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Mindestlohn 2027: 14,60 Euro pro Stunde und 633 Euro Minijob-Grenze

Ab 1. Januar 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 Euro brutto pro Stunde. Was das im Monat bedeutet, wie die Minijob-Grenze auf 633 Euro steigt und wer ausgenommen ist.

HeroJob-Redaktion
· 4 Min. Lesezeit
Dieser Text wurde mit KI erstellt.

Das Wichtigste in Kürze

14,60 € Mindestlohn pro Stunde ab 2027
2.530 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden
633 € Minijob-Grenze im Monat
  • 70 Cent mehr als 2026: Der Mindestlohn steigt von 13,90 auf 14,60 Euro, rund 5 Prozent.
  • Gilt fast für alle ab 18: auch im Minijob, in Teilzeit und für Rentner mit Nebenjob.
  • Ausnahmen: Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
  • Kein Antrag nötig: Der Mindestlohn steigt automatisch – prüfe aber deine Lohnabrechnung im Januar 2027.

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 14,60 Euro brutto pro Stunde. Im Jahr 2026 liegt er bei 13,90 Euro. Mit der Erhöhung steigt automatisch auch die Minijob-Grenze: Minijobber dürfen ab 2027 bis zu 633 Euro im Monat verdienen, statt bisher 603 Euro. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung der Bundesregierung, die den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 umsetzt.

Hier erfährst du, was der neue Mindestlohn im Monat bedeutet, wie viele Stunden du im Minijob arbeiten darfst, wer vom Mindestlohn ausgenommen ist und was du zum Jahreswechsel prüfen solltest.

Mindestlohn 2027 auf einen Blick

Die Lohnuntergrenze steigt in zwei Schritten: zuerst zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro, dann zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Insgesamt sind das 13,88 Prozent mehr als 2025.

Jahr

Mindestlohn pro Stunde

Minijob-Grenze im Monat

Vollzeit brutto im Monat (40 Stunden)

2025

12,82 Euro

556 Euro

2.222,13 Euro

2026

13,90 Euro

603 Euro

2.409,33 Euro

2027

14,60 Euro

633 Euro

2.530,67 Euro

Die Monatswerte für Vollzeit gehen von 40 Wochenstunden aus. Das sind im Durchschnitt 173,33 Stunden im Monat (40 Stunden × 13 Wochen ÷ 3 Monate).

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn 2027 beträgt 14,60 Euro pro Stunde. Gegenüber 2026 ist das ein Plus von 70 Cent oder rund 5 Prozent. Der Betrag ist ein Bruttostundenlohn: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gehen noch davon ab.

Der Mindestlohn gilt für fast alle Beschäftigten ab 18 Jahren, egal ob du in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob arbeitest. Auch die Branche spielt keine Rolle. In manchen Branchen gibt es zusätzlich tarifliche Branchenmindestlöhne, die höher liegen können. Dann gilt für dich der höhere Betrag.

Mindestlohn 2027 im Monat: brutto und netto

Wie viel am Monatsende übrig bleibt, hängt von deiner Arbeitszeit und deinen persönlichen Abzügen ab. So rechnest du deinen Bruttoverdienst selbst aus:

Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3 = Bruttoverdienst im Monat

  • Vollzeit mit 40 Stunden: 14,60 Euro × 173,33 Stunden = 2.530,67 Euro brutto

  • Vollzeit mit 38,5 Stunden: rund 2.435,77 Euro brutto

  • Teilzeit mit 20 Stunden: rund 1.265,33 Euro brutto

Netto bleibt deutlich weniger. Eine Beispielrechnung für Vollzeit (Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer) kommt auf knapp 1.790 Euro netto im Monat. Der Wert ist nur eine Orientierung, weil die Steuer- und Beitragswerte für 2027 noch nicht vollständig feststehen. Wie du aus einem festen Monatsgehalt deinen Stundenlohn ermittelst, zeigt unser Ratgeber Stundenlohn bei Festgehalt berechnen.

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Was der Mindestlohn 2027 für Minijobs bedeutet

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze. Sie wird so berechnet, dass eine Beschäftigung von zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn möglich bleibt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, also 633 Euro im Monat oder 7.596 Euro im Jahr.

