Eindruck von Ihrer Qualifikation bekommt.

Überarbeiten Sie Ihr Anschreiben

Neben dem Lebenslauf ist auch das Anschreiben ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Daher sollten Sie auch hier genügend Zeit investieren und das Schreiben gründlich überarbeiten. Passen Sie das Anschreiben speziell auf die Stelle an, auf die Sie sich bewerben und vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten anzugeben. So kann der Personaler jederzeit mit Ihnen Kontakt aufnehmen, falls er weitere Fragen hat.

Achten Sie auf ein sauberes und professionelles Layout

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Aktualisierung Ihrer Bewerbungsunterlagen ist ein sauberes und professionelles Layout. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen ordentlich formatiert sind und optisch ansprechend wirken. Verwenden Sie hierzu am besten eine Schriftart, die leicht zu lesen ist und vermeiden Sie es, unterschiedliche Schriftarten zu verwenden. Auch die Länge der Unterlagen sollte im Rahmen bleiben – je kürzer und prägnanter, desto besser.

Machen Sie sich mit den neuesten Trends vertraut

Bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen abschicken, sollten Sie sich auch mit den neuesten Trends vertraut machen. Informieren Sie sich über die neuesten Standards in Bezug auf Bewerbungsunterlagen und passen Sie Ihre Unterlagen dementsprechend an. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Bewerbung den heutigen Anforderungen entspricht und somit beste Chancen hat, beachtet zu werden.

Das Ende ist der Anfang einer neuen Chance

Wenn Sie gekündigt werden, ist es zwar hart, aber es eröffnet auch neue Chancen. Viele Menschen lassen sich von der Angst vor Veränderungen treiben und verbringen daher viel Zeit damit, nach einer neuen Stelle zu suchen. Aber oft zeigt sich, dass diese Angst unbegründet war. Selbst eine komplette berufliche Neuorientierung ist möglich und kann zu mehr Zufriedenheit im Leben und Job führen. Also, wenn Sie Ihren Job verloren haben, machen Sie das Beste daraus. Suchen Sie nach einer neuen Herausforderung und öffnen Sie sich für Neues!

Fazit

Wenn Sie plötzlich Ihren Job verlieren, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich genau zu informieren. Zunächst sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren und herausfinden, ob Ihre Kündigung rechtens ist.

Wenn ja, dann können Sie sich um eine neue Stelle bemühen. Dafür ist es wichtig, Ihre Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Nehmen Sie sich Zeit für eine sorgfältige Suche und bewerben Sie sich auf Stellen, die wirklich zu Ihnen passen.

Wenn Sie offen und ehrlich sind, werden Sie bald einen neuen Job finden.

Disclaimer

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