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Kündigung beim neuen Arbeitgeber verschweigen

Kündigung neuen Arbeitgeber verschweigen: Risiken und Chancen

Der Wechsel zu einer neuen Arbeitsstelle ist ein entscheidender Schritt in der beruflichen Laufbahn eines jeden Arbeitnehmers. Dabei stellt sich oft die Frage, wie man im Vorstellungsgespräch mit einer vorherigen Kündigung umgehen sollte.

Soll man diese offen ansprechen oder besser verschweigen?

In diesem Artikel beleuchten wir die Risiken und Chancen, die mit dem Verschweigen einer Kündigung beim neuen Arbeitgeber verbunden sind. Zudem geben wir hilfreiche Tipps, wie man eine Kündigung taktisch erklärt und was man in Bezug auf den Lebenslauf beachten sollte.

Warum die Kündigung begründen?

Zunächst einmal muss klargestellt werden, dass eine Kündigung nicht zwangsläufig begründet werden muss. Es gibt keine gesetzliche Auskunftspflicht darüber, warum ein Arbeitsverhältnis beendet wurde. Dem potenziellen neuen Arbeitgeber reicht in der Regel die Information, von wann bis wann man in einem bestimmten Unternehmen beschäftigt war. Doch eine Kündigung kann dennoch zu Erklärungsbedarf führen, insbesondere wenn sie im Lebenslauf als Bruch oder längere Lücke bemerkbar wird.

Hier stellt sich die Frage: Wie geht man damit um, ohne den eigenen Bewerbungsprozess zu gefährden?

Kündigung begründen: die 3 wichtigsten Regeln

Der erste Tipp bei der Bewerbung lautet: Treten Sie selbstbewusst auf. Eine Kündigung ist kein Grund, sich zu schämen, insbesondere wenn Sie diese ehrlich und professionell erklären können.

Hier sind die drei wichtigsten Regeln:

  1. Ehrlichkeit und Professionalität: Seien Sie ehrlich, aber behalten Sie stets Ihre Professionalität bei. Vermeiden Sie negative Äußerungen über Ihren vorherigen Arbeitgeber, auch wenn die Situation belastend war.

  1. Sachliche Begründung: Begründen Sie Ihre Kündigung sachlich und vermeiden Sie emotionale Erklärungen. Es geht darum, dem potenziellen Arbeitgeber zu zeigen, dass Sie die Kontrolle über Ihre berufliche Zukunft haben.

  1. Fokus auf die Zukunft: Lenken Sie die Aufmerksamkeit im Gespräch auf Ihre zukünftigen Pläne und Perspektiven. Zeigen Sie, dass Sie aus der vergangenen Situation gelernt haben und bereit sind, einen neuen, positiven Schritt zu machen.

Lesetipp: Jobwechsel begründen

Kündigung: Unwahrheit im Vorstellungsgespräch

Eine bewusste Lüge im Vorstellungsgespräch kann schwerwiegende Folgen haben. Zwar gibt es keine rechtliche Vorgabe, eine Kündigung im Vorstellungsgespräch aktiv zu kommunizieren, doch kann das Verschweigen oder Verdrehen der Wahrheit das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber erheblich stören. Besonders wenn der neue Arbeitgeber später herausfindet, dass wichtige Informationen verschwiegen wurden, könnte dies zu einer fristlosen Kündigung führen.

Risiken des Verschweigens

Das Verschweigen einer Kündigung mag zunächst verlockend erscheinen, insbesondere wenn die Umstände der Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses kompliziert waren.

Doch welche Risiken sind damit verbunden?

  • Verlust des Vertrauens: Wenn der neue Arbeitgeber im Nachhinein erfährt, dass eine Kündigung verschwiegen wurde, kann dies das Vertrauen zerstören und im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.

  • Schlechte Empfehlung: Sollte der neue Arbeitgeber in Kontakt mit dem vorherigen Arbeitgeber treten, kann eine schlechte Empfehlung die Situation zusätzlich verschärfen.

  • Rechtliche Konsequenzen: In einigen Fällen kann das bewusste Verschweigen relevanter Informationen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn falsche Angaben im Arbeitsvertrag gemacht wurden.

Lesetipp: Darf der neue Arbeitgeber beim alten anrufen?

Chancen einer offenen Kommunikation

Auf der anderen Seite kann eine ehrliche und professionelle Begründung der Kündigung im Vorstellungsgespräch auch Chancen bieten:

  • Vertrauensaufbau: Ehrlichkeit zeigt, dass Sie verantwortungsbewusst sind und Ihre Vergangenheit nicht verschleiern. Dies kann das Vertrauen des neuen Arbeitgebers stärken und einen positiven Eindruck hinterlassen.

  • Glaubwürdigkeit: Durch eine offene Kommunikation demonstrieren Sie Glaubwürdigkeit und vermeiden das Risiko, später in Erklärungsnot zu geraten.

Lesetipp: Im Vorstellungsgespräch überzeugen

Die Jobsuche und der Jobwechsel

Ein Jobwechsel ist ein normaler Schritt im Berufsleben und kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen – sei es durch Eigeninitiative, eine betriebsbedingte Kündigung oder durch eine berufliche Neuorientierung. Wichtig ist, dass Sie bei der Jobsuche einige arbeitsrechtliche Aspekte im Hinterkopf behalten, um den Wechsel reibungslos zu gestalten.

Lesetipp: Tipps zur Jobsuche

Der Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei einer Kündigung, die einseitig ausgesprochen wird, erfolgt der Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Dabei ist es ratsam, einen solchen Vertrag nur zu unterschreiben, wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, da der Aufhebungsvertrag in der Regel den Verzicht auf eine Kündigungsfrist bedeutet.

