Sich kündigen lassen

Sich kündigen lassen: Tipps

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung.

In diesem Artikel erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie Sie sich kündigen lassen können, ohne selbst kündigen zu müssen. Dabei werden auch die Rechte und der rechtliche Schutz von Arbeitnehmenden im Falle einer Kündigung thematisiert.

Reflektieren Sie Ihre Beweggründe

Es gibt verschiedene Kündigungsgründe, die dazu führen können, dass Sie sich dazu entscheiden, sich kündigen zu lassen. Diese können sowohl persönlicher Natur als auch beruflich motiviert sein.

Einige mögliche Gründe könnten sein:

  • Unzufriedenheit mit der aktuellen beruflichen Situation

  • Mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten oder Perspektiven im Unternehmen

  • Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen, die nicht lösbar erscheinen

  • Unvereinbarkeit von Arbeit und privaten Verpflichtungen

  • Die Aussicht auf attraktive berufliche Optionen außerhalb des aktuellen Unternehmens

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Gewichtung der Gründe

Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Gründe für die Kündigung zu analysieren und zu gewichten. Überlegen Sie, ob es mögliche Lösungsansätze gibt, bevor Sie sich endgültig für die Kündigung entscheiden.

Möglichkeiten, um eine Kündigung herbeizuführen

Mit dem Arbeitgeber sprechen

Suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und teilen Sie Ihre Gedanken und Bedenken hinsichtlich Ihrer Arbeitsplatzsituation mit. Sprechen Sie offen über Ihre Unzufriedenheitpersönliche Ziele oder eventuelle Verbesserungsvorschläge. Manchmal kann ein offenes Gespräch dazu führen, dass der Arbeitgeber Ihre Sichtweise besser versteht und Lösungen anbietet.

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Fehlverhalten provozieren

Obwohl dies ein risikoreicher Ansatz ist, könnten Sie versuchen, Fehlverhalten oder Verhaltensweisen zu provozieren, wie z.B. das nicht ordnungsgemäße Erfüllen Ihrer Arbeitsaufgaben, die Ihren Arbeitgeber veranlassen könnten, eine Kündigung auszusprechen. Es ist wichtig zu beachten, dass dies ethisch fragwürdig ist und sowohl rechtliche als auch berufliche Konsequenzen haben kann. Vor einer solchen Vorgehensweise sollten alle Risiken sorgfältig abgewogen werden.

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Freiwillige / unbezahlte Freistellung

Eine andere Option könnte darin bestehen, Ihren Arbeitgeber um eine vorübergehende Freistellung oder unbezahlte Freizeit zu bitten. Dies könnte Ihnen Zeit geben, um über Ihre beruflichen Ziele und Optionen nachzudenken und gegebenenfalls nach neuen Karrieremöglichkeiten zu suchen.

Arbeitslosengeld bei Kündigung

Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung

  • Sperrfrist: Bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag beträgt die Sperrfrist in der Regel 12 Wochen. Dies bedeutet, dass Sie während dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten.

  • Anrechnung von Urlaubsanspruch: Während der Sperrfrist kann der noch nicht in Anspruch genommene Urlaubsanspruch nicht direkt auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, allerdings kann er unter bestimmten Umständen die Dauer der Sperrfrist beeinflussen.

  • Zumutbarkeitskriterien: Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie aktiv und nachweisbar Aufwendungen unternehmen, um eine neue Beschäftigung zu finden. Sie müssen in der Regel jede zumutbare Beschäftigung annehmen.

Arbeitslosengeld bei Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Keine Sperrfrist: Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber wird in der Regel keine Sperrfrist verhängt. Sie haben in der Regel Anspruch auf sofortigen Bezug von Arbeitslosengeld.

  • Berechnung des Arbeitslosengeldes: Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach den Beiträgen, die während der Beschäftigung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Dieser Betrag beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettolohns (67 % für Arbeitnehmer mit Kindern).

  • Beitragssätze: Der aktuelle Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 % des Bruttoeinkommens (Stand 2024). Dieser Betrag wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

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Arbeitslosengeld ohne Sperre

In den meisten Fällen führt eine Eigenkündigung zu einer Sperrfrist, während der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Diese Sperrfrist beträgt in der Regel 12 Wochen und wird aufgrund des Vorliegens einer eigenen Kündigung verhängt. Die Idee dahinter ist, dass die Arbeitslosenversicherung Menschen unterstützt, die unverschuldet arbeitslos geworden sind und durch den Kündigungsschutz vor ungerechtfertigten Entlassungen geschützt werden sollen.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die es ermöglichen, eine Sperrfrist bei einer Eigenkündigung zu umgehen und dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Hier sind einige Konstellationen, in denen eine Eigenkündigung ohne Sperre möglich sein kann:

  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Wenn Sie nachweisen können, dass die Arbeitsbedingungen oder das Verhalten des Arbeitgebers für Sie unzumutbar sind und Ihre Gesundheit oder Ihr Wohlbefinden gefährden, kann dies als triftiger Grund für eine Eigenkündigung gelten. Es ist wichtig, dass Sie diese Umstände nachweisbar machen können und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen.

  • Stellenwechsel innerhalb des Unternehmens: Wenn Sie innerhalb desselben Unternehmens eine andere, zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit annehmen wollen, kann eine Eigenkündigung ohne Sperrfrist möglich sein. Dies setzt voraus, dass der neue Job eine adäquate und zumutbare Alternative zur aktuellen Position darstellt und keine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen mit sich bringt.

