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Ordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung: Rechtliche Vorgaben und Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die ordentliche Kündigung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Sie ermöglicht sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, ein bestehendes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung bestimmter Vorgaben und Fristen zu beenden.

In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen sowie die unterschiedlichen Aspekte und Varianten der ordentlichen Kündigung. Zudem geben wir praktische Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie sie mit einer Kündigung umgehen sollten.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen beendet wird. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen und ist im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung an bestimmte Fristen gebunden.

Zeitpunkt und Rahmenbedingungen

Eine ordentliche Kündigung kann grundsätzlich jederzeit ausgesprochen werden, sofern die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Entscheidend ist, dass die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sowie weitere relevante arbeitsrechtliche Regelungen beachtet werden.

Rechtliche Vorgaben für die ordentliche Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer in Deutschland vor willkürlichen Kündigungen.

Es gilt, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat,

  • der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Zweck des KSchG ist es, sicherzustellen, dass Kündigungen nur aus gerechtfertigten Gründen erfolgen und soziale Härten vermieden werden.

Abfindungen nach § 1a KSchG

§ 1a KSchG sieht vor, dass Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr erhalten können, wenn sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Diese Regelung soll eine schnelle und einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses fördern. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf den Abfindungsanspruch hinweist.

Kündigungsgründe

Personenbedingte Kündigung

Diese Art der Kündigung liegt vor, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen, die ihn daran hindern, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein häufiges Beispiel ist die krankheitsbedingte Kündigung. Weitere Gründe können mangelnde fachliche Eignung oder der Verlust notwendiger Erlaubnisse sein.

Verhaltensbedingte Kündigung

Hierbei sind die Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers zu suchen, beispielsweise bei Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten oder strafbaren Handlungen. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert in der Regel vorherige Abmahnungen. Diese dienen als Warnung und geben dem Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu ändern.

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen. Wichtig ist dabei die Sozialauswahl, die nach den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung erfolgt. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die sozialen Aspekte bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Betriebsbedingte Gründe können beispielsweise Auftragsmangel, Betriebsschließungen oder Rationalisierungsmaßnahmen sein.

EuGH-Urteile und aktuelle Entwicklungen

Es ist auch wichtig, aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen, die das deutsche Arbeitsrecht beeinflussen können. Beispielsweise haben Urteile zur Arbeitszeiterfassung und zum Datenschutz am Arbeitsplatz weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Kündigungen und die Pflichten des Arbeitgebers.

Kündigungsfristen und Formalien

Die Fristen für eine ordentliche Kündigung ergeben sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 622 BGB. Sie variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Position des Mitarbeiters. Es ist wichtig zu beachten, dass Tarifverträge abweichende Regelungen vorsehen können, die dann Vorrang haben.

Typische gesetzliche Fristen sind:

  • Zwei Wochen während der Probezeit,

  • Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende bei bis zu zwei Jahren Betriebszugehörigkeit,

  • Ein Monat zum Monatsende bei mehr als zwei Jahren Betriebszugehörigkeit,

  • Zwei Monate zum Monatsende bei fünf Jahren Betriebszugehörigkeit,

  • Drei Monate zum Monatsende bei acht Jahren Betriebszugehörigkeit,

  • Vier Monate zum Monatsende bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit,

  • Fünf Monate zum Monatsende bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit,

  • Sechs Monate zum Monatsende bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit,

  • Sieben Monate zum Monatsende bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Schriftform und Beendigungszeitpunkt

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Der genaue Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses muss im Kündigungsschreiben klar angegeben sein. Zudem ist die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden erforderlich. Die Schriftform der Kündigung ist zwingend erforderlich, und eine elektronische Form (z. B. E-Mail) ist nicht ausreichend.

Lesetipp: Kündigung von Arbeitgeber erhalten

Sonderkündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmer

Einige Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz, beispielsweise:

  • Schwangere

  • Schwerbehinderte

  • Auszubildende

  • Eltern in Elternzeit

  • Betriebsratsmitglieder

  • Datenschutzbeauftragte

  • Personen in Pflegezeit

Dieser besondere Kündigungsschutz zielt darauf ab, schutzbedürftige Gruppen vor sozialer Härte zu bewahren. Beispielsweise dürfen Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Entbindung nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Schwerbehinderte genießen ebenfalls besonderen Schutz, da ihre Beschäftigung oft zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt.

Die Rolle des Betriebsrats

Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser vor einer Kündigung angehört werden. Bei Missachtung dieser Pflicht kann die Kündigung unwirksam sein. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, um zu einer ordentlichen Kündigung Stellung zu nehmen. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren und sicherzustellen, dass Kündigungen gerechtfertigt und sozial verträglich sind.

Abmahnung und Kündigung

Wann braucht es keine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist in der Regel erforderlich, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. Ausnahmen bestehen bei schwerwiegenden Verstößen, wie etwa Straftaten. In solchen Fällen kann der Vertrauensverlust so groß sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Lesetipp: Fristlose Kündigung

Korrekte Abmahnung und notwendige Schritte

Eine Abmahnung muss formale Voraussetzungen erfüllen und dem Arbeitnehmer klar und verständlich aufzeigen, welches Fehlverhalten gerügt wird und welche Konsequenzen bei Wiederholung drohen.

Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und die folgenden Elemente enthalten:

  • Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens,

  • Aufforderung zur Unterlassung des Fehlverhaltens,

  • Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei Wiederholung (z. B. Kündigung).

Lesetipp: Wann ist eine Abmahnung ungültig?

Diskriminierung nach AGG

Kündigungen können auch aufgrund von Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Kündigung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt.

Arbeitgeberpflichten bei der Kündigung

Mehrere Arbeitnehmer und besondere Vorschriften

Arbeitgeber müssen bestimmte Pflichten erfüllen, insbesondere, wenn mehrere Arbeitnehmer betroffen sind. Dazu gehören die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats und die Einhaltung von Kündigungsfristen. Bei Massenentlassungen (mehr als 10 % der Belegschaft oder mehr als 30 Arbeitnehmer) sind zusätzliche Anforderungen gemäß §§ 17 ff. KSchG zu beachten. Insbesondere muss der Arbeitgeber die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen und mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln.

Rechte des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer sollten bei Erhalt einer Kündigung die gesetzlichen Regelungen prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, wenn formale Fehler vorliegen oder die Kündigung unrechtmäßig erscheint. Arbeitnehmer haben drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um gegen diese vor dem Arbeitsgericht Klage zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung automatisch wirksam, auch wenn sie möglicherweise unrechtmäßig war.

Inhalt der Kündigung und Abfindung

Eine ordentliche Kündigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Kündigungsgrund,

  • Kündigungsfrist,

  • Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses.

Eine fehlerhafte Kündigung kann zu ihrer Unwirksamkeit führen. Daher ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig angegeben werden.

Abfindung

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Ausnahmen bestehen bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß § 1a KSchG. In der Praxis werden jedoch häufig Abfindungen ausgehandelt, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Alternativen zur ordentlichen Kündigung

Außerordentliche Kündigung und Sonderfälle

In bestimmten Situationen können außerordentliche Kündigungen oder andere Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommen, wenn die ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Beispiele sind schwere Pflichtverletzungen oder Straftaten am Arbeitsplatz.

Aufhebungsvertrag

Eine weitere Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag. Hierbei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag bietet den Vorteil, dass beide Seiten die Bedingungen der Beendigung, einschließlich Abfindungen und Kündigungsfristen, frei vereinbaren können. Beim Aufhebungsvertrag ist zu beachten, dass dieser eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann, wenn er ohne wichtigen Grund abgeschlossen wird. Arbeitnehmer sollten sich daher gut beraten lassen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Tipps für Arbeitgeber

Empfehlungen für den Umgang mit ordentlichen Kündigungen:

  • Gründliche Information über die rechtlichen Vorgaben,

  • Konsultation eines Anwalts vor Ausspruch der Kündigung,

  • Sorgfältige Dokumentation aller relevanten Schritte und Entscheidungen.

Arbeitgeber sollten sich vor einer Kündigung genau über die rechtlichen Vorgaben informieren und alle notwendigen Schritte sorgfältig planen und dokumentieren. Dies hilft, rechtliche Risiken zu minimieren und eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

Tipps für Arbeitnehmer

Vorsorgemaßnahmen und Reaktion auf Kündigungen:

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte,

  • Holen Sie rechtlichen Rat ein,

  • Prüfen Sie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.

Arbeitnehmer sollten sich bei Erhalt einer Kündigung nicht überstürzt zu einer Entscheidung drängen lassen. Eine gründliche Prüfung der Kündigung und die Konsultation eines Anwalts können helfen, ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen.

Fazit

Die ordentliche Kündigung ist ein komplexes Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Herausforderungen stellt. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen können beide Parteien ihre Interessen wahren und unnötige Konflikte vermeiden. Arbeitgeber sollten insbesondere die gesetzlichen Vorgaben und Fristen beachten, während Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und gegebenenfalls durchsetzen sollten.

Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die sorgfältige Planung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicherstellen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fair und rechtmäßig erfolgt. Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten ist dabei der Schlüssel zu einer erfolgreichen und konfliktfreien Abwicklung.

Fragen und Antworten

Was versteht man unter einer ordentlichen Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen beendet wird.

Wann darf man ordentlich gekündigt werden?

Eine ordentliche Kündigung ist zulässig, wenn:

  • Die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

  • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht greift oder die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, beispielsweise bei betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen.

  • Kein besonderer Kündigungsschutz besteht (z. B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder).

Was ist bei einer ordentlichen Kündigung zu beachten?

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

  • Schriftform der Kündigungserklärung.

  • Angabe des Beendigungsdatums.

  • Gegebenenfalls Anhörung des Betriebsrats.

  • Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes und eventueller besonderer Kündigungsschutzregelungen.

Was bedeutet ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag?

Eine ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis durch eine der Parteien unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen beendet werden kann. Die Fristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und sind in der Regel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt.

Wann kann ordentlich gekündigt werden?

Eine ordentliche Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden, sofern die vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden. Zusätzlich müssen die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes und eventuell bestehender Sonderkündigungsschutz beachtet werden.

Disclaimer

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Bild: (© ferkelraggae – stock.adobe.com)

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