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Minijob 2027: Verdienstgrenze 633 Euro und was sich ändert
Ab 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Wie viele Stunden du arbeiten darfst, was beim Überschreiten gilt und welche Abgaben sich ändern.
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Das Wichtigste in Kürze
- Für dich fast abgabenfrei: Nur 3,6 Prozent Rentenbeitrag, und davon kannst du dich befreien lassen.
- Mehrere Minijobs zählen zusammen: Liegst du insgesamt über 633 Euro, werden alle sozialversicherungspflichtig.
- Neben dem Hauptjob: Ein Minijob bleibt abgabenfrei, jeder weitere wird zum Hauptjob addiert.
- Teurer für Arbeitgeber: Die Krankenversicherungs-Pauschale steigt, eine höhere Pauschsteuer ist geplant.
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Ab dem 1. Januar 2027 darfst du im Minijob bis zu 633 Euro im Monat verdienen. 2026 liegt die Minijob-Grenze noch bei 603 Euro. Der Grund ist der höhere gesetzliche Mindestlohn: Er steigt zum Jahreswechsel von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde, und die Verdienstgrenze wächst automatisch mit. Für dich als Minijobber bleibt der Minijob in der Regel steuer- und abgabenfrei. Arbeitgeber zahlen dagegen ab 2027 höhere Pauschalbeiträge.
Hier liest du, wie die neue Grenze berechnet wird, wie viele Stunden du arbeiten darfst, was beim Überschreiten passiert und welche Regeln für Rentner, Studierende und mehrere Minijobs gelten.
Minijob 2027 auf einen Blick
Wert | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 Euro pro Stunde | 14,60 Euro pro Stunde |
Minijob-Grenze im Monat | 603 Euro | 633 Euro |
Minijob-Grenze im Jahr | 7.236 Euro | 7.596 Euro |
Arbeitszeit zum Mindestlohn | rund 43 Stunden im Monat | rund 43 Stunden im Monat |
Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 bis 2.000 Euro | 633,01 bis 2.000 Euro |
Krankenversicherung, Pauschale des Arbeitgebers (gewerblich) | 13 Prozent | 14,6 Prozent plus Ø-Zusatzbeitrag, nach Schätzung 17,5 Prozent |
Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2027?
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2027 bei 633 Euro im Monat. Seit Oktober 2022 ist sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Verdienstgrenze soll immer so hoch sein, dass du zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten kannst. Die Formel steht in § 8 SGB IV:
Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro
Für 2027 ergibt das 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet also 633 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 7.596 Euro. Entscheidend ist der Jahresdurchschnitt: Verdienst du in einem Monat etwas mehr und in einem anderen weniger, bleibt es ein Minijob, solange du im Jahr nicht über 7.596 Euro kommst. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen dabei mit, wenn du einen Anspruch darauf hast.
Was der höhere Mindestlohn für deinen Stundenlohn und dein Monatsgehalt bedeutet, liest du in unserem Beitrag Mindestlohn 2027.
Wie viele Stunden darfst du 2027 im Minijob arbeiten?
Wie viele Arbeitsstunden in die Minijob-Grenze passen, hängt von deinem Stundenlohn ab. Je höher der Lohn, desto weniger Stunden sind möglich:
Stundenlohn | Höchstens pro Monat (bei 633 Euro) |
|---|---|
14,60 Euro (Mindestlohn) | rund 43 Stunden |
15,00 Euro | rund 42 Stunden |
16,00 Euro | rund 39 Stunden |
18,00 Euro | rund 35 Stunden |
Wichtig zum Jahreswechsel: Beim Mindestlohn bleibt die mögliche Stundenzahl ungefähr gleich, weil Lohn und Grenze gemeinsam steigen. Viele Minijob-Verträge nennen aber einen festen Monatslohn und feste Stunden. Wer 2026 für 603 Euro rund 43 Stunden im Monat arbeitet, liegt ab Januar 2027 unter dem Mindestlohn. Dann muss der Arbeitgeber entweder den Lohn auf bis zu 633 Euro anheben oder die Stunden reduzieren. Prüfe deshalb deine erste Lohnabrechnung im neuen Jahr.
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Minijob-Grenze überschritten: Was passiert dann?
Nicht jedes Überschreiten beendet deinen Minijob. Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, zum Beispiel wenn du kurzfristig für eine kranke Kollegin einspringst. Das gilt für höchstens zwei Kalendermonate innerhalb von zwölf Monaten. In diesen Monaten darfst du bis zum Doppelten der Monatsgrenze verdienen, 2027 also bis zu 1.266 Euro.
Planbare Mehrarbeit zählt nicht als gelegentlich. Liegst du regelmäßig über 633 Euro, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Job. Bis 2.000 Euro im Monat bist du dann im Übergangsbereich, oft Midijob genannt. Dort zahlst du reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung, die mit dem Verdienst langsam ansteigen.
Mehrere Minijobs und Minijob neben dem Hauptjob
Hast du mehrere Minijobs, werden die Verdienste zusammengerechnet. Bleibst du insgesamt bei höchstens 633 Euro im Monat, sind alle Jobs Minijobs. Liegst du zusammen darüber, werden alle sozialversicherungspflichtig.
Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob (Hauptbeschäftigung), darfst du daneben einen Minijob ausüben, ohne dass er mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird. Jeder weitere Minijob wird dagegen zum Hauptjob addiert und ist dann beitragspflichtig. Gib im Personalfragebogen immer an, welche anderen Jobs du hast. Dein Arbeitgeber braucht die Angaben für die richtige Beurteilung und die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, der zentralen Einzugsstelle für alle Minijobs.
Abgaben 2027: Was ändert sich für Minijobber und Arbeitgeber?
Für dich als Minijobber
Für dich bleibt der Minijob 2027 in der Regel steuer- und abgabenfrei. Die einzige Ausnahme ist die Rentenversicherung: Im gewerblichen Minijob bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlst einen Eigenanteil von 3,6 Prozent deines Verdienstes, solange der Rentenbeitragssatz wie geplant bei 18,6 Prozent bleibt. Bei 633 Euro sind das rund 23 Euro im Monat. Im Privathaushalt liegt dein Eigenanteil bei 13,6 Prozent, weil der Arbeitgeber dort nur 5 Prozent zahlt.
Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür reichst du einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber ein. Überleg dir das gut: Mit den Beiträgen sammelst du Wartezeiten und Ansprüche in der gesetzlichen Rente, zum Beispiel für Reha-Leistungen oder die Erwerbsminderungsrente.
Für Arbeitgeber
Für gewerbliche Arbeitgeber wird der Minijob 2027 teurer. Die wichtigsten Pauschalabgaben (Stand: Oktober 2026):
Krankenversicherung: Die Pauschale steigt laut beschlossenem Gesetz von 13 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Diesen legt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 fest. Nach der Schätzung vom Oktober 2026 (2,9 Prozent) ergibt das 17,5 Prozent.
Rentenversicherung: 15 Prozent, unverändert.
Pauschalsteuer (Pauschsteuer): 2 Prozent. Die Bundesregierung will sie auf 5 Prozent anheben. Das steht im Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, über den Bundestag und Bundesrat noch entscheiden.
Dazu kommen Umlagen für Krankheit und Mutterschaft, die Insolvenzgeldumlage und die Unfallversicherung.
Im Privathaushalt bleibt es günstiger: Die Pauschalen für Kranken- und Rentenversicherung liegen bei je 5 Prozent, die Krankenversicherungs-Pauschale ändert sich dort nicht. Angemeldet wird über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale.
Werden Minijobs abgeschafft?
Nein, eine Abschaffung ist nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat 2026 empfohlen, den Sonderstatus von Minijobs zu beenden. Das ist bisher nur eine Empfehlung ohne Gesetzentwurf. Auch eine Pflegeversicherungs-Pauschale für Arbeitgeber ist erst im Entwurf und frühestens für 2028 vorgesehen.
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Minijob 2027 für Rentner, Studierende und Schüler
Rentner: Wer eine Altersrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, die frühere Hinzuverdienstgrenze ist weggefallen. Ob der Job ein Minijob bleibt, entscheidet für Rentner mit Minijob deshalb allein die Grenze von 633 Euro. Hast du die Regelaltersgrenze erreicht und beziehst eine Vollrente, bist du im Minijob rentenversicherungsfrei und zahlst keinen Eigenanteil. Der Arbeitgeber zahlt seine Pauschale trotzdem. Bei einer Erwerbsminderungsrente gelten dagegen eigene Grenzen, hier solltest du dich vorher bei der Rentenversicherung beraten lassen.
Studierende: Der Minijob ist für viele Studierende die einfachste Lösung. In der Familienversicherung der Eltern bleibst du in der Regel, solange du die Minijob-Grenze einhältst. Willst du nur in den Semesterferien arbeiten, kann auch eine kurzfristige Beschäftigung passen: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, dafür ohne Verdienstgrenze.
Schüler: Auch Schülerinnen und Schüler können einen Minijob haben. Unter 18 Jahren gelten aber die Regeln des Jugendarbeitsschutzes, etwa zu Arbeitszeiten und Pausen. Den gesetzlichen Mindestlohn bekommen Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht automatisch.
Deine Rechte im Minijob
Minijobber sind Arbeitnehmer wie alle anderen. Du hast deshalb dieselben Rechte wie Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit:
Bezahlter Urlaub: Dein Anspruch richtet sich nach deinen Arbeitstagen. Arbeitest du an zwei Tagen pro Woche, stehen dir mindestens acht Urlaubstage im Jahr zu.
Lohn bei Krankheit: Nach vier Wochen im Job zahlt der Arbeitgeber deinen Lohn bis zu sechs Wochen weiter.
Feiertage: Fällt dein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, bekommst du den Lohn trotzdem.
Kündigung: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und, je nach Betriebsgröße, auch der Kündigungsschutz.
Außerdem muss dein Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer deiner Arbeitszeit aufzeichnen und die Unterlagen zwei Jahre aufbewahren.
Checkliste: Was ab 2027 zu beachten ist
Stundenlohn prüfen: Ab Januar 2027 müssen es mindestens 14,60 Euro pro Stunde sein.
Stunden und Verdienst abgleichen: Passt dein Monatslohn noch zur Grenze von 633 Euro?
Weitere Jobs melden: Hast du einen zweiten Minijob oder einen Hauptjob, informiere deinen Arbeitgeber.
Rentenversicherung entscheiden: Willst du den Eigenanteil zahlen oder dich befreien lassen?
Neuen Job suchen: Passt dein aktueller Minijob nicht mehr, findest du auf HeroJob aktuelle Minijobs und Aushilfsjobs in deiner Nähe.
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