  • Mobbing oder Belästigung: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie am Arbeitsplatz gemobbt oder belästigt wurden und dies Ihre psychische oder physische Gesundheit erheblich beeinträchtigt hat, kann dies ebenfalls als triftiger Grund für eine Eigenkündigung anerkannt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt werden können und individuelle Nachweise erforderlich sein können.

Hinweis

Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine Eigenkündigung als Mittel zur Umgehung von Sperrfristen beim Arbeitslosengeld ein heikles Thema ist. Eine Eigenkündigung sollte immer wohlüberlegt und als letzter Ausweg betrachtet werden, nachdem alle anderen Optionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zur Lösung der Probleme ausgeschöpft wurden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Arbeitsrechtsexperten oder die zuständige Arbeitsagentur konsultieren, um verlässlichen Rat und Unterstützung zu erhalten.

So schnell wie möglich das Unternehmen verlassen

Wenn Sie schnell aus dem Unternehmen austreten möchten, gibt es verschiedene Tricks und Möglichkeiten, je nach Ihren individuellen Umständen und der Art der Kündigung.

Hier sind einige Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen:

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei der beide Parteien einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden. Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie eine schnellere Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreichen, da die in der Regel geltenden Kündigungsfristen umgangen werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einem Aufhebungsvertrag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und die Sperrfrist greift.

Wichtig: Bei einem Aufhebungsvertrag haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung.

LesetippKündigung mit Aufhebungsvertrag

Fristlose Kündigung

In Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers vorliegt oder das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgesetzt werden kann. Eine fristlose Kündigung sollte jedoch gut begründet und rechtlich abgesichert sein.

LesetippFristlose Kündigung – Gründe, Rechte & Pflichten

Sonderkündigungsrecht

In einigen Fällen gibt es besondere Gründe für eine außerordentliche Kündigung, wie zum Beispiel in schweren Fällen von Mobbing oder Diskriminierung. In solchen Situationen sollten Sie sich an einen Arbeitsrechtsexperten wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten und Auswirkungen zu klären.

Kündigungsfristen

Falls eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, gelten Kündigungsfristen, die je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind.

Hier sind die Zeiträume:

  • Weniger als 6 Monate Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen Kündigungsfrist.

  • 6 Monate bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat Kündigungsfrist.

  • 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate Kündigungsfrist.

  • 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Monatsende.

  • 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Monatsende.

  • 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Monatsende.

  • 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Monatsende.

  • 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Monatsende.

Diese Fristen können durch Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarungen abweichend geregelt sein.

Tipps für einen sauberen Abgang

  1. Seien Sie ehrlich: Kommunizieren Sie Ihre Entscheidung ehrlich und klar. Vermeiden Sie Unklarheiten oder falsche Angaben, sowohl in Ihrem Kündigungsschreiben als auch in Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber.

  2. Bleiben Sie professionell: Behalten Sie auch während des Kündigungsprozesses einen professionellen Umgangston und Verhalten bei. Vermeiden Sie negative oder abwertende Kommentare über das Unternehmen, Vorgesetzte oder Kollegen, selbst wenn Sie unzufrieden sind.

  3. Kündigung als letzter Ausweg: Kündigen Sie nur dann selbst, wenn alle anderen Optionen zur Verbesserung der Situation ausgeschöpft sind. Eine Eigenkündigung sollte gut durchdacht und als letzten Ausweg betrachtet werden, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren.

  4. Einhaltung der Kündigungsfrist: Halten Sie sich an die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag. Dies zeigt Respekt gegenüber Ihrem Arbeitgeber und ermöglicht eine geordnete Übergabe Ihrer Aufgaben.

  5. Übernahme von Verantwortung: Übernehmen Sie bis zum letzten Tag Ihrer Beschäftigung Verantwortung für Ihre Aufgaben und Projekte. Bemühen Sie sich, Ihren Arbeitsbereich ordentlich zu übergeben und sicherzustellen, dass keine offenen Lücken zurückbleiben.

  6. Abschied mit Würde: Verabschieden Sie sich von Ihren Kollegen und Vorgesetzten mit Würde und Dankbarkeit. Zeigen Sie Anerkennung für die Zusammenarbeit und wünschen Sie allen das Beste für die Zukunft.

LesetippAbschiedsworte an Kollegen

Fazit

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein einschneidender Schritt, der gut überlegt sein sollte. Mit den richtigen Tipps und einer sorgfältigen Planung können Sie sich kündigen lassen, ohne selbst kündigen zu müssen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um neue berufliche Chancen zu erkunden und gestärkt aus der Situation hervorzugehen.

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Fragen und Antworten

Kann ich den Arbeitgeber bitten, mir zu kündigen?

Ja, es ist möglich, den Arbeitgeber darum zu bitten, dass er Ihnen kündigt. Es ist wichtig, dies in einem offenen und professionellen Gespräch anzusprechen und Ihre Gründe klar zu kommunizieren. Es gibt jedoch keine Garantie, dass der Arbeitgeber Ihrem Wunsch nachkommt. Es ist ratsam, sich auf mögliche Konsequenzen vorzubereiten, wie eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Was passiert, wenn ich mich kündigen lasse?

Wenn Sie sich selbst kündigen, verlassen Sie das Unternehmen auf eigene Initiative. Dies kann verschiedene Konsequenzen haben, wie eine mögliche Sperrfrist beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Ansprüchen auf Abfindung oder andere Leistungen. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Bestimmungen und individuellen Umstände zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung einzuholen.

Disclaimer

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