Bei 14,60 Euro pro Stunde sind damit höchstens rund 43 Stunden im Monat möglich, also etwa zehn Arbeitsstunden pro Woche. Wichtig für den Jahreswechsel: Wer 2026 einen festen Minijob-Verdienst von 603 Euro für rund 43 Stunden im Monat hat, liegt ab Januar 2027 unter dem Mindestlohn. Dein Arbeitgeber muss dann den Lohn anheben oder die Arbeitszeit senken.

Was beim Überschreiten der Grenze gilt, wie mehrere Minijobs zusammengerechnet werden und welche Abgaben 2027 auf Arbeitgeber zukommen, erklären wir ausführlich im Beitrag Minijob 2027. Du suchst einen Nebenverdienst in deiner Nähe? Auf HeroJob findest du aktuelle Minijobs und Aushilfsjobs.

Fiktive Person hält am Küchentisch eine Lohnabrechnung neben einem Taschenrechner und einer Kaffeetasse. KI generiert

Für wen gilt der Mindestlohn – und wer ist ausgenommen?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es für:

  • Auszubildende: Für sie gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung. Wer 2027 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Ausbildungsjahr mindestens 764 Euro im Monat, im zweiten 902 Euro, im dritten 1.031 Euro und im vierten 1.070 Euro.

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

  • Praktikantinnen und Praktikanten in einem Pflichtpraktikum sowie in freiwilligen Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten.

  • Ehrenamtlich Tätige und Selbstständige, weil sie keine Arbeitnehmer sind.

Für Minijobber, Saisonkräfte, Rentner mit Nebenjob und Studierende gilt der Mindestlohn dagegen ganz normal.

Was du zum Jahreswechsel prüfen solltest

Der Mindestlohn steigt automatisch, einen Antrag musst du nicht stellen. Trotzdem lohnt sich ein kurzer Check:

  1. Lohnabrechnung Januar 2027: Liegt dein Stundenlohn bei mindestens 14,60 Euro? Teile dazu deinen Bruttoverdienst durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden.

  2. Arbeitszeit im Minijob: Passen Verdienst und Stunden noch unter die Grenze von 633 Euro?

  3. Überstunden und Pauschalen: Auch unbezahlte Mehrarbeit drückt deinen tatsächlichen Stundenlohn.

  4. Zahltag: Wann dein Lohn spätestens auf dem Konto sein muss, erklären wir in Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Zahlt dein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn, kannst du die Differenz einfordern. Im Ernstfall musst du ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen; Gewerkschaftsmitglieder bekommen dabei rechtliche Unterstützung. Zuständig für Kontrollen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums erreichst du unter 030 60 28 00 28 (montags bis donnerstags 8 bis 17 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr). Arbeitgeber müssen bei Minijobs und in bestimmten Branchen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aufzeichnen und diese Unterlagen zwei Jahre aufbewahren. Verstöße gegen den Mindestlohn können mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Wie geht es nach 2027 weiter?

Die Mindestlohnkommission schlägt alle zwei Jahre eine Anpassung vor. Stimmberechtigt sind Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, dazu kommen beratende Mitglieder aus der Wissenschaft. Die Kommission orientiert sich unter anderem an der Tarifentwicklung und an der wirtschaftlichen Lage. Ihr nächster Beschluss steht bis Ende Juni 2027 an und betrifft den Mindestlohn ab 2028. Ob und wie stark der Mindestlohn 2028 steigt, ist also noch offen. Ein Mindestlohn von 15 Euro ist bisher nicht beschlossen.

Häufige Fragen

Der Mindestlohn ist immer ein Bruttostundenlohn. 2027 sind das 14,60 Euro brutto pro Stunde, von denen noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.
Bei 40 Wochenstunden sind es 2027 rund 2.530,67 Euro brutto im Monat. Netto bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer knapp 1.790 Euro.
Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Verdienstgrenze im Minijob bei 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr.
Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf mindestens 14,60 Euro pro Stunde. Deshalb darfst du 2027 im Minijob höchstens rund 43 Stunden im Monat arbeiten, wenn du genau den Mindestlohn bekommst.

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