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Sie haben eine Bewerbung abgeschickt und kurz darauf die Eingangsbestätigung erhalten: „Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung.“ - Was bedeutet das genau?
In der Regel bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung an den richtigen Stellen angekommen ist und nun von den Personalern gesichtet wird.
In manchen Fällen kann es aber auch sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, bevor die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnen kann.
Wenn Sie die Nachricht „Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung“ erhalten, sollten Sie also nicht gleich verzweifeln. Es ist völlig normal, dass der Bewerbungsprozess einige Zeit in Anspruch nimmt.
„Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung“ – Häufig eine automatisch generierte Nachricht
Wenn Sie eine E-Mail erhalten, die besagt, dass „Ihre Bewerbung in Bearbeitung“ ist, sollten Sie wissen, dass dies in der Regel eine automatische Nachricht ist, die von den meisten Arbeitgebern verschickt wird.
Dies bedeutet nur, dass Ihre Bewerbung erfolgreich eingegangen ist und in der nächsten Runde der Prüfung sein wird. In diesem Stadium können Sie jedoch keine weiteren Schritte unternehmen, um Ihre Bewerbung voranzutreiben.
Es wird also ziemlich ruhig bleiben, bis Sie hören, ob Sie für ein Vorstellungsgespräch ausgewählt wurden oder nicht.
Typische Muster für eine Eingangsbestätigung
Hier zeigen wir Ihnen typische Eingangsbestätigungen, welche von Arbeitgebern häufig automatisiert, per E-Mail an Kandidaten nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen verschickt werden.
1. Muster
Sehr geehrte/r Max Mustermann,
vielen Dank für Ihre Bewerbung.
Wir haben Ihre Unterlagen erhalten und werden diese sorgfältig prüfen.
Sie werden in Kürze von uns hören.
Mit freundlichen Grüßen
Unternehmen XY GmbH
2. Muster
Sehr geehrte/r Max Mustermann,
unsere sorgfältige Sichtung und Auswertung aller eingegangenen Bewerbungen erfolgt schnellstmöglich.
Wir werden uns im Anschluss umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld.
Sollten Sie Rückfragen haben, dürfen Sie sich selbstverständlich erneut bei uns melden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Unternehmen XY GmbH
3. Muster
Sehr geehrte/r Max Mustermann,
wir haben Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer Organisation.
Wir beginnen nun umgehend mit der Durchsicht Ihrer Unterlagen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Unternehmen XY GmbH
Muss ich auf eine Eingangsbestätigung antworten?
Nein, Sie müssen auf eine Eingangsbestätigung nicht antworten. Dies ist lediglich eine automatische Nachricht, die Ihnen mitteilen soll, dass Ihre Bewerbung erfolgreich eingegangen ist und in Bearbeitung ist.
Muss ich auf jeden Fall warten, bis ich eine Antwort bekomme?
Nein, Sie müssen nicht warten. Wenn Sie sich jedoch für eine Stelle bewerben, die sehr begehrt ist und viele Bewerbungen erhält, kann es sinnvoll sein, abzuwarten und die Entscheidung der Personalabteilung abzuwarten.
In anderen Fällen können Sie versuchen, den Kontakt zu dem Unternehmen aufrechtzuerhalten oder sich nach anderen Stellen umzusehen.
Leider gibt es keine allgemeingültige Antwort darauf, da jedes Unternehmen unterschiedlich vorgeht. In der Regel sollten Sie aber innerhalb von 3 bis 6 Wochen eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung erhalten.
Bis dahin heißt es abwarten und Ruhe bewahren.
Es kann aber auch vorkommen, dass Sie über einen längeren Zeitraum nichts hören. In diesem Fall können Sie nach ein paar Wochen noch einmal nachfragen.
Fazit: „in Bearbeitung“ bedeutet: Ihre Bewerbung ist angekommen!
„Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung“ bedeutet, dass Ihre Bewerbung erfolgreich eingegangen ist und sich nun in der ersten Auswahlrunde befindet. In dieser Runde wird entschieden, welche Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
„Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung“ ist oftmals eine automatische Rückmeldung und ein gutes Zeichen für den weiteren Verlauf Ihrer Bewerbung!
Falls Sie also eine E-Mail mit dem Betreff „Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung“ erhalten, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Bewerbung tatsächlich bearbeitet wird.
Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten werden. In jedem Fall sollten Sie aber nach einigen Wochen noch einmal nachfragen, wie es mit Ihrer Bewerbung aussieht.