Lesetipp: Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Lügen im Lebenslauf: Was ist strafbar, was ist erlaubt?

Eine weitere wichtige Frage im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess ist, inwieweit Bewerber in ihrem Lebenslauf oder während des Bewerbungsgesprächs die Wahrheit dehnen dürfen. Kleine Anpassungen im Lebenslauf sind zwar nicht unüblich, doch bewusste Lügen können schwerwiegende Folgen haben.

Die häufigsten Lügen im Lebenslauf

  • Fachkenntnisse: Bewerber neigen dazu, ihre Fähigkeiten übertrieben darzustellen oder sogar Fähigkeiten anzugeben, die sie gar nicht besitzen.

  • Ausbildung: Auch bei der Darstellung der schulischen und beruflichen Ausbildung werden häufig Anpassungen vorgenommen, sei es durch das Aufbauschen von Abschlüssen oder das Verschweigen von Studienabbrüchen oder Ausbildungsabbrüchen.

Rechtliche Konsequenzen falscher Angaben

Falsche Angaben im Lebenslauf können nicht nur zum Verlust des Jobs führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In gravierenden Fällen, wie bei gefälschten Zeugnissen oder Zertifikaten, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Arbeitgeber haben das Recht, den Arbeitsvertrag anzufechten, wenn nachgewiesen wird, dass der Bewerber bewusst falsche Angaben gemacht hat.

Umgang mit Lücken im Lebenslauf

Lücken im Lebenslauf sind nichts Ungewöhnliches und sollten in einer Bewerbung strategisch klug kommuniziert werden. Ob durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Auszeiten – Lücken können durch passende Formulierungen überbrückt und positiv dargestellt werden.

Beispiele für gute Formulierungen

  • Arbeitslosigkeit: „Während meiner Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich die Gelegenheit genutzt, um mich intensiv weiterzubilden und meine Fähigkeiten zu verbessern.“

  • Auslandsaufenthalt: „Während meines Auslandsaufenthaltes habe ich wertvolle kulturelle Erfahrungen gesammelt und meine Sprachkenntnisse erweitert, was mir nun dabei hilft, in einem globalen Arbeitsumfeld erfolgreich zu sein.“

  • Krankheit: „Eine längere Krankheitsphase hat mir die Möglichkeit gegeben, meine Perspektiven neu zu ordnen und mich mental sowie körperlich zu stärken.“

Müssen alle Arbeitgeber im Lebenslauf aufgeführt werden?

Nicht jeder Arbeitgeber muss zwingend im Lebenslauf aufgeführt werden. Wenn es sich um sehr kurze Arbeitsverhältnisse handelt oder wenn ein früherer Job irrelevant für die angestrebte Position ist, kann man diesen durchaus weglassen. Allerdings sollte dies strategisch durchdacht werden, da Lücken im Lebenslauf stets erklärungsbedürftig sind.

Fazit: Brüche, Kündigungen und ungeplante Wechsel

Eine Kündigung oder ein abrupter Wechsel der Arbeitsstelle muss nicht zwangsläufig ein Hindernis im Bewerbungsprozess darstellen. Wichtig ist, dass man ehrlich bleibt, professionell kommuniziert und den Fokus auf die Zukunft legt.

Das Verschweigen einer Kündigung ist zwar nicht „illegal“, kann jedoch langfristig negative Konsequenzen haben, insbesondere wenn die Wahrheit später ans Licht kommt. Eine taktische und offene Kommunikation hingegen kann das Vertrauen des neuen Arbeitgebers stärken und den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit legen.

Fragen und Antworten

Ist man verpflichtet zu sagen, dass man gekündigt wurde?

Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einem neuen Arbeitgeber mitzuteilen, dass man gekündigt wurde. Bei einem Bewerbungsgespräch liegt es im Ermessen des Bewerbers, ob und wie er diese Information kommuniziert. Es ist jedoch wichtig, die potenziellen Risiken des Verschweigens zu bedenken, da das Finden von Informationen über frühere Anstellungen immer wahrscheinlicher wird.

Was sagt man im Bewerbungsgespräch, wenn man gekündigt wurde?

Wenn man gekündigt wurde, empfiehlt es sich, die Kündigung sachlich und professionell zu erklären. Fokus sollte auf einer kurzen, neutralen Begründung liegen. Beispielsweise könnte man sagen: „Mein vorheriger Arbeitgeber hat eine Umstrukturierung vorgenommen, die zu meiner Kündigung geführt hat. Ich habe aus dieser Erfahrung viel gelernt und bin bereit für neue Herausforderungen.“ So bleibt der Gesprächsverlauf konstruktiv und positiv.

Soll ich meinem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass ich entlassen wurde?

Es ist ratsam, offen darüber zu sprechen, ob man entlassen wurde, wenn die Frage aufkommt oder wenn es ein relevantes Thema ist. Ehrlichkeit kann Vertrauen aufbauen und zeigt, dass man bereit ist, Verantwortung für die eigenen Umstände zu übernehmen. Gleichzeitig sollte man stets den Fokus auf Zukunftsperspektiven und den Lernprozess aus der Situation lenken.

Kann neuer Arbeitgeber Abmahnung sehen?

Ein neuer Arbeitgeber kann in der Regel keine Abmahnungen im Personalakt des vorherigen Arbeitgebers einsehen. Solche Informationen sind in der Regel vertraulich und unterliegen dem Datenschutz. Es ist jedoch möglich, dass Arbeitgeber in Referenzen oder proaktiven Gesprächen nach allgemeinen Verhaltensweisen fragen, sodass man stets bereit sein sollte, diesbezüglich zu antworten.

Bild: (© K Abrahams/peopleimages.com – stock.adobe.com